2912/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2947/J betreffend Ausbau der Prager Bundesstraße (E 125), welche
die Abgeordneten Gaßner und Genossen am 19. September 1997 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 8 der Anfrage:
Gemäß Bundesstraßengesetz 1971 i.d.g.F. stellt die B 125 Prager
Straße die Hauptverkehrsachse des Bezirks Freistadt zwischen dem
Ende der A 7, Mühlkreis Autobahn und der Staatsgrenze ö/cz dar.
Die vom Amt der OÖ Landesregierung darauf abgestellten Planungen
sehen grundsätzlich einen 4-streifigen, bestandsnahen Ausbau der
Bundesstraße mit Ortsumfahrungen vor. Aus meiner Sicht läßt das
Zusammenwachsen der europäischen Volkswirtschaften und
insbesondere auch die rasche ökonomische Entwicklung in unserem
nördlichen Nachbarstaat, wie auch bereits in der parl. Anfrage
Nr. 1896/J festgestellt wurde, einen leistungsfähigen
Verkehrsträger Straße
überlegenswert erscheinen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Eine konkrete Angabe über den Zeitpunkt der Fertigstellung des
Ausbaues der gesamten B 125 ist nach wie vor nicht möglich, da
dies in erster Linie vom derzeit nicht bekannten Umfang der
mittel- bis längerfristig dafür zur Verfügung stehenden
Budgetmittel abhängig ist.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Dieses Vorhaben ist im Bauprogramm enthalten, die Grundeinlösung
ist für 1998 vorgesehen, anschließend soll der Baubeginn
erfolgen. Der Zeitpunkt der Fertigstellung wird davon abhängen,
in welcher Höhe in den kommenden Jahren Budgetmittel dafür
zugeteilt werden können.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Das nach dem UVP - Gesetz durchgeführte Vorprüfungsverfahren für
die Umfahrung Neumarkt wurde abgeschlossen und die Durchführung
eines Bürgerbeteiligungsverfahrens als ausreichend festgestellt.
Ein Zeitpunkt der Realisierung des Vorhabens kann noch nicht
genannt werden, es ist auf die Antwort zu Punkt 3 zu verweisen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Es liegt noch kein genehmigtes Generelles Projekt für die
Umfahrung Freistadt vor. Im übrigen ist auf die Antwort zu Punkt
3 zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 7 und 10 der Anfrage:
Gemäß der Bedarfsfeststellung 1997 sind nachfolgende Vorhaben im
Zuge der B 125 vorgesehen, wobei die bereits ins Bauprogramm
aufgenommenen Vorhaben Unterweitersdorfer Berg und
Grenzübergang Wullowitz‘ hier nicht noch einmal angeführt
werden.
Reihung nach Dringlichkeit (innerhalb B 125)
Neumarkt
Götschka - Neumarkt
Radingsdorf
Lest
Freistadt
Rainbach
Hinsichtlich der Realisierung der einzelnen Vorhaben ist auf die
Antwort zu Punkt 3 zu verweisen.