2912/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2947/J betreffend Ausbau der Prager Bundesstraße (E 125), welche

die Abgeordneten Gaßner und Genossen am 19. September 1997 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1, 2 und 8 der Anfrage:

Gemäß Bundesstraßengesetz 1971 i.d.g.F. stellt die B 125 Prager

Straße die Hauptverkehrsachse des Bezirks Freistadt zwischen dem

Ende der A 7, Mühlkreis Autobahn und der Staatsgrenze ö/cz dar.

Die vom Amt der OÖ Landesregierung darauf abgestellten Planungen

sehen grundsätzlich einen 4-streifigen, bestandsnahen Ausbau der

Bundesstraße mit Ortsumfahrungen vor. Aus meiner Sicht läßt das

Zusammenwachsen der europäischen Volkswirtschaften und

insbesondere auch die rasche ökonomische Entwicklung in unserem

nördlichen Nachbarstaat, wie auch bereits in der parl. Anfrage

Nr. 1896/J festgestellt wurde, einen leistungsfähigen

Verkehrsträger Straße überlegenswert erscheinen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Eine konkrete Angabe über den Zeitpunkt der Fertigstellung des

Ausbaues der gesamten B 125 ist nach wie vor nicht möglich, da

dies in erster Linie vom derzeit nicht bekannten Umfang der

mittel- bis längerfristig dafür zur Verfügung stehenden

Budgetmittel abhängig ist.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Dieses Vorhaben ist im Bauprogramm enthalten, die Grundeinlösung

ist für 1998 vorgesehen, anschließend soll der Baubeginn

erfolgen. Der Zeitpunkt der Fertigstellung wird davon abhängen,

in welcher Höhe in den kommenden Jahren Budgetmittel dafür

zugeteilt werden können.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Das nach dem UVP - Gesetz durchgeführte Vorprüfungsverfahren für

die Umfahrung Neumarkt wurde abgeschlossen und die Durchführung

eines Bürgerbeteiligungsverfahrens als ausreichend festgestellt.

Ein Zeitpunkt der Realisierung des Vorhabens kann noch nicht

genannt werden, es ist auf die Antwort zu Punkt 3 zu verweisen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Es liegt noch kein genehmigtes Generelles Projekt für die

Umfahrung Freistadt vor. Im übrigen ist auf die Antwort zu Punkt

3 zu verweisen.

Antwort zu den Punkten 7 und 10 der Anfrage:

Gemäß der Bedarfsfeststellung 1997 sind nachfolgende Vorhaben im

Zuge der B 125 vorgesehen, wobei die bereits ins Bauprogramm

aufgenommenen Vorhaben Unterweitersdorfer Berg und

Grenzübergang Wullowitz‘ hier nicht noch einmal angeführt

werden.

Reihung nach Dringlichkeit (innerhalb B 125)

Neumarkt

Götschka - Neumarkt

Radingsdorf

Lest

Freistadt

Rainbach

Hinsichtlich der Realisierung der einzelnen Vorhaben ist auf die

Antwort zu Punkt 3 zu verweisen.