2935/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3040/J-NR/ 1997 betreffend Sonderverträge für

Ministersekretäre, die die Abgeordneten Dr. HAIDER und Kollegen am 3. Oktober 1997 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs- bzw. der Entlohnungsgruppe

- sind derzeit in Ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im Büro eines allenfalls Zuge-

teilten Staatssekretärs beschäftigt ?

Mit Stichtag 3. Oktober 1997 sind in meinem Ministerbüro 2 Bedienstete in der Verwen -

dungsgruppe AI, ein Bediensteter in der Verwendungsgruppe A2 und ein Bediensteter mit

Sondervertrag tätig. Daneben bestehen die unter Frage 3 angeführten Werk- und Arbeitsleih-

Verträge. Ferner sind auch noch Sekretariatskräfte in meinem Büro beschäftigt.

2. Welchen Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im einzelnen ?

Die folgenden Mitarbeiter (die in den Fragen 1 und 3 Genannten) haben die jeweils in Klam-

mer angeführten Aufgabenbereiche:

WEISSENBURGER Christian Mag.iur. (Büroleiter)

BRISKER Olga Mag. (Strategische Planung)

DELFS Karl (Post, Schiffahrt)

FINGERNAGEL Wolfgang Dr.phil. (Pressesprecher)

HAIDAR Anni Mag. (Büroleiter-Stellvertreterin Forschung)

WERTGARNER Leo (Universitätsdienstrecht, Personal der Universitäten)

ISEMANN Harald Mag.re r.soc.oec. (Telekom, Technologie, Wirtschaft)

LUTTER Gabriele Mag.rer.soc.oec. (Bahn)

PÖLLMANN Gerald (Luftfahrt, Verkehrspolitik, Straßenverkehr)

3. Welche Mitarbeiter sind auf Grund von Arbeitsleihverträgen oder einer anderen

Rechtsgestaltung von anderen Institutionen (z.B. der Arbeiterkammer) zugewiesen ?

Neben den unter Punkt 1 Angeführten sind noch ein Bediensteter im Werkvertrag und vier

Bedienstete im Arbeitsleihvertrag tätig.

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen Mitar-

beiter?

Die Besoldung der unter den Punkten 1 und 3 genannten Beschäftigten erfolgt aufgrund der

Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 sowie des

ABGB.

5. Mit welchen Mitarbeitern bzw. mit wie vielen Mitarbeitern wurden Sonderverträge

abgeschlossen ?

Mit einem Mitarbeiter wurde ein Sondervertrag abgeschlossen.

6. Welche Erwägungen waren für den Abschluß der Sonderverträge maßgebend und

wie wirken sich die Sondervertrage in den einzelnen Fällen aus?

Gemäß § 17b Abs. 4 letzter Satz BMG (Bundesministeriengesetz 1986) kann die Betrauung

mit einem Arbeitsplatz der Funktionsgruppen 7 bis 9 der Verwendungsgruppe A I durch

Dienstvertrag befristet für die Zeit bis zum Ablauf des 31. März 1998 erfolgen, wenn ein

wichtiges dienstliches Interesse besteht. Da im Ministerbüro ein Arbeitsplatz dieser Funktions-

gruppen zugeordnet und bewertet ist, konnte ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedien-

stetengesetz 1948 abgeschlossen werden. Darüberhinaus können über die finanziellen Aus-

wirkungen im hinblick auf den Datenschutz keine näheren Angaben gemacht werden.

7. Welche Überstundenregelungen wurden hinsichtlich der einzelnen Mitarbeiter ge-

troffen und wie viele monatlichen Überstunden ergaben sich daraus für die einzel-

nen Mitarbeiter im Durchschnitt?

Die Überstunden werden in den meisten Fällen in der Form von Einzelabgeltungen und in

einigen wenigen Fällen als Monatspauschale ausbezahlt. Über das Ausmaß der Überstunden

der einzelnen Mitarbeiter kann aus Datenschutzgründen keine Aussage getroffen werden.

8. Auf Grund welcher Erwägungen sind Sie der Auffassung, daß das für die übrigen

Bediensteten anzuwendende Dienstrecht des öffentlichen Dienstes für die Mitarbei-

ter Ihres Kabinettes (Ministerbüros) unzulänglich ist und durch Sonderregelungen

bzw. Sonderverträge eine finanzielle Besserstellung erreicht werden muß?

In einigen wenigen Fällen ist - im Hinblick auf die besonders großen Anforderungen und den

relativ kurzen Zeitraum in dem diese Bediensteten eingesetzt werden - eine besondere Form

der Abgeltung erforderlich. Dies auch deshalb, da es sieh bei den zu bewältigenden Aufgaben

uni solche handelt, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Ressortleitung voraussetzen

und daher nur zu besonderen Bedingungen zu bekommen sind.

9. Wie hoch wird der Personalaufwand für Ihr Kabinett (Ministerbüro, Büro des

Staatssekretärs) im Jahre 1997 voraussichtlich sein und welche Kopfquote ergibt

sich daraus?

Der Personalaufwand für die unter Frage 1 genannten vier Bediensteten wird im Jahre 1997

voraussichtlich rund 3,3 Millionen betragen. Dies bedeutet eine Kopfquote von etwa

S 820.000,-- incl. In diesem Betrag sind auch die Überstunden enthalten.

10. Wie viele Sonderverträge haben Sie mit anderen Mitarbeitern Ihres Ressorts (z.B.

Spitzenbeamten) abgeschlossen und welche Gründe waren dafür im einzelnen maß -

gebend?

In der Zentralleitung besteht ein weiterer Sondervertrag gemäß dem bereits oben genannten

§ 17b Abs. 4 Bundesministeriengesetz 1986 befristet bis 31. März 1998. Darüberhinaus wur-

den 18 Sonderverträge für den ADV - Bereich der Zentralleitung mit Sonderentgelten für ADV -

Bedienstete abgeschlossen, da nach wie vor für diese Aufgaben mit dem Besoldungsschema

für Vertragsbedienstete kein qualifiziertes Personal gewonnen werden kann. Weiters wurden

für den Bereich der Obersten Zivilluftfahrtbehörde drei Sonderverträge, für den Bereich des

Verkehrs - Arbeitsinspektorates und für den Bereich Informations- und Öffentlichkeitsarbeit je

ein Sondervertrag abgeschlossen, da auch für diese Aufgabenbereiche zu den üblichen Ver -

tragsbedienstetenbezügen kein entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.