2940/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber und Genossen haben am 19. September

1997 unter der Nr. 2949/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be-

treffend Auftreten von Ehec-Bakterien in Österreich gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

„1. Sind durch Ehec bedingte krankheiten in Österreich meldepflichtig?

2. Gibt es Aufzeichnungen über die zahlenmäßige Entwicklung der durch Ehec

ausgelösten Krankheitsfälle in den letzten Jahren? Wenn ja, wie sieht die zah-

lenmäßige Entwicklung aus?

3. Gibt es gesicherte Beweise, daß es durch Ehec - bedingte Todesfälle in Öster -

reich bereits gegeben hat?

4. Gibt es Untersuchungen über die Verbreitung von Ehec-keimen im heimischen

Nutztierbestand?

5. Welche Maßnahmen werden in Österreich gesetzt, um ein Ausbreiten der

Ehec - Keime hintanzuhalten?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 bis 3:

Die epidemiologische Erfassung von Krankheitsfällen beim Menschen liegt im Zu -

ständig keitsbereich der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die

entsprechenden Meldungen werden als "Monatsausweis (bzw. Jahresausweis) über

angezeigte Fälle übertragbarer Erkrankungen“ in den amtlichen Sanitätsnachrichten

veröffentlicht. Die EHEC - Erkrankungen werden unter „bakterielle Lebensmittelver -

giftungen“ erfaßt und erst seit Juni 1996 gesondert aufgelistet.

Für das Jahr 1996wurde eine einzige EHEC - Erkrankung angezeigt, in den Berichten der

Monate Jänner bis August 1997 sind vier Erkrankungsfälle und ein Todesfall gemeldet.

Zu Frage 4:

In Österreich werden Proben von Frischfleisch (rohem Fleisch, Faschiertem), Organ -

proben (Leber und Nieren) sowie Kotproben von Kälbern und Rindern stichproben -

weise auf das Vorhandensein von enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) in

zugelassenen Untersuchungsanstalten untersucht.

Zu dieser Thematik hat das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumenten -

schutz ein Forschungsprojekt „Untersuchung zum Vorkommen Shigella - like Toxin

bildender Escherichia coli bei Tieren“ in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser vom

Institut für Bakteriologie und Tierhygiene der Veterinärmedizinischen Universität Wien

realisierten Forschungsarbeit werden nach redaktioneller Bearbeitung vom Bundes -

kanzleramt veröffentlicht werden.

Zu Frage 5:

Die Ausbreitung der EHEC-Keime kann über die Verbreitung bei Tieren erfolgen, die dann

in weiterer Folge eine Ansteckungsquelle für den Menschen darstellen. Eine Ausbreitung

dieser Bakterien ist auch direkt von Mensch zu Mensch möglich. Maßnahmen zur Ver -

hinderung der Ausbreitung auf diesem Weg sind nach dem Epidemiegesetz durchzuführen

und fallen -  wie bereits erwähnt - in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für

Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Eine bakterielle Übertragung kann auch vom Tier auf den Menschen über Lebensmittel

erfolgen. Wichtige Übertragungswege sind rohes Fleisch und Rohmuch, aber auch

schlechte Hygiene bei der Lebensmittelherstellung. Um diese Übertragungswege zu

verhindern, werden Maßnahmen nach dem Lebensmittelgesetz gesetzt.

Neben den in der Beantwortung zu Frage 4 bereits dargestellten Maßnahmen verweise ich

auf folgende weitere Hygienemaßnahmen:

Die Milchhygieneverordnung sieht spezielle Hygienevorschriften zur Verhinderung der

Übertragung von krankheitserregern von der Milch oder von Milchprodukten auf den

Menschen vor. Diese Vorschriften werden in einer Novelle zur Milchhygieneverordnung

insbesondere hinsichtlich der Rohmilch verschärft.

Weitere Maßnahmen sind in der Hygieneleitlinie für Großküchen, Großcatering, Spitals-

küchen und vergleichbare Einrichtungen (vom 25. Juni 1997) festgelegt.

Einen weiteren Beitrag zur Sicherheit der konsumentinnen und konsumenten bietet die

Ausgabe des Konsument spezial "Lebensmittelvergiftungen: Wie man sich schützt". Diese

Vorschläge zur Vermeidung einer Salmonellenerkrankung gelten auch für die Vermeidung

einer EHEC - Erkrankung.

Die „Verordnung über allgemeine Lebensmittelhygiene“ wird ein weiterer wesentlicher

Schritt zur Vermeidung von Krankheitserregern in Lebensmitteln sein. Diese Verordnung

befindet sich derzeit zur Herstellung des Einvernehmens beim Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft.