2956/AB XX.GP
zur Zahl 2986/J-NR/1997
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler und Kollegen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend die behauptete Verstrickung von Freimaurern in
die kärntner Straßenbauangelegenheit beim Bau des karawankentunnels, gerichtet
und folgende Fragen gestellt:
„1. Hat der SP-klubobmann Herbert Schiller Sie wirklich - wie es im Untertitel des
zitierten Artikels heißt - aufgefordert, „Vorkommnisse am Gericht“ untersuchen
zu lassen?
Wenn ja, haben Sie diese Vorkommnisse auch untersuchen lassen?
Wenn nein, welche Umstände haben Sie veranlaßt, eine Untersuchung zu un-
terlassen?
2. Zu welchen Ergebnissen haben diese Untersuchungen geführt, bzw. werden
Sie dem Nationalrat nach Abschluß dieser Untersuchungen davon berichten?
3. Werden Sie insbesondere auch Untersuchungen darüber anstellen lassen, ob
es tatsächlich zutrifft, daß - wie es in Juristenkreisen bereits heißt - „Mitglieder
der Freimaurerlogen aktiv geworden sind“, um eine „schnelle Klärung der
Bauaffäre zu verhindern?
4. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das erschütterte Vertrauen in die
Justiz wieder herzustellen?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 2:
Der Erste Präsident des kärntner Landtages Adam Unterrieder hat mir mit Schrei-
ben vom 30. Juni 1997 ein an ihn gerichtetes Schreiben des Landtagsabgeordneten
Herbert Schiller vom 25. Juni 1997 weitergeleitet, das folgenden Wortlaut hat:
„Kärntner Landtagsamt
LAbg. Adam SCHILLER
Vorsitzender des Untersuchungsausschusses
betreffend die Karawankenautobahn
zu Ldtgs. Zl. 330-1/27
Herrn
Lan dtagspräsidenten
Adam UNTERRIEDER
imHause
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Untersuchungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 1997 den einstimmigen Beschluß ge-
faßt,
a) im Wege des Landtagspräsidenten den Bundesminister für Justiz um einen Bericht über den
Stand der anhängigen Verfahren am Landesgericht Klagenfurt betreffend die Causa Karawanken-
autobahn zu ersuchen.
b) im Wege des Landtagspräsidenten den Präsidenten des Rechnungshofes um die Übermittlung
des sogenannten „Geheimprotokolles“ in der Causa Karawankenautobahn zu ersuchen.
Beiliegende Pressemitteilungen haben bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zur Über-
zeugung geführt, daß die Kenntnis der gerichtlichen Ermittlungen sowie des sogenannten „Geheim-
protokolles“ für die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses unerläßlich sei.
Diesbezügliche Bemühungen seitens der Landesregierung, die erwähnten Unterlagen zu erhalten,
seien bisher abschlägig entschieden worden.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um weitere administrative Behandlung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
(SCHILLER eh)
Anlage
Presseberichte“
Am 28. August 1997 habe ich folgendes Antwortschreiben an den Ersten Präsiden-
ten des Kärntner Landtages Adam Unterrieder gerichtet:
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Zu Ihrem Schreiben vom 30. Juni 1997, Ldtgs.ZI. 330-1/27, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Beim Landesgericht Klagenfurt ist gegen Verantwortliche der ARGE Winkl und der ARGE Rosegg die
Voruntersuchung wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges
nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, teilweise in Verbindung mit § 15 StGB, und gegen Verantwortli-
che des Amtes der Kärntner
Landesregierung die Voruntersuchung wegen des Verbrechens der teils
vollendeten, teils versuchten Untreue nach den § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB, teilweise
in Verbindung mit § 15 StGB, anhängig.
Gegenstand dieses Strafverfahrens ist der Verdacht, daß für Kabelschutzrohre, Autobahnzäune, Ro-
dungen usw. im Bereich der Baulose Winkl und Rosegg wesentlich überhöhte Rechnungen gelegt
worden sind: Die Verantwortlichen der bei der Errichtung der Karawanken-Autobahn A 11 bei den
Baulosen Winkl und Rosegg tätigen Arbeitsgemeinschaften sind verdächtig, im Zuge der am 31. Juli
1992 (Baulos Winkl) und am 31. Jänner 1994 (Baulos Rosegg) gelegten Schlußrechnungen tatsäch-
lich nicht erbrachte Leistungen verzeichnet und deren Bezahlung verlangt zu haben, wobei der Ge-
samtumfang der zu Unrecht verzeichneten und zum Teil auch entlohnten Leistungen mehr als S 50
Mio. betragen soll. Weiters besteht der Verdacht, daß unter anderem auch inhaltlich falsche Beweis-
mittel, die seitens der Kontrollorgane unbeanstandet akzeptiert worden sind, zur Belegung der An-
sprüche verwendet worden sind.
Im Rahmen der Voruntersuchung wurden mehrere Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen durch-
geführt, Beschlagnahmen vorgenommen, Sachverständige bestellt und konkrete Erhebungsaufträge
an das Landesgendarmeriekommando für Kärnten gerichtet. Am 1. Juli 1997 fand eine Besprechung
mit dem Sachverständigen Dipl.Ing. Friedrich ROLLWAGEN statt, wobei dessen Gutachtensauftrag
weiter präzisiert und die Vorgangsweise neuerlich besprochen wurde. Der Sachverständige stellte im
gerichtlichen Auftrag noch erforderliche Unterlagen sicher. Außerdem wurden dem Landesgendarme-
riekommando für Kärnten im Sinne dieser Besprechung konkrete Erhebungsaufträge schriftlich erteilt.
Das Amt der Kärntner Landesregierung wurde um die Übermittlung noch fehlender Unterlagen er-
sucht.
Details und Ergebnisse der Voruntersuchung mitzuteilen ist mir in Anbetracht der Bestimmungen des
§ 82 StPO nicht möglich. Ich kann Ihnen aber versichern, daß der effiziente Ablauf der Voruntersu-
chung durch dienstaufsichtsbehördliche Maßnahmen nunmehr sichergestellt ist.
Mit freundlichen Grüßen
(MICHALEK eh)“
Im übrigen verweise ich auf meine Beantwortungen der schriftlichen Anfragen der
Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde zur Zahl
2660/J-NR/1997 sowie der Abgeordneten zum Nationalrat Karl Gerfried Müller und
Genossen zur Zahl 2889/J-NR/1997.
Zu einer gesonderten Berichterstattung an den Nationalrat nach Abschluß der Vor-
untersuchung bzw des Strafverfahrens wurde ich nicht aufgefordert.
Zu 3:
In dem aus Anlaß der vorliegenden Anfrage eingeholten Bericht der Staatsanwalt-
schaft Klagenfurt vom 8. Oktober 1997 wird folgendes ausgeführt:
Dem Sachbearbeiter und anderen Bediensteten der Staatsanwaltschaft gegenüber ist niemand „aktiv
geworden, um eine schnellere Klärung der Bauaffäre zu verhindern“.
Ebenso haben die vom Präsidenten des Landesgerichtes Klagenfurt durchgeführten
Erhebungen keinerlei Interventionen zur Verhinderung einer schnellen Klärung der
Bauaffäre um die Karawankenautobahn
ergeben.
Zu 4:
Ich verweise auf meine Antwört zur Frage 10 der bereits zitierten schriftlichen Anfra-
ge der Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde.