2974/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3012/J betreffend das jüngst
erstellte Gutachten zu den Erhebungen im Zusammenhang mit der Errichtung der
Karawankenautobahn, welche die Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen am 2.10.1997 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2, 4 und 5 der Anfrage:
Der Inhalt des in der Anfrage angesprochenen Gutachtens ist meinem Ressort und auch der
ÖSAG nicht bekannt. Eine Akteneinsicht konnte von Seiten der ÖSAG nicht genommen
werden. Darüber hinaus möchte ich allerdings festhalten, daß der Inhalt von Beweismitteln, die
im Rahmen der gerichtlichen Voruntersuchungen erhoben werden und der ÖSAG im Wege der
Akteneinsicht allenfalls zur Kenntnis gelangen, von mir nicht weitergegeben werden kann.
Derartige Anfragen wären an den Justizminister zu richten.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es ist richtig, daß bei der Vergabe des Bauloses Rosegg der Vorstand dem Aufsichtsrat
ursprünglich eine Vergabe an die Ill - Bau - Gruppe vorgeschlagen hat