3013/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3020/J-NR/97 betreffend Einsparungen im BHS-
Bereich, die die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Kollegen am 3. Oktober 1997 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wie hoch ist das Werteinheitenkontingent jeweils für die allgemein— und die berufs-
bildenden höheren Schulen in Kärnten für das Schuljahr 1997/98?
Antwort:
Schuljahr 1997/98 Kärnten:
AHS BHS Summe
25168 30336 55504
2. Entspricht es den Tatsachen, daß fiir das Bundesland Kärnten eine Reduzierung der
Werteinheiten insgesamt vorgenommen wurde und wenn ja, in welcher Höhe,
warum und zugunsten wessen?
Antwort:
Das Werteinheitenkontingent für Österreich ist im Umfang das gleiche wie 1996/97. Die Ver -
änderung in einem Bundesland ist ein rein
rechnerisches Ergebnis, da bei insgesamt gleichen
Werteinheiten lur ganz Österreich die Schülerzahlen in den betreffenden Schularten in Kärnten
nicht in dem Maß zugenommen haben wie in anderen Bundesländern, sodaß sich eine relative
Verschiebung der Werteinheiten ergibt.
Es wurden allerdings zusätzliche Werteinheiten für die Jugendbeschäftigung zur Verfügung
gestellt, die wieder von der Anzahl der nicht versorgten Jugendlichen abhingen.
Die Zuweisung für Kärnten war daher für das Schuljahr 1996197 für AHS 25680 und BHS
30555, in Summe 56235 Werteinheiten.
3. Gibt es Bundesländer, in denen für das Schuljahr 1997/98 eine Erhöhung der Wert -
einheiten vorgenommen wurde und wenn ja, warum und für welchen Schultyp?
Antwort:
Aus den in Punkt 2 angeführten Gründen ergeben sich für andere Bundesländer Erhöhungen
des Werteinheitenkontingentes (siehe Beilage).
4. Gibt es Ihrer Meinung nach konkrete Auswirkungen durch eine Reduzierung der
Werteinheiten hinsichtlich der Qualität des Unterrichts und/oder des Schultyps und
hinsichtlich der Beschäftigungssituation für Lehrer und wenn ja, welche und wenn
nein, warum nicht?
Antwort:
Die Werteinheitensituation ist so ausgelegt, daß im Bereich eines Landesschulrates/ Stadt -
schulrates für Wien und der Schule durch die Zuteilung der benötigten Werteinheiten im
vorgegebenen Rahmen die notwendigen Bildungsziele erreicht werden können. Da die Zu -
teilung der Werteinheiten aufgrund der jeweiligen Schülerzahlen erfolgt, kann hier weder eine
Beeinträchtigung der Qualität des Unterrichts, noch eine solche der Beschäftigungssituation
der Lehrer eintreten.
5. Entspricht es weiters den Tatsachen, daß am Bundesgymnasium Spittal/Drau eine
Teilung für den Sprachunterricht unterhalb der Klassenschülerhöchstzahl erfolgte
(z.B. Slowenisch - Unterricht für vier Schüler) und wenn ja, wie oft, in welchen
Gegenständen und warum?
Antwort:
Die Aufteilung der Werteinheiten durch das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten wird grundsätzlich aufgrund der Schülerzahlen vom Landesschulrates/Stadt -
schulrat für Wien vorgenommen. Die ‚individuelle‘ Aufteilung auf die einzelnen Schulen
obliegt ausschließlich den einzelnen Landesschulbehörden.
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