3017/AB XX.GP
zur Zahl 3035/J-NR/1997
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler, Mag. Haupt, Gaugg
und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Sonderverträge für
Ministersekretäre, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
1. Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs- bzw der Entlohnungs -
gruppe - sind derzeit in Ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im Büro eines allen -
falls zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?
2. Welchen Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im einzelnen?
3. Welche Mitarbeiter sind auf Grund von Arbeitsleihverträgen oder einer anderen
Rechtsgestaltung von anderen Institutionen (z.B. der Arbeitskammer) zugewie -
sen?
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen Mitar -
beiter?
5. Mit welchen Mitarbeitern bzw mit wie vielen Mitarbeitern wurden Sonderverträ -
ge abgeschlossen?
6. Welche Erwägungen waren für den Abschluß der Sonderverträge maßgebend
und wie wirken sich die Sonderverträge in den einzelnen Fällen aus?
7. Welche Überstundenregelungen wurden hinsichtlich der einzelnen Mitarbeiter
getroffen und wie viele monatlichen Überstunden ergaben sich daraus für die
einzelnen Mitarbeiter im Durchschnitt?
8. Auf Grund welcher Erwägungen sind Sie der Auffassung, daß das für die übri-
gen Bediensteten anzuwendende Dienstrecht des öffentlichen Dienstes für die
Mitarbeiter Ihres Kabinettes (Ministerbüro) unzulänglich ist und durch Sonder-
regelungen bzw Sonderverträge eine finanzielle Besserstellung erreicht wer-
den muß?
9. Wie hoch wird der Personalaufwand für Ihr Kabinett (Ministerbüro, Büro des
Staatssekretärs) im Jahre 1997 voraussichtlich sein und welche Kopfquote er-
gibt sich daraus?
10. Wie viele Sonderverträge haben Sie mit anderen Mitarbeitern Ihres Ressorts
(z.B. Spitzenbeamten) abgeschlossen und welche Gründe waren dafür im ein-
zelnen maßgebend?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Im Büro des Bundesministers für Justiz sind zwei Richter der Gehaltungsgruppe I,
ein Staatsanwalt der Gehaltsgruppe I (zu 50 % einer Vollzeitkraft) und ein Beamter
der verwendungsgruppe A2 (zu 30 % einer Vollzeitkraft) tätig.
Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt - in Vollzeitkräften aus -
gedrückt - sieben Vertragsbedienstete als Kanzlei - und Schreibkräfte, Amtsgehilfen
und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen, die weder im Sinne der einleitenden Aus -
führungen der Anfrage noch sonst dem Begriff „Ministersekretäre“ zuzuordnen sind
und deshalb bei den folgenden Antworten nicht berücksichtigt werden.
Zu 2:
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter stellen sich wie folgt dar:
Dr. Christian RAUSCHER: Ministersekretär
Mag. Frederick LENDL: Ministersekretär
Dr. Gerhard LITZKA:
(zu 50 % einer Vollzeitkraft): Pressesprecher
ADir RegRat Otto MÜLLER:
(zu 30 % einer Vollzeitkraft): Organisation von Dienstreisen, Empfängen und
Veranstaltungen etc.
Zu 3:
Sämtliche Mitarbeiter des Ministerbüros sind auf Planstellen des Justizressorts er -
nannt.
Zu 4:
Die Entlohnung der einzelnen Mitarbeiter erfolgt nach dem Gehaltsgesetz 1956 und
bei den beiden erstgenannten Mitarbeitern auch nach dem Richterdienstgesetz.
Zu 5. 6 und 8:
Im Bereich des Ministerbüros besteht kein Sondervertrag.
Zu 7:
Die drei erstgenannten Mitarbeiter beziehen Dienstzulagen nach § 68 Richterdienst-
gesetz bzw § 44 Gehaltsgesetz 1959, mit denen alle mengenmäßigen und zeitlichen
Mehrleistungen abgegolten sind.
Der Mitarbeiter der verwendungsgruppe A2, der nur zu 30 % einer Vollzeitkraft im
Ministerbüro tätig ist,bezieht eine pauschalierte Überstundenvergütung.
Im Jahr 1997 wird der Personalaufwand für die Mitarbeiter des Ministerbüros (Brut -
tobezüge einschließlich der Nebengebühren und Belohnungen ohne Dienstgeber -
beiträge) voraussichtlich 1.820.849,80 S betragen. Daraus ergibt sich bei 2,8 Voll -
zeitkräften ein Durchschnittsbetrag von 650.303,50 S.
Zu 10:
Im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz - Zentralleitung besteht ein
Sondervertrag in Form eines freien Dienstvertrages. Dieser Vertrag wurde mit einem
Facharzt für Innere Medizin abgeschlossen, der das Justizressort im Bereich der
medizinischen Betreuung in den Justizanstalten zu beraten hat.