3017/AB XX.GP

 

zur Zahl 3035/J-NR/1997

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler, Mag. Haupt, Gaugg

und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Sonderverträge für

Ministersekretäre, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

1. Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs- bzw der Entlohnungs -

gruppe - sind derzeit in Ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im Büro eines allen -

falls zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?

2. Welchen Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im einzelnen?

3. Welche Mitarbeiter sind auf Grund von Arbeitsleihverträgen oder einer anderen

Rechtsgestaltung von anderen Institutionen (z.B. der Arbeitskammer) zugewie -

sen?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen Mitar -

beiter?

5. Mit welchen Mitarbeitern bzw mit wie vielen Mitarbeitern wurden Sonderverträ -

ge abgeschlossen?

6. Welche Erwägungen waren für den Abschluß der Sonderverträge maßgebend

und wie wirken sich die Sonderverträge in den einzelnen Fällen aus?

7. Welche Überstundenregelungen wurden hinsichtlich der einzelnen Mitarbeiter

getroffen und wie viele monatlichen Überstunden ergaben sich daraus für die

einzelnen Mitarbeiter im Durchschnitt?

8. Auf Grund welcher Erwägungen sind Sie der Auffassung, daß das für die übri-

gen Bediensteten anzuwendende Dienstrecht des öffentlichen Dienstes für die

Mitarbeiter Ihres Kabinettes (Ministerbüro) unzulänglich ist und durch Sonder-

regelungen bzw Sonderverträge eine finanzielle Besserstellung erreicht wer-

den muß?

9. Wie hoch wird der Personalaufwand für Ihr Kabinett (Ministerbüro, Büro des

Staatssekretärs) im Jahre 1997 voraussichtlich sein und welche Kopfquote er-

gibt sich daraus?

10. Wie viele Sonderverträge haben Sie mit anderen Mitarbeitern Ihres Ressorts

(z.B. Spitzenbeamten) abgeschlossen und welche Gründe waren dafür im ein-

zelnen maßgebend?"

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

Im Büro des Bundesministers für Justiz sind zwei Richter der Gehaltungsgruppe I,

ein Staatsanwalt der Gehaltsgruppe I (zu 50 % einer Vollzeitkraft) und ein Beamter

der verwendungsgruppe A2 (zu 30 % einer Vollzeitkraft) tätig.

Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt - in Vollzeitkräften aus -

gedrückt - sieben Vertragsbedienstete als Kanzlei - und Schreibkräfte, Amtsgehilfen

und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen, die weder im Sinne der einleitenden Aus -

führungen der Anfrage noch sonst dem Begriff „Ministersekretäre“ zuzuordnen sind

und deshalb bei den folgenden Antworten nicht berücksichtigt werden.

Zu 2:

Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter stellen sich wie folgt dar:

Dr. Christian RAUSCHER: Ministersekretär

Mag. Frederick LENDL: Ministersekretär

Dr. Gerhard LITZKA:

(zu 50 % einer Vollzeitkraft): Pressesprecher

ADir RegRat Otto MÜLLER:

(zu 30 % einer Vollzeitkraft): Organisation von Dienstreisen, Empfängen und

Veranstaltungen etc.

Zu 3:

Sämtliche Mitarbeiter des Ministerbüros sind auf Planstellen des Justizressorts er -

nannt.

Zu 4:

Die Entlohnung der einzelnen Mitarbeiter erfolgt nach dem Gehaltsgesetz 1956 und

bei den beiden erstgenannten Mitarbeitern auch nach dem Richterdienstgesetz.

Zu 5. 6 und 8:

Im Bereich des Ministerbüros besteht kein Sondervertrag.

Zu 7:

Die drei erstgenannten Mitarbeiter beziehen Dienstzulagen nach § 68 Richterdienst-

gesetz bzw § 44 Gehaltsgesetz 1959, mit denen alle mengenmäßigen und zeitlichen

Mehrleistungen abgegolten sind.

Der Mitarbeiter der verwendungsgruppe A2, der nur zu 30 % einer Vollzeitkraft im

Ministerbüro tätig ist,bezieht eine pauschalierte Überstundenvergütung.

Im Jahr 1997 wird der Personalaufwand für die Mitarbeiter des Ministerbüros (Brut -

tobezüge einschließlich der Nebengebühren und Belohnungen ohne Dienstgeber -

beiträge) voraussichtlich 1.820.849,80 S betragen. Daraus ergibt sich bei 2,8 Voll -

zeitkräften ein Durchschnittsbetrag von 650.303,50 S.

Zu 10:

Im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz - Zentralleitung besteht ein

Sondervertrag in Form eines freien Dienstvertrages. Dieser Vertrag wurde mit einem

Facharzt für Innere Medizin abgeschlossen, der das Justizressort im Bereich der

medizinischen Betreuung in den Justizanstalten zu beraten hat.