303/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 296/J-NR/96
betreffend die Weiterentwicklung der Akademien für Sozial-
arbeit, die die Abgeordneten Brunhilde Fuchs und GenossInnen am
14 . März 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet :
1 . Welche juristischen Fragen in Zusammenhang mit der Studien-
ordnung der Akademien bedürfen noch einer Klärung?
2 . Wann wird es zu der Klärung dieser Fragen kommen?
3. Für wann ist im Arbeitsplan des Bundesministeriums die Kund-
machung der neuen Studienordnung vorgesehen?
4 . Ist daran gedacht, daß die Studienordnung auch rückwirkend
in Kraft treten kann?
5. Wenn dies der Fall ist, wie soll dann mit der Anrechnung der
bisher geleisteten Praxisstunden umgegangen werden?
Antwort :
Die Studienordnung wurde mit BGBl.Nr. 21/96 im März dieses
Jahres verlautbart und ist somit in Kraft getreten.
6. Wo sollen die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden
juristisch verankert werden?
Antwort:
Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden sind in der
Studienverordnung verankert.
7. Ist prinzipiell vorgesehen, den ''Ständigen Ausschuß'' (der an
den einzelnen Akademien für Sozialarbeit so etwas wie die
Rolle des Schulgemeinschaftsausschusses übernimmt) gesetz-
lich zu verankern?
8. Wenn dies der Fall ist, soll der ''Ständige Ausschuß"
paritätisch besetzt werden?
Antwort:
Es ist derzeit nicht vorgesehen, den § 80 Absatz 4 Schulor-
ganisationsgesetz zu ändern.
9. Wann ist daran gedacht, ein Akademie-Studiengesetz zu
verlautbaren?
Antwort:
Derzeit werden Vorbereitungen für die Erarbeitung eines
Akademie-Studiengesetzes getroffen.
10. Gibt es bereits einen Entwurf zum Akademie-Studiengesetz?
Antwort:
Nein.
11 . Was soll bzw. wird das Akademie-Studiengesetz regeln?
Antwort :
Ein derartiges Studiengesetz kann die innere Struktur des
Studiums an Akademien regeln .
12 . Ist daran gedacht, Belange der Akademien für Sozialarbeit
im Akademie-Organisationsgesetz zu regeln?
Antwort :
Derzeit ist nicht daran gedacht, ein Akademie-Organisations-
gesetz auszuarbeiten.