303/AB

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 296/J-NR/96

betreffend die Weiterentwicklung der Akademien für Sozial-

arbeit, die die Abgeordneten Brunhilde Fuchs und GenossInnen am

14 . März 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet :

 

1 . Welche juristischen Fragen in Zusammenhang mit der Studien-

ordnung der Akademien bedürfen noch einer Klärung?

 

2 . Wann wird es zu der Klärung dieser Fragen kommen?

 

3. Für wann ist im Arbeitsplan des Bundesministeriums die Kund-

machung der neuen Studienordnung vorgesehen?

 

4 . Ist daran gedacht, daß die Studienordnung auch rückwirkend

in Kraft treten kann?

 

5. Wenn dies der Fall ist, wie soll dann mit der Anrechnung der

bisher geleisteten Praxisstunden umgegangen werden?

 

Antwort :

Die Studienordnung wurde mit BGBl.Nr. 21/96 im März dieses

Jahres verlautbart und ist somit in Kraft getreten.

 

6. Wo sollen die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden

juristisch verankert werden?

 

Antwort:

Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden sind in der

Studienverordnung verankert.

 

 

7. Ist prinzipiell vorgesehen, den ''Ständigen Ausschuß'' (der an

den einzelnen Akademien für Sozialarbeit so etwas wie die

Rolle des Schulgemeinschaftsausschusses übernimmt) gesetz-

lich zu verankern?

 

8. Wenn dies der Fall ist, soll der ''Ständige Ausschuß"

paritätisch besetzt werden?

 

Antwort:

Es ist derzeit nicht vorgesehen, den § 80 Absatz 4 Schulor-

ganisationsgesetz zu ändern.

 

 

9. Wann ist daran gedacht, ein Akademie-Studiengesetz zu

verlautbaren?

 

Antwort:

Derzeit werden Vorbereitungen für die Erarbeitung eines

Akademie-Studiengesetzes getroffen.

 

 

10. Gibt es bereits einen Entwurf zum Akademie-Studiengesetz?

 

Antwort:

Nein.

 

 

11 . Was soll bzw. wird das Akademie-Studiengesetz regeln?

 

 

 

Antwort :

 

Ein derartiges Studiengesetz kann die innere Struktur des

 

Studiums an Akademien regeln .

 

 

 

 

12 . Ist daran gedacht, Belange der Akademien für Sozialarbeit

 

im Akademie-Organisationsgesetz zu regeln?

 

 

 

Antwort :

 

Derzeit ist nicht daran gedacht, ein Akademie-Organisations-

 

gesetz auszuarbeiten.