3053/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3082/J-NR/1997 betreffend Lehrerobjektivie-
rung, die die Abgeordneten Mag. Johann Stadler und Kollegen am 9. Oktober 1997 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Ist Ihnen der oben zitierte Vorfall bekannt und wenn ja, seit wann und wenn nein,
warum nicht?
Antwort:
Die Entscheidung des Landesschulrates für Oberösterreich ist mir seit Ende Juni bekannt.
2. Welche konkreten Gründe sind dafür ausschlaggebend, daß vom oberösterreichischen
Landesschulratspräsidenten während einer laufenden Ausschreibung die
Objektivierungsrichtlinien gestrichen wurden, ohne daß das Landesschulrats-
kollegium damit befaßt wurde?
Antwort:
Nach Auffassung der beiden Fachausschüsse und des Landesschulrates für Oberösterreich
sollten die Richtlinien über die Vergabe der schulfesten Lehrerstellen neu gefaßt werden. Es
war geplant, die neuen Richtlinien bereits bei der Vergabe der am 5.6.1997 ausgeschriebenen
Lehrerstellen anzuwenden, da die neuen Richtlinien eine Vereinfachung bei der Objektivierung
darstellen bzw. die Entscheidung für die
Bewerber mehr Transparenz bietet.
Die Gespräche zwischen Vertretern des Landesschulrates für Oberösterreich und den beiden
Fachausschüssen, die ständig eingebunden wurden, wurden Anfang Juni 1997 abgeschlossen.
Da jedoch kein Kollegiumstermin fixiert war, um die neuen Richtlinien rechtzeitig in Kraft zu
setzen, hat der Landesschulrat für Oberösterreich mit Verfügung des amtsführenden Präsiden-
ten vom 10.6.1997 diese Richtlinien mit Wirksamkeit vom 1.6.1997 in Kraft gesetzt.
Die Verlautbarung erfolgte zwar nach der Ausschreibung der schulfesten Lehrerstellen, wurde
jedoch mit Wirkung vom 1.6.1997 in Kraft gesetzt. Allerdings hatte jeder Bewerber die Mög-
lichkeit, sein Ansuchen entsprechend den neuen Richtlinien einzubringen.
3. Welche anderen konkreten Kriterien waren unter Verzicht auf den Leistungskatalog
bei der oben zitierten Vergabe schulfester AHS-Stellen in Oberösterreich somit aus-
schlaggebend?
Antwort:
Bei den neuen Richtlinien handelt es sich lediglich um eine Modifizierung bereits bestehender
Richtlinien. Grund für die Modifizierung war der Wunsch der beiden Fachausschüsse nach
einem vereinfachten und transparenten Verfahren.
4. Aus welchem konkreten Grund sind dem Freiheitlichen Fraktionsobmann im
Landesschulratskollegium die Unterlagen zur Sitzung des Kollegiums am 19. Juni
1997 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden?
Antwort:
Am 19.6.1997 fand keine Kollegiumssitzung statt.
Die Verfügung des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß
§ 7 Bundes-Schulaufsichtsgesetz wurde gerade aus dem Grund getroffen, da kein Kollegiums-
termin fixiert war. Bei der nächsten Kollegiumssitzung am 8.9.1997 wurde dem Kollegium
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
Bericht erstattet.
5. Werden Sie konkrete Schritte unternehmen, damit der Leistungskatalog als Objekti-
vierungsrichtlinie zur Vergabe schulfester Lehrerstellen herangezogen wird und
wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Dem Wunsch der Fachausschüsse betreffend ein vereinfachtes und transparentes Verfahren
wurde durch die in Punkt 3 angeführten Modifizierungen Rechnung getragen. Sollte es noch
weiterer Modifizierungen bedürfen, müßten diese durch den zu ständigen Landesschulrat
erfolgen.