3060/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3117/J-NR/97 betreffend Mehrdienstleistungen

von Lehrern an allgemeinbildenden höheren Schulen, allgemeinbildenden und berufsbilden-

den Pflichtschulen sowie an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, die die Abge-

ordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 10. Oktober 1997 an mich richteten, wird

wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Mehrdienstleistungen pro vollbeschäftigten Lehrer fallen durchschnittlich

an allgemeinbildenden höheren Schulen, allgemeinbildenden und berufsbildenden

Pflichtschulen sowie an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen an (in

Wochenstunden, gegliedert nach Schulformen - AHS, VS, HS, landwirtschaftliche

Berufsschulen etc. und nach Bundesländern)?

Antwort:

Da das Pflichtschulwesen in die Kompetenz der Länder fallt, verfüge ich über keine statisti-

schen Erhebungen der Mehrdienstleistungen (MDL). Die Erhebungen zu den Mehrdienst-

leistungen an landwirtschaftlichen Fachschulen sind vom zuständigen Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft durchzuführen. Für den Bereich der Bundesschulen werden

folgende MDL erbracht:

AHS                       2,35 MDL

2. Aus welchen Gründen werden diese Überstunden geleistet?

Antwort:

Die Vollbeschäftigung eines AHS-Lehrers ist mit 20 Werteinheiten festgelegt. Da die

Berechnung der einzelnen Stunden durch unterschiedliche Wertigkeit nicht genau 20 Wert-

einheiten ergibt, fallen geringfügig MDL an.

3. Gibt es für diese Schulen ein generelles Gebot, Mehrdienstleistungen im Hinblick auf

die prekäre Situation von Junglehrern zu vermeiden?

Antwort:

Um die prekäre Situation von Junglehrern zu verbessern, wurden bereits MDL vermieden.

Auch im laufenden Schuljahr wurde darauf geachtet, durch sinnvolle Verteilung die Situation

der Junglehrer weiter zu entspannen.

4. Könnten mit dem in der Präambel angeführten Durchrechnungszeitraum-Modell

Mehrdienstleistungen weiter reduziert bzw. gänzlich abgeschafft werden? Wenn

nein, warum nicht?

Antwort:

Aus den in Punkt 2 genannten Gründen können die MDL besonders im berufsbildenden

Schulwesen nicht gänzlich abgeschafft werden.

5. Wie viele Dienstposten könnten durch eine Umsetzung des genannten Modells

geschaffen werden (gegliedert nach Schulformen - AHS, VS, RS, landwirtschaftliche

Berufsschulen etc. und nach Bundesländern)?

Antwort:

Durch die gänzliche Abschaffung von MDL könnten vielfach deshalb keine neuen Arbeits-

plätze geschaffen werden, da ein Lehrer dann außer seinen geprüften Fächern auch ungeprüft

andere Gegenstände unterrichten müßte, da die anfallenden MDL von unterschiedlichen

Fächergruppen summarisch zusammengezählt werden müßten, um daraus die entsprechenden

Werteinheiten einer Lehrverpflichtung zu erhalten (z.B. 2 MDL aus Deutsch, 1 MDL aus

Chemie, 1 MDL aus Englisch etc.).

6. Werden Sie sich für eine Umsetzung des genannten Modells einsetzen?

Antwort:

Die Umsetzung eines Modells ist nur dann zielführend, wenn dadurch eine Entspannung der

Situation der Junglehrer herbeigeführt werden kann.

7. Müßten für eine Umsetzung des genannten Modells gesetzliche Bestimmungen

geändert werden? Wenn ja, welche?

Antwort:

Dazu müßten all jene Gesetze geändert werden, die Besoldungs-, Lehrverpflichtungs-,

Anrechnungs- sowie Pensionswirksamkeitsbestimmungen u.ä. enthalten. Weiters müßten die

entsprechenden Bestimmungen für Bundes- sowie Landeslehrer geändert werden,

8. Wann tritt in den einzelnen Bundesländern eine echte Nachfrage an neuen Lehr-

kräften (Salzburg erst im Jahre 2010) auf? (Ersuche um Angabe nach Bundes-

ländern.)

Antwort:

Die Nachfrage wird in ganz Österreich erst ab dem Jahr 2005 etwas ansteigen; eine genaue

Erhebung nach der Nachfrage in einzelnen Bundesländern liegt derzeit nicht vor. Seitens des

Statistischen Zentralamtes werden Tendenzen zum Bevölkerungswachstum erhoben, deren

Ergebnisse abgewartet werden müssen.