3071/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik-Pablé, Aumayr und

Kollegen haben am 9. Oktober 1997 unter der Nr. 3087/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Durchzugsverkehr" in Oberösterreich gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst weise ich darauf hin, daß das Schengener Durchführungsübereinkommen mit

1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt worden ist. Seither ist Österreich an das Schengener

Informationssystem (515) angeschlossen; die Grenzkontrollen an Österreichs EU-

Außengrenzen sowie auf den Flughäfen werden bereits nach Schengen-Standard durchgeführt.

Der Abbau der Kontrollen an den übrigen Binnengrenzen wird in einem Stufenplan bis Ende

März 1998 verwirklicht. Begonnen wird an den kleineren Grenzübergängen, die größeren

sollen bis 31. März folgen. Durch Schwerpunktationen und planquadratartige Stichproben soll

auch weiterhin der Raum hinter den Binnengrenzen zu Deutschland und Italien kontrolliert

werden.

An der ,,Schengen-Außengrenze" zu Slowenien, Ungarn, Slowakei und Tschechien wurden die

Grenzkontrollen verstärkt, sodaß keine Rede davon sein kann, daß die Außengrenzen „offen

wie ein Scheunentor“ sind. Österreich hat sich zur intensiven Überwachung der Außengrenze

gegen illegale Grenzgänger verpflichtet. An Österreichs EU-Außengrenze ist größtmögliche

Sicherheit geboten, damit Kriminalität und illegale Einreise nicht zunehmen. Die

Grenzgendarmerie und das Bundesheer sind daher mit modernsten technischen Hilfsmitteln,

wie Wärmesicht-Kameras und C02-Sonden zur Kontrolle von LKW‘s und der „rollenden

Landstraße“ ausgerüstet.

Der Philosophie Schengens entsprechend bedarf es eines sicheren Binnenraumes. Er ist

Voraussetzung dafür, daß die Europäische Union ihrer Bestimmung entspricht, nicht nur ein

Wirtschafts-, sondern auch ein Friedensbündnis dafür zu sein, daß die Völker Europas

Konflikte gemeinsam überwinden können.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt

Zu den Fragen 1 und 2:

In Oberösterreich sind zur Zeit gesamt 212 Bedienstete des Grenzdienstes der österreichischen

Bundesgendarmerie für die Grenzkontrolle und Grenzüberwachung eingesetzt.

Die Situation stellt sich derzeit wie folgt dar:

• 151 Bedienstete sind an der EU-Außengrenze zu Tschechien eingesetzt:

GREKO (Grenzkontrollstelle) Linz-Hörsching                                               35

GREKO Wullowitz                                                                                             46

GÜP (Grenzüberwachungsposten) Bad Leonfelden                                    17

GÜP Leopoldschlag                                                                                          31

GÜP Rohrbach                                                                                                   22

• 61 Bedienstete waren bis zur Inkraftsetzung des SDÜ (Schengener-

Durchführungsübereinkommen) mit 1. Dezember 1997 an der Grenze zu Deutschland zur

Grenzkontrolle und Grenzüberwachung zugeteilt; davon 10 Bedienstete bei der GREKO

Passau Bahnhof, vier bei der GREKO Suben sowie 47 bei den für die Überwachung der

Grünen Grenze zu Deutschland zuständigen Gendarmerieposten.

Seit 1. Dezember 1997 werden diese zugeteilten Bediensteten sukzessive analog dem

stufenweisen Abbau der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung zu Deutschland an die EU—

Außengrenze zu Tschechien verlagert. Dieser Prozeß wird bis 31. März 1998 abgeschlossen

sein.

Zu Frage 3:

Eine derartige Zusage besteht nicht. Der personelle Endausbau des Grenzdienstes der

österreichischen Bundesgendarmerie in Oberösterreich für die Grenzkontrolle und Grenz-

überwachung an der Grenze zu Tschechien ist mit 218 systemisierten Planstellen bereits

erreicht. Wie bereits in Frage 1 ausgeführt, wurde bis zum Wirksam werden des Schengener

Regimes ein Teil der Bediensteten an der Grenze zu Deutschland eingesetzt.

Zu Frage 4:

Am 18. August 1997.

Zu Frage 5:

Landeshauptmann Dr. Pühringer hat ersucht, den personellen Endausbau des Grenzdienstes der

österreichischen Bundesgendarmerie in Oberösterreich zu finalisieren. Dies ist, wie sich aus der

Antwort zu Frage 3 ergibt, geschehen.

Zu Frage 6:

Es sind aus dem Kreise der Mitarbeiter punktuelle Wünsche betreffend die Ausrüstung

geäußert worden, die im Gesamtkonzept des technischen und ausrüstungsmäßigen

Vollausbaues berücksichtigt werden, der in Oberösterreich 1998 erreicht werden wird.

Zu Frage 7:

Nein.

Zu Frage 8:

Von den in Oberösterreich für die Grenzkontrolle und Grenzüberwachung eingesetzten

Bediensteten der österreichischen Bundesgendarmerie wird auf allen für Grenzkontrollen und

Grenzüberwachungsaufgaben zuständigen Dienststellen bedarfsorientiert die international

übliche grenzspezifische Ausrüstung und Technik (Dokumentenboxen, Paßlesegeräte,

Hohlraumsonden, CO2-Sonden, Wärmebildeinheiten, Nachtsichtgeräte) eingesetzt.

Zu Frage 9:

Auf die Ausführungen zu Frage 6 wird verwiesen.

Zu Frage10:

In diesen drei Jahren wurden insgesamt 2839 Schlepper und Fremde, die die Grenzkontrolle

umgangen hatten, von deutschen Beamten aufgegriffen. Diese Aufgriffe sind im wesentlichen

darauf zurückzuführen, daß es diesen Fremden gelang, auch in das Bundesgebiet unter

Umgehung der Grenzkontrolle zu gelangen.

Zu Frage 11:

Die von den deutschen Grenzbeamten aufgegriffenen Fremden wurden bis auf wenige

Ausnahmefalle alle nach Österreich zurückgeschoben. Die entsprechenden

fremdenpolizeilichen Verfahren wurden zum Großteil von der Bezirkshauptmannschaft

Schärding durchgeführt und zwar im Jahre 1995 in 968 Fällen, im Jahre 1996 in 1002 und bis

31. Oktober 1997 in 690 Fällen. Die restlichen Verfahren sind den Bezirkshauptmannschaften

Braunau, Ried und Rohrbach zuzuordnen. In gravierenden Fällen wurden die Schlepper in der

Bundesrepublik Deutschland in Haft genommen und dort auch verurteilt.

Zu Frage 12:

Es wurden 1496 Fremde, die von den deutschen Grenzbeamten aufgegriffen und nach

Österreich zurückgeschoben wurden, in ihr jeweiliges Herkunftsland abgeschoben.

Zu Frage 13.:

Fremde, die nicht abgeschoben werden konnten, verblieben weiterhin im Bundesgebiet. Die

Gründe hiefür waren vielfältig. Teilweise konnten Abschiebungen wegen ungeklärter Identität

nicht erfolgen, teilweise lagen Refoulmentverbotsgründe vor. Andere Fremde wurden wegen

fehlender Dokumente nach den bilateralen Schubabkommen nicht zurückgenommen. Einige in

Schubhaft befindliche Fremde mußten infolge eines Hungerstreiks aus der Schubhaft entlassen

werden.

Zu den Fragen 14 und 15:

Eine Beantwortung ist mir nicht möglich, weil versuchte Grenzübertritte statistisch nicht erfaßt

sind. Den Aufzeichnungen der Sicherheitsdirektion Oberösterreich zufolge, wurden im Jahre

1997 (Stichtag 31. Oktober) insgesamt 198 illegal in Oberösterreich befindliche Fremde,

teilweise unterwegs in Fahrtrichtung BRD, aufgegriffen.

Zu Frage16:

Auf die Ausführungen zu Frage 13 wird verwiesen.

Zu Frage 17:

Ausschließlich die Behörden haben die Abschiebbarkeit eines Fremden nach den Kriterien des

Fremdengesetzes zu beurteilen und Abschiebungshindernisse sind in jedem Einzelfall und in

jedem Stadium des Verfahrens von der Behörde zu beachten. Von wem diese Hindernisse an

die Behörden herangetragen werden, ist nicht von Relevanz. Dem Fremden selbst steht ein

differenziertes Instrumentarium von Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung.

Naturgemäß wenden sich in den verschiedenen Stadien dieser Verfahren neben den

Betroffenen immer wieder auch Private, politische Funktionäre und Hilfsorganisationen an die

Verwaltung. Eine Statistik hiezu wird aber nicht geführt. Eine detaillierte Statistik, aus welchen

Gründen wie viele Fremde nicht abgeschoben wurden, wird gleichfalls nicht geführt. Statistisch

erfaßt ist nur die Gesamtzahl der gemäß § 36 Abs. 2 FrG erteilten Abschiebungsaufschübe. Im

Jahre 1995 waren dies 2.194 Fälle, im Jahre 1996 2.862 Fälle und in den ersten drei Quartalen

des Jahres 1997 2.359 Fälle.