3071/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik-Pablé, Aumayr und
Kollegen haben am 9. Oktober 1997 unter der Nr. 3087/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Durchzugsverkehr" in Oberösterreich gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst weise ich darauf hin, daß das Schengener Durchführungsübereinkommen mit
1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt worden ist. Seither ist Österreich an das Schengener
Informationssystem (515) angeschlossen; die Grenzkontrollen an Österreichs EU-
Außengrenzen sowie auf den Flughäfen werden bereits nach Schengen-Standard durchgeführt.
Der Abbau der Kontrollen an den übrigen Binnengrenzen wird in einem Stufenplan bis Ende
März 1998 verwirklicht. Begonnen wird an den kleineren Grenzübergängen, die größeren
sollen bis 31. März folgen. Durch Schwerpunktationen und planquadratartige Stichproben soll
auch weiterhin der Raum hinter den Binnengrenzen zu Deutschland und Italien kontrolliert
werden.
An der ,,Schengen-Außengrenze" zu Slowenien, Ungarn, Slowakei und Tschechien wurden die
Grenzkontrollen verstärkt, sodaß keine Rede davon sein kann, daß die Außengrenzen „offen
wie ein Scheunentor“ sind. Österreich hat sich zur intensiven Überwachung der Außengrenze
gegen illegale Grenzgänger verpflichtet. An Österreichs EU-Außengrenze ist größtmögliche
Sicherheit geboten, damit Kriminalität und illegale Einreise nicht zunehmen. Die
Grenzgendarmerie und das Bundesheer sind daher mit modernsten technischen Hilfsmitteln,
wie Wärmesicht-Kameras und C02-Sonden zur Kontrolle von LKW‘s und der „rollenden
Landstraße“ ausgerüstet.
Der Philosophie Schengens entsprechend bedarf es eines sicheren Binnenraumes. Er ist
Voraussetzung dafür, daß die Europäische Union ihrer Bestimmung entspricht, nicht nur ein
Wirtschafts-, sondern auch ein Friedensbündnis dafür zu sein, daß die Völker Europas
Konflikte gemeinsam überwinden können.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt
Zu den Fragen 1 und 2:
In Oberösterreich sind zur Zeit gesamt 212 Bedienstete des Grenzdienstes der österreichischen
Bundesgendarmerie für die Grenzkontrolle
und Grenzüberwachung eingesetzt.
Die Situation stellt sich derzeit wie folgt dar:
• 151 Bedienstete sind an der EU-Außengrenze zu Tschechien eingesetzt:
GREKO (Grenzkontrollstelle) Linz-Hörsching 35
GREKO Wullowitz 46
GÜP (Grenzüberwachungsposten) Bad Leonfelden 17
GÜP Leopoldschlag 31
GÜP Rohrbach 22
• 61 Bedienstete waren bis zur Inkraftsetzung des SDÜ (Schengener-
Durchführungsübereinkommen) mit 1. Dezember 1997 an der Grenze zu Deutschland zur
Grenzkontrolle und Grenzüberwachung zugeteilt; davon 10 Bedienstete bei der GREKO
Passau Bahnhof, vier bei der GREKO Suben sowie 47 bei den für die Überwachung der
Grünen Grenze zu Deutschland zuständigen Gendarmerieposten.
Seit 1. Dezember 1997 werden diese zugeteilten Bediensteten sukzessive analog dem
stufenweisen Abbau der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung zu Deutschland an die EU—
Außengrenze zu Tschechien verlagert. Dieser Prozeß wird bis 31. März 1998 abgeschlossen
sein.
Zu Frage 3:
Eine derartige Zusage besteht nicht. Der personelle Endausbau des Grenzdienstes der
österreichischen Bundesgendarmerie in Oberösterreich für die Grenzkontrolle und Grenz-
überwachung an der Grenze zu Tschechien ist mit 218 systemisierten Planstellen bereits
erreicht. Wie bereits in Frage 1 ausgeführt, wurde bis zum Wirksam werden des Schengener
Regimes ein Teil der Bediensteten an der Grenze zu Deutschland eingesetzt.
Zu Frage 4:
Am 18. August 1997.
Zu Frage 5:
Landeshauptmann Dr. Pühringer hat ersucht, den personellen Endausbau des Grenzdienstes der
österreichischen Bundesgendarmerie in Oberösterreich zu finalisieren. Dies ist, wie sich aus der
Antwort zu Frage 3 ergibt, geschehen.
Zu Frage 6:
Es sind aus dem Kreise der Mitarbeiter punktuelle Wünsche betreffend die Ausrüstung
geäußert worden, die im Gesamtkonzept des technischen und ausrüstungsmäßigen
Vollausbaues berücksichtigt werden, der in Oberösterreich 1998 erreicht werden wird.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 8:
Von den in Oberösterreich für die Grenzkontrolle und Grenzüberwachung eingesetzten
Bediensteten der österreichischen Bundesgendarmerie wird auf allen für Grenzkontrollen und
Grenzüberwachungsaufgaben zuständigen Dienststellen bedarfsorientiert die international
übliche grenzspezifische Ausrüstung und Technik (Dokumentenboxen, Paßlesegeräte,
Hohlraumsonden, CO2-Sonden, Wärmebildeinheiten, Nachtsichtgeräte) eingesetzt.
Zu Frage 9:
Auf die Ausführungen zu Frage 6 wird verwiesen.
Zu Frage10:
In diesen drei Jahren wurden insgesamt 2839 Schlepper und Fremde, die die Grenzkontrolle
umgangen hatten, von deutschen Beamten
aufgegriffen. Diese Aufgriffe sind im wesentlichen
darauf zurückzuführen, daß es diesen Fremden gelang, auch in das Bundesgebiet unter
Umgehung der Grenzkontrolle zu gelangen.
Zu Frage 11:
Die von den deutschen Grenzbeamten aufgegriffenen Fremden wurden bis auf wenige
Ausnahmefalle alle nach Österreich zurückgeschoben. Die entsprechenden
fremdenpolizeilichen Verfahren wurden zum Großteil von der Bezirkshauptmannschaft
Schärding durchgeführt und zwar im Jahre 1995 in 968 Fällen, im Jahre 1996 in 1002 und bis
31. Oktober 1997 in 690 Fällen. Die restlichen Verfahren sind den Bezirkshauptmannschaften
Braunau, Ried und Rohrbach zuzuordnen. In gravierenden Fällen wurden die Schlepper in der
Bundesrepublik Deutschland in Haft genommen und dort auch verurteilt.
Zu Frage 12:
Es wurden 1496 Fremde, die von den deutschen Grenzbeamten aufgegriffen und nach
Österreich zurückgeschoben wurden, in ihr jeweiliges Herkunftsland abgeschoben.
Zu Frage 13.:
Fremde, die nicht abgeschoben werden konnten, verblieben weiterhin im Bundesgebiet. Die
Gründe hiefür waren vielfältig. Teilweise konnten Abschiebungen wegen ungeklärter Identität
nicht erfolgen, teilweise lagen Refoulmentverbotsgründe vor. Andere Fremde wurden wegen
fehlender Dokumente nach den bilateralen Schubabkommen nicht zurückgenommen. Einige in
Schubhaft befindliche Fremde mußten infolge eines Hungerstreiks aus der Schubhaft entlassen
werden.
Zu den Fragen 14 und 15:
Eine Beantwortung ist mir nicht möglich, weil versuchte Grenzübertritte statistisch nicht erfaßt
sind. Den Aufzeichnungen der Sicherheitsdirektion Oberösterreich zufolge, wurden im Jahre
1997 (Stichtag 31. Oktober) insgesamt 198 illegal in Oberösterreich befindliche Fremde,
teilweise unterwegs in Fahrtrichtung BRD,
aufgegriffen.
Zu Frage16:
Auf die Ausführungen zu Frage 13 wird verwiesen.
Zu Frage 17:
Ausschließlich die Behörden haben die Abschiebbarkeit eines Fremden nach den Kriterien des
Fremdengesetzes zu beurteilen und Abschiebungshindernisse sind in jedem Einzelfall und in
jedem Stadium des Verfahrens von der Behörde zu beachten. Von wem diese Hindernisse an
die Behörden herangetragen werden, ist nicht von Relevanz. Dem Fremden selbst steht ein
differenziertes Instrumentarium von Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung.
Naturgemäß wenden sich in den verschiedenen Stadien dieser Verfahren neben den
Betroffenen immer wieder auch Private, politische Funktionäre und Hilfsorganisationen an die
Verwaltung. Eine Statistik hiezu wird aber nicht geführt. Eine detaillierte Statistik, aus welchen
Gründen wie viele Fremde nicht abgeschoben wurden, wird gleichfalls nicht geführt. Statistisch
erfaßt ist nur die Gesamtzahl der gemäß § 36 Abs. 2 FrG erteilten Abschiebungsaufschübe. Im
Jahre 1995 waren dies 2.194 Fälle, im Jahre 1996 2.862 Fälle und in den ersten drei Quartalen
des Jahres 1997 2.359 Fälle.