3073/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat LAFER und Kollegen haben am

10.10.1997 unter der Nr. 3120/J an mich eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage betreffend ‚News-Artikel 41/97" gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

1) Ist es richtig, daß sich für Herrn MAHRER, Polizeimajor aus

Wien-Hietzing, die Wirtschaftspolizei interessiert?

Wenn ja, aus welchem Grund?

2) Hat Herr MAHRER, Polizeimajor aus Wien, eine Genehmigung seiner

vorgesetzten Dienstbehörde für die Führung und den Betrieb der

zwei im besagten Artikel angeführten Lederboutiquen?

3) Wenn ja, ist mit dieser Genehmigung gewährleistet, daß besagter

Polizeimajor seinen Dienstverpflichtungen voll und ganz nach-

kommt?

4) Ist es richtig, daß Herr MAHRER laut Artikel von zwei Werbege-

meinschaften - Haas-Haus und Galleria - ‚bezahlt‘ wird und hat

besagter Polizeimajor für diese Tätigkeit oder etwaige Dienst-

verhältnisse eine Genehmigung seiner vorgesetzten Dienststelle?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ich kann bestätigen, daß von der Bundespolizeidirektion Wien, Wirt-

schaftspolizei, aufgrund einer Anzeige gegen Major MAHRER Erhebun-

gen im Dienste der Strafjustiz geführt werden. Das Ergebnis wird

der Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt werden.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Major MAHRER hat in Entsprechung der in S 56 Abs. 3 bzw. 5 BDG

statuierten Meldepflicht alle von ihm ausgeübten Nebenbeschäftigun-

gen der Bundespolizeidirektion Wien als seiner Dienstbehörde gemel-

det. Eine förmliche Genehmigung durch die Dienstbehörde ist im

Gesetz nicht vorgesehen. Die Bundespolizeidirektion Wien sah keine

Veranlassung zu einer Untersagung der ihr gemeldeten Nebenbeschäf-

tigungen. Major MAHRER kommt seinen dienstlichen Verpflichtungen

in vollem Umfang nach.