3084/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schuster und Kollegen haben am 10. Ok-

tober 1997 unter der Nr. 3121/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Strahlenbelastung in Österreich gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

1. Stimmt es, daß Teile Österreichs nach dem Reaktorunglück in

Tschernobyl noch immer radioaktiv belastet sind?

2. Wenn ja, welche Gebiete sind besonders stark betroffen?

3. Wie hoch ist die radioaktive Belastung im Bundesland Oberösterreich?

4 Welche Regionen Oberösterreichs sind in welchem Ausmaß belastet?

5. Liegen Ihnen Studien vor, welche die Auswirkungen auf die österrei-

chische Bevölkerung nach dem - nunmehr elf Jahre zurückliegenden -

Reaktorunglück in Tschernobyl dokumentieren?‘

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Gegensatz zu den in der Einleitung der Anfrage enthaltenen Behauptungen

ist die altersbereinigte Krebsmortalität in Österreich nach den Erhebungen des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales seit Jahren rückläufig.

Eine manifeste Steigerung der Krebsinzidenzen aufgrund des Reaktorunfalls

von Tschernobyl, die im zitierten Zeitungsartikel aufgrund subjektiver Beobach-

tungen einer Ärztin behauptet wird, ist auch nach unserer Kenntnis in keiner

systematischen Studie zu finden und darüber hinaus aufgrund der zusätzlichen

Strahlendosis aus dem Reaktorunfall und den bekannten Risikofakten in

Österreich nicht zu erwarten. Auch die Krebsstatistiken des Österreichischen

Statistischen Zentralamts lassen weder in Oberösterreich noch in anderen

Teilen des Bundesgebietes sowohl für die Inzidenz als auch für die Mortalität

an Schilddrüsenkrebs und Leukämie bei Kindern keinerlei Steigerung aufgrund

des Reaktorunfalls Tschernobyl erkennen.

Aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl sind - ebenso wie in der Folge der

Kernwaffenversuche der Sechzigerjahre - langlebige Radionuklide, wie etwa

Cäsium (Halbwertzeit ca. 30 Jahre), mit entsprechend empfindlichen Meß-

geräten noch immer feststellbar. Derartige Meßergebnisse werden regelmäßig

veröffentlicht (Radioaktivitätsmessungen in Österreich, Beiträge Lebens-

mittelangelegenheiten, Veterinärverwaltung, Strahlenschutz, herausgegeben

vom Bundeskanzleramt bzw. vom seinerzeitigen Bundesministerium für

Gesundheit und Konsumentenschutz 2191,1/94, 5/95; ein weiterer Bericht ist

im Druck). Die daraus resultierenden Strahlendosen sind jedoch insbesondere

im Vergleich mit dem natürlichen Strahlungshintergrund zu vernachlässigen.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die belasteten Gebiete sind dem vom Bundeskanzleramt publizierten Bericht

über die Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl, und insbesondere der

vom früheren Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

gemeinsam mit dem Umweltbundesamt erstellten kontaminationskarte

Österreichs zu entnehmen (Cäsiumbelastung der Böden Österreichs, Bun-

desministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz und Umweltbundes-

amt, Wien 1996).

Im Bundesland Oberösterreich wurden nach dieser Kontaminationskarte Werte

der Cs-137 Konzentration von 19 bis 191 Kilobecquerel pro Quadratmeter ge-

messen.

Weiters verweise ich auf den meiner Anfragebeantwortung beiliegenden, vom

Amt der oberösterreichischen Landesregierung unter dem Titel „Beweissiche-

rung Temelin“ herausgegebenen Folder, in dem unter anderem auch die zitierte

Caesiumbelastungskarte mit Urheberangaben abgedruckt wurde.

Zu Frage 5:

Zusammenfassungen der Auswirkungen des Reaktorunfalles Tschernobyl

wurden mehrfach vom ehemaligen Gesundheitsressort publiziert (Beiträge

Lebensmittelangelegenheiten, Veterinärverwaltung Strahlenschutz, heraus-

gegeben vom Bundeskanzleramt bzw. vom seinerzeitigen Bundesministerium

für Gesundheit und Konsumentenschutz, 2/88, 6/89, 3/90).