3084/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schuster und Kollegen haben am 10. Ok-
tober 1997 unter der Nr. 3121/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Strahlenbelastung in Österreich gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
1. Stimmt es, daß Teile Österreichs nach dem Reaktorunglück in
Tschernobyl noch immer radioaktiv belastet sind?
2. Wenn ja, welche Gebiete sind besonders stark betroffen?
3. Wie hoch ist die radioaktive Belastung im Bundesland Oberösterreich?
4 Welche Regionen Oberösterreichs sind in welchem Ausmaß belastet?
5. Liegen Ihnen Studien vor, welche die Auswirkungen auf die österrei-
chische Bevölkerung nach dem - nunmehr elf Jahre zurückliegenden -
Reaktorunglück in Tschernobyl
dokumentieren?‘
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Gegensatz zu den in der Einleitung der Anfrage enthaltenen Behauptungen
ist die altersbereinigte Krebsmortalität in Österreich nach den Erhebungen des
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales seit Jahren rückläufig.
Eine manifeste Steigerung der Krebsinzidenzen aufgrund des Reaktorunfalls
von Tschernobyl, die im zitierten Zeitungsartikel aufgrund subjektiver Beobach-
tungen einer Ärztin behauptet wird, ist auch nach unserer Kenntnis in keiner
systematischen Studie zu finden und darüber hinaus aufgrund der zusätzlichen
Strahlendosis aus dem Reaktorunfall und den bekannten Risikofakten in
Österreich nicht zu erwarten. Auch die Krebsstatistiken des Österreichischen
Statistischen Zentralamts lassen weder in Oberösterreich noch in anderen
Teilen des Bundesgebietes sowohl für die Inzidenz als auch für die Mortalität
an Schilddrüsenkrebs und Leukämie bei Kindern keinerlei Steigerung aufgrund
des Reaktorunfalls Tschernobyl erkennen.
Aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl sind - ebenso wie in der Folge der
Kernwaffenversuche der Sechzigerjahre - langlebige Radionuklide, wie etwa
Cäsium (Halbwertzeit ca. 30 Jahre), mit entsprechend empfindlichen Meß-
geräten noch immer feststellbar. Derartige Meßergebnisse werden regelmäßig
veröffentlicht (Radioaktivitätsmessungen in Österreich, Beiträge Lebens-
mittelangelegenheiten, Veterinärverwaltung, Strahlenschutz, herausgegeben
vom Bundeskanzleramt bzw. vom seinerzeitigen Bundesministerium für
Gesundheit und Konsumentenschutz 2191,1/94, 5/95; ein weiterer Bericht ist
im Druck). Die daraus resultierenden Strahlendosen sind jedoch insbesondere
im Vergleich mit dem natürlichen
Strahlungshintergrund zu vernachlässigen.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die belasteten Gebiete sind dem vom Bundeskanzleramt publizierten Bericht
über die Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl, und insbesondere der
vom früheren Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz
gemeinsam mit dem Umweltbundesamt erstellten kontaminationskarte
Österreichs zu entnehmen (Cäsiumbelastung der Böden Österreichs, Bun-
desministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz und Umweltbundes-
amt, Wien 1996).
Im Bundesland Oberösterreich wurden nach dieser Kontaminationskarte Werte
der Cs-137 Konzentration von 19 bis 191 Kilobecquerel pro Quadratmeter ge-
messen.
Weiters verweise ich auf den meiner Anfragebeantwortung beiliegenden, vom
Amt der oberösterreichischen Landesregierung unter dem Titel „Beweissiche-
rung Temelin“ herausgegebenen Folder, in dem unter anderem auch die zitierte
Caesiumbelastungskarte mit Urheberangaben abgedruckt wurde.
Zu Frage 5:
Zusammenfassungen der Auswirkungen des Reaktorunfalles Tschernobyl
wurden mehrfach vom ehemaligen Gesundheitsressort publiziert (Beiträge
Lebensmittelangelegenheiten, Veterinärverwaltung Strahlenschutz, heraus-
gegeben vom Bundeskanzleramt bzw. vom seinerzeitigen Bundesministerium
für Gesundheit und Konsumentenschutz, 2/88, 6/89, 3/90).