3113/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3161/J betreffend
vermeintliche Rechtswidrigkeiten im Zuge des Vergabeverfahrens über die Produktion von
Zeit- und Motorradvignetten 1998, welche die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am
23.10.1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Es waren alle Anbote des ersten offenen Verfahrens auszuscheiden, da kein Anbot den
Anforderungen der Ausschreibung aus technischer Sicht entsprach.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Sämtliche Bieter des offenen Verfahrens wurden auch im darauffolgenden
Verhandlungsverfahren zugelassen.
Antwort zu den Punkten 3, 4, 5 und 7 der Anfrage:
Der gesamte Vorgang ist beim Vergabeamt anhängig. Eine Entscheidung ist bisher noch nicht
ergangen.
Eine weitergehende Beantwortung dieser Fragen kann aufgrund der notwendigen Wahrung der
Amtsverschwiegenheit gem. Art. 20 Abs. 3 B-VG zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Es
wird auch darauf hingewiesen, daß diese Angelegenheit zur Zeit Gegenstand eines RH—
Rohberichtes ist, welche Berichte bekanntlich geheim sind.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Zuschlagserteilung erfolgte aufgrund der Bewertung der Anbote nach dem
Bestbieterprinzip.
BEILAGE NICHT GESCANNT !!!