3113/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3161/J betreffend

vermeintliche Rechtswidrigkeiten im Zuge des Vergabeverfahrens über die Produktion von

Zeit- und Motorradvignetten 1998, welche die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am

23.10.1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Es waren alle Anbote des ersten offenen Verfahrens auszuscheiden, da kein Anbot den

Anforderungen der Ausschreibung aus technischer Sicht entsprach.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Sämtliche Bieter des offenen Verfahrens wurden auch im darauffolgenden

Verhandlungsverfahren zugelassen.

Antwort zu den Punkten 3, 4, 5 und 7 der Anfrage:

Der gesamte Vorgang ist beim Vergabeamt anhängig. Eine Entscheidung ist bisher noch nicht

ergangen.

Eine weitergehende Beantwortung dieser Fragen kann aufgrund der notwendigen Wahrung der

Amtsverschwiegenheit gem. Art. 20 Abs. 3 B-VG zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Es

wird auch darauf hingewiesen, daß diese Angelegenheit zur Zeit Gegenstand eines RH—

Rohberichtes ist, welche Berichte bekanntlich geheim sind.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die Zuschlagserteilung erfolgte aufgrund der Bewertung der Anbote nach dem

Bestbieterprinzip.

 

BEILAGE NICHT GESCANNT !!!