3161/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helmut Kukacka und Kollegen haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend freies Geleit für den flüchtigen Tibor Foco,

gerichtet und folgende Fragen gestellt:

„1. Ist Ihnen die in der Neuen Kronen-Zeitung vom 2. Oktober 1997 abgedruckte

Stellungnahme einer Freundin von Tibor Foco bekannt, wonach sich Tibor Fo-

co seit seiner Flucht in Ungarn aufhält und abermals als Zuhälter tätig ist?

2. In welcher Weise hat die Justiz auf diese Zeitungsmeldung reagiert?

3. Wurde seitens der Justiz auf Grund dieser Zeitungsmeldung mit den un-

garischen Behörden Kontakt aufgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4. Wenn nein, warum nicht?

5. Wie ist Ihr derzeitiger Wissensstand über den Aufenthaltsort von Tibor Foco?

6. Welche Schritte haben Sie bisher unternommen, um Tibor Foco der öster-

reichischen Justiz zuzuführen?

7. Welche Gründe waren ausschlaggebend, Tibor Foco bis 1. Oktober 1997 das

sehr selten gebrauchte Instrumentarium eines freien Geleites nach Österreich

zu gewähren?

8. In wie vielen Fällen wurde abwesenden oder flüchtigen Beschuldigten in Öster-

reich seit Bestehen der 2. Republik freies Geleit angeboten?

9. In wie vielen dieser Fälle wurde vom freien Geleit nach § 419 StPO Gebrauch

gemacht?

10. Werden die Justizbehörden nach Abschluß der Ermittlungen gegen die mut-

maßlichen Fluchthelfer Tibor Focos rechtliche Schritte unternehmen? Wenn ja,

welche?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. In der Neuen Kronen-Zeitung vom 14. Oktober 1997 wird festgehalten, daß die

selben Fluchthelfer Tibor Focos „wahrscheinlich von einer Anklage wegen

Fluchthilfe verschont bleiben“. Ist diese Feststellung richtig?

13. Wenn ja, warum?

14. Welche anderen rechtlichen Schritte werden gegen die Fluchthelfer ergriffen?

15. Werden die Justizbehörden nach Abschluß der Ermittlungen gegen die Flucht-

helfer, auch gegen die Eltern Tibor Focos, rechtliche Schritte unternehmen?

Wenn ja, welche?

16. Wenn nein, warum nicht?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Dem Bundesministerium für Justiz und der Staatsanwaltschaft Linz sind weder die

Identität noch die Stellungnahme der im Bericht der Neuen Kronen-Zeitung vom

2. Oktober 1997 genannten „enttäuschten Freundin“ von Tibor Foco bekannt. Die

der Staatsanwaltschaft Linz zugekommenen Berichte und Mitteilungen der

Kriminalabteilung beim Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich, die die

Fahndung nach dem geflüchteten Tibor Foco im In- und Ausland betreibt, ergaben -

schon lange vor diesem Zeitungsartikel - zwar Hinweise für den Aufenthalt des Ge-

nannten in Ungarn, ein konkretes Versteck wurde jedoch nicht bekannt. Erhebungs-

ergebnisse der hiezu via Interpol in Ungarn veranlaßten Erhebungen liegen der

Staatsanwaltschaft Linz noch nicht vor.

Zu 5:

Der derzeitige Aufenthaltsort des Tibor Foco ist den Justizbehörden nicht bekannt.

Zu 6:

Nach der Flucht von Tibor Foco aus der Strafhaft am 27. April 1995 erließ das Lan—

desgericht Linz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Linz einen weltweit geltenden

internationalen Steckbrief. Auch nach der mit Beschluß des Oberlandesgerichts

Linz vom 27. Februar 1997 bewilligten Wiederaufnahme des Verfahrens wurde auf

Grund eines Haftbefehls vom 28. Februar 1997 bis zur Erteilung des sicheren Gelei-

tes im August 1997 nach Tibor Foco weltweit gefahndet.

Da es Tibor Foco unterlassen hatte, sich dem Gericht innerhalb der ihm im Geleit—

brief des Bundesministeriums für Justiz vom 19. August 1997 gesetzten Frist bis

1. Oktober 1997 zu stellen, veranlaßte das Landesgericht Linz in der Folge neuer-

lich die internationale Fahndung.

Zu 7:

Wie in anderen vergleichbaren Fällen sollte die Gewährung des sicheren Geleites

dazu beitragen, das vorliegende Strafverfahren zu einem ehestmöglichen Abschluß

zu bringen.

Zu 8 und 9:

Anträge auf Erteilung des sicheren Geleites werden statistisch nicht erfaßt. Soweit

dies aus den Unterlagen der dafür zuständigen Abteilungen des Bundesministeri-

ums für Justiz ersichtlich ist, wurden in den Jahren 1996 und 1997 über dreißig An-

träge eingebracht, die in zumindest dreizehn Fällen zur Gewährung des sicheren

Geleites führten. Wie oft vom sicheren Geleit tatsächlich Gebrauch gemacht wird,

wird im Bundesministerium für Justiz nicht dokumentiert.

Zu 10 bis 16:

Beim Landesgericht Linz ist im Zusammenhang mit der „Fluchthilfe“ gegen neun

Personen, darunter auch die Eltern von Tibor Foco, ein gerichtliches Vorverfahren

anhängig. Im Hinblick auf die noch nicht erfolgte Endantragstellung der Staatsan-

waltschaft Linz beim Untersuchungsrichter bitte ich um Verständnis dafür, daß ich

aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes das von der Anklagebehörde beabsichtig-

ten Vorhaben nicht bekanntgebe.