3166_u1/AB XX.GP
Im Nachhang zu der am 22. Dezember 1997 (GZ 353.110/252-116/97) über-
mittelten Stellungnahme zu der unter der Nr.3155/J an mich gerichteten
schriftlichen parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat
Dr. Martin Graf, Dr. Harald Ofner, Mag. H. Haupt und Kollegen betreffend
Kulturzentrum „Haus der Heimat‘ in Wien erlaube ich mir, nachstehende
Korrektur zu den Fragen 2 und 4 bis 6 nachzureichen:
Zu Frage 2:
Im Hinblick auf die fortgeschrittene Kreditsituation des Bundeskanzleramtes für
das Jahr 1997 sehe ich keine Möglichkeit, eine diesbezügliche Förderung zu
gewähren. Sollten die Förderungswerber jedoch für das Jahr 1998 an mich mit
einem entsprechenden Begehren herantreten, so wäre dieses zu überprüfen,
wobei allerdings auf die budgetäre
Situation Bedacht zu nehmen ist.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Es steht für mich außer Zweifel, daß eine pluralistische und demokratische
Gesellschaft die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität aller
Angehörigen‚ einer nationalen Minderheit zu achten hat und darüber hinaus die
geeigneten Bedingungen schaffen sollte, die es Minderheiten ermöglicht, ihre
Identität zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und zu entwickeln. Ausdruck
europäischen Selbstverständnisses muß es sein, daß Staaten auf ihrem je-
weiligen Hoheitsgebiet das Bestehen nationaler Minderheiten schützen.
Gerade die geschichtlichen Umwälzungen in Europa haben gezeigt, daß der
Schutz nationaler Minderheiten für Stabilität, demokratische Sicherheit und
Frieden auf diesem Kontinent wesentlich ist. Es hat sich auch gezeigt, daß es
notwendig ist, ein Klima der Toleranz und des Dialogs zu schaffen, damit sich
die kulturelle Vielfalt für jede Gesellschaft als Quelle und Faktor nicht der Tei-
lung, sondern der Bereicherung erweisen kann.
Österreich hat im Rahmen seiner Auslandskulturpolitik durch zahlreiche Ver-
anstaltungen im Ausland, von Konferenzen bis Autorenlesungen, das kulturelle
Erbe Österreichs und der deutschen Muttersprache aktiv unterstützt und ge-
fördert. Besondere Bedeutung kommt hiebei der Einrichtung von Österreich-
Bibliotheken vor allem in ost- und mitteleuropäischen Staaten zu. In den letzen
Jahren wurden darüber hinaus mehrere neue Kulturinstitute gegründet, so
jenes in Prag im Dezember 1996.
Auch gehe ich davon aus, daß sich Fortschritte in den von Ihnen angesproche-
nen Fragen nur in einem Klima gutnachbarlicher Beziehungen erzielen lassen.
In diesem Sinn habe ich anläßlich meines offiziellen Besuchs in Slowenien in
den Gesprächen mit Ministerpräsident Drnovsek und Außenminister Frlec die
wichtigen Anliegen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien unter-
strichen.
Ich habe mit meinen Gesprächspartnern festgehalten, daß man die Studie über
die jüngste Geschichte der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien von
Prof. Karner und Prof. Necak abwarten sollte. Noch liegen nicht alle Ergebnisse
dieser Arbeitsgruppe vor; insbesondere das Gutachten von Prof. Necak steht
der österreichischen Bundesregierung noch nicht zur Verfügung. Weitere bila-
terale Gespräche sollen stattfinden, nachdem beide Seiten Gelegenheit hatten,
sich mit dem Inhalt der Studien vertraut zu machen und diese auszuwerten.
Was die von Ihnen angesprochenen Benes-Dekrete anbelangt, weise ich da-
rauf hin, daß die österreichische Bundesregierung die „Deutsch-Tschechische
Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklun-
gen“ mit Befriedigung zur Kenntnis genommen und betont hat, daß dieser
Schritt auch über das deutsch-tschechische Verhältnis hinaus Bedeutung hat.
In der angesprochenen Erklärung hat die tschechische Seite bedauert, daß
durch die nach dem Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aus-
siedlung der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei, die Ent-
eignung und Ausbürgerung viel Leid und Unrecht zugefügt wurde; sie bedauert
insbesondere die Exzesse, die im Widerspruch zu elementaren humanitären
Grundsätzen und auch den damals bestehenden Rechtsnormen bestanden
haben. Die deutsche und die tschechische Seite stimmen darin überein, daß
das begangene Unrecht der Vergangenheit angehört und die Beziehungen auf
die Zukunft auszurichten sind, wobei jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflich-
tet bleibt und respektiert, daß die andere Seite eine andere Rechtsauffassung
hat. Beide Seiten erklärten auch, daß sie ihre Beziehungen nicht mit aus der
Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten
werden.
Die Bundesregierung sieht in dieser Stellungnahme ein deutliches Signal für
ein friedliches und freundliches Zusammenleben in Europa.“