3166_u1/AB XX.GP

 

Im Nachhang zu der am 22. Dezember 1997 (GZ 353.110/252-116/97) über-

mittelten Stellungnahme zu der unter der Nr.3155/J an mich gerichteten

schriftlichen parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat

Dr. Martin Graf, Dr. Harald Ofner, Mag. H. Haupt und Kollegen betreffend

Kulturzentrum „Haus der Heimat‘ in Wien erlaube ich mir, nachstehende

Korrektur zu den Fragen 2 und 4 bis 6 nachzureichen:

Zu Frage 2:

Im Hinblick auf die fortgeschrittene Kreditsituation des Bundeskanzleramtes für

das Jahr 1997 sehe ich keine Möglichkeit, eine diesbezügliche Förderung zu

gewähren. Sollten die Förderungswerber jedoch für das Jahr 1998 an mich mit

einem entsprechenden Begehren herantreten, so wäre dieses zu überprüfen,

wobei allerdings auf die budgetäre Situation Bedacht zu nehmen ist.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Es steht für mich außer Zweifel, daß eine pluralistische und demokratische

Gesellschaft die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität aller

Angehörigen‚ einer nationalen Minderheit zu achten hat und darüber hinaus die

geeigneten Bedingungen schaffen sollte, die es Minderheiten ermöglicht, ihre

Identität zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und zu entwickeln. Ausdruck

europäischen Selbstverständnisses muß es sein, daß Staaten auf ihrem je-

weiligen Hoheitsgebiet das Bestehen nationaler Minderheiten schützen.

Gerade die geschichtlichen Umwälzungen in Europa haben gezeigt, daß der

Schutz nationaler Minderheiten für Stabilität, demokratische Sicherheit und

Frieden auf diesem Kontinent wesentlich ist. Es hat sich auch gezeigt, daß es

notwendig ist, ein Klima der Toleranz und des Dialogs zu schaffen, damit sich

die kulturelle Vielfalt für jede Gesellschaft als Quelle und Faktor nicht der Tei-

lung, sondern der Bereicherung erweisen kann.

Österreich hat im Rahmen seiner Auslandskulturpolitik durch zahlreiche Ver-

anstaltungen im Ausland, von Konferenzen bis Autorenlesungen, das kulturelle

Erbe Österreichs und der deutschen Muttersprache aktiv unterstützt und ge-

fördert. Besondere Bedeutung kommt hiebei der Einrichtung von Österreich-

Bibliotheken vor allem in ost- und mitteleuropäischen Staaten zu. In den letzen

Jahren wurden darüber hinaus mehrere neue Kulturinstitute gegründet, so

jenes in Prag im Dezember 1996.

Auch gehe ich davon aus, daß sich Fortschritte in den von Ihnen angesproche-

nen Fragen nur in einem Klima gutnachbarlicher Beziehungen erzielen lassen.

In diesem Sinn habe ich anläßlich meines offiziellen Besuchs in Slowenien in

den Gesprächen mit Ministerpräsident Drnovsek und Außenminister Frlec die

wichtigen Anliegen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien unter-

strichen.

Ich habe mit meinen Gesprächspartnern festgehalten, daß man die Studie über

die jüngste Geschichte der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien von

Prof. Karner und Prof. Necak abwarten sollte. Noch liegen nicht alle Ergebnisse

dieser Arbeitsgruppe vor; insbesondere das Gutachten von Prof. Necak steht

der österreichischen Bundesregierung noch nicht zur Verfügung. Weitere bila-

terale Gespräche sollen stattfinden, nachdem beide Seiten Gelegenheit hatten,

sich mit dem Inhalt der Studien vertraut zu machen und diese auszuwerten.

Was die von Ihnen angesprochenen Benes-Dekrete anbelangt, weise ich da-

rauf hin, daß die österreichische Bundesregierung die „Deutsch-Tschechische

Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklun-

gen“ mit Befriedigung zur Kenntnis genommen und betont hat, daß dieser

Schritt auch über das deutsch-tschechische Verhältnis hinaus Bedeutung hat.

In der angesprochenen Erklärung hat die tschechische Seite bedauert, daß

durch die nach dem Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aus-

siedlung der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei, die Ent-

eignung und Ausbürgerung viel Leid und Unrecht zugefügt wurde; sie bedauert

insbesondere die Exzesse, die im Widerspruch zu elementaren humanitären

Grundsätzen und auch den damals bestehenden Rechtsnormen bestanden

haben. Die deutsche und die tschechische Seite stimmen darin überein, daß

das begangene Unrecht der Vergangenheit angehört und die Beziehungen auf

die Zukunft auszurichten sind, wobei jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflich-

tet bleibt und respektiert, daß die andere Seite eine andere Rechtsauffassung

hat. Beide Seiten erklärten auch, daß sie ihre Beziehungen nicht mit aus der

Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten

werden.

Die Bundesregierung sieht in dieser Stellungnahme ein deutliches Signal für

ein friedliches und freundliches Zusammenleben in Europa.“