3235/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3255/J-NR/1997, betreffend Seniorentarife der

ÖBB, die die Abgeordneten Dr. Mock und Kollegen am 6. November 1997 an mich gerichtet

haben, beehre ich mich unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Österreichischen

Bundesbahnen wie folgt zu beantworten:

1. Mit welchem Datum trat die Ermäßigung für Senioren bei den ÖBB in Kraft?

Antwort:

Die Seniorenermäßigung wurde im Jahr 1970 erstmals gewährt.

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Maßnahme?

Antwort:

Grundlage für die bestehende Seniorenermäßigung ist nun der Vertrag über gemeinwirtschaftli-

che Leistungen zwischen den ÖBB und dem BMWV.

3. Können Sie die Anzahl der in Anspruch genommenen Vorteilstickets für Senioren seit

deren Einführung nennen?

Antwort:

Seit Bestehen dieser Ermäßigung wurden jährlich zwischen 350.000 und 550.000 Berechti-

gungsmarken ausgegeben. Die Stückzahl für das Jahr 1996 betrug 379.507.

4. Welche Einsparung hat diese Maßnahme den pensionierten Fahrgästen der Öster-

reichischen Bundesbahnen gebracht?

Antwort:

Frauen ab dem vollendeten 60. und Männer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr erhalten an

Bahn- und Reisebüroschaltern sowie in bestimmten Postämtern gegen Vorweis eines amtlichen

Lichtbildausweises einen Halbpreis-Paß mit einer Berechtigungsmarke für ein Kalenderjahr zu

S 350,—. Dieser Ausweis berechtigt zum Lösen von "Vorteilstickets“ (50% ermäßigte Fahraus-

weise).

Senioren, die zu ihrer Pension eine Ergänzungszulage, eine Ausgleichszulage, eine Zusatzrente

nach dem KOVG 1957 bzw. eine Unterhaltsrente nach dem OFG 1947 oder eine Dauersozial-

hilfeleistung beziehen, erhalten die Berechtigungsmarke unentgeltlich.

Die Ersparung beträgt somit für Senioren 840,-- bzw. S 1.190,- (Differenz zwischen dem Preis

der VORTEILScard für jedermann von S 1.190,- und dem Preis der Berechtigungsmarke für

Senioren von 5 350,-- bzw. dem unentgeltlichen Bezug).

5. Wie hoch beziffert sich der aus dieser für die Pensionisten wichtigen Vergünstigung

resultierende Einnahmenentgang der Österreichischen Bundesbahnen?

Antwort:

Der Einnahmenentgang für diese sozialtarifliche Maßnahme beträgt für das Jahr 1997 360 Mio

Schilling.

6. Kommt es, um den Einnahmenentgang zu verringern, zu Zahlungen Ihres Ressorts an

die ÖBB aus dem Titel der gemeinwirtschaftlichen Leistungen?

Antwort:

Der Einnahmenentgang in Höhe von zuletzt 360 Mio Schilling jährlich, der den Österreichi-

schen Bundesbahnen aus dem Titel der Seniorenermäßigung entwächst, wird den Österreichi-

schen Bundesbahnen auf Grundlage des Vertrages über gemeinwirtschaftliche Leistungen

zwischen den ÖBB und dem BMWV zur Gänze abgegolten. Dabei wird die Zahl der von den

ÖBB verkauften Senioren—Halbpreispässe für das jeweilige Abrechnungsjahr im nachhinein

dem BMWV gemeldet und mit dem Einnahmenentgang pro verkauftem Halbpreispaß (=840

öS oder 1190,-- öS pro Halbpreispaß) multipliziert.