3259/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Apfelbeck, Mag. Haupt

betreffend Förderung von Seminaren der Consulting Gruppe „Business Success“

durch das österreichische Arbeitsmarktservice (AM S)

Nr.3244 /J

Grundsätzlich möchte ich folgendes voranstellen:

Unser aller Ziel muß sein, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln jene Prakti-

ken von Sekten einzudämmen und zurückzudrängen, die Menschen in Abhängigkei-

ten bringen. Erst recht muß es in unser aller Interesse sein zu verhindern, daß öf-

fentliche Förderungen - und seien sie auch noch so indirekt - letztendlich Betreibern

derartiger Unternehmungen zugute kommen.

Nun konkret zu den Förderungen im Rahmen des Zieles 4 des Europäischen Sozial-

fonds und dem vom „Falter“ hergestellten Zusammenhang zwischen „Business Suc-

cess“ und ,‚Scientology“:

Die Ziel-4-Programme des Europäischen Sozialfonds sind als präventive arbeits-

marktpolitische Instrumente zu verstehen, durch die die laufende und zukunftsorien-

tierte Anpassung der Qualifikationen der Beschäftigten an den beschleunigten

Strukturwandel forciert wird. Der ausschließliche Zweck der angesprochenen Beihilfe

zur MitarbeiterInnenqualifikation (Ziel 4, Schwerpunkt 2.1) ist daher die Förderung

der beruflichen Weiterbildung einzelner ArbeitnehmerInnen zur Sicherung und Stär-

kung ihrer Position am Arbeitsmarkt. Keinesfalls handelt es sich dabei um eine Art

Subventionierung der die Maßnahmen durchführenden Bildungseinrichtungen.

Ein vor allem auch im Hinblick auf ihre Anfrage wesentlicher Aspekt dieses Pro-

gramms ist, daß das Unternehmen, in denen die zu schulenden Mitarbeiterinnen

beschäftigt sind, als Förderungswerber auftritt. Der antragstellende Betrieb sucht

daher in eigener Verantwortung eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme und einen

entsprechenden Maßnahmenträger aus und an ihn wird auch die Beihilfe, nachdem

deren widmungsgemäße Verwendung nachgewiesen werden kann, ausbezahlt. Zwi-

schen der ausgewählten Schulungseinrichtung und dem Arbeitsmarktservice besteht

also keinerlei Rechts- oder Förderbeziehung.

Die Fördervoraussetzungen werden durch das Arbeitsmarktservice in bezug auf den

Beihilfenwerber, die zu schulenden Personen und die Schulungsinhalte, die primär

hinsichtlich ihrer arbeitsmarktpolitischen Relevanz zu beurteilen sind, festgestellt.

Aber selbstverständlich erwarte ich auch vom Arbeitsmarktservice, daß es alle Mög-

lichkeiten ausschöpft, um auch nur eine indirekte Förderung von Sekten durch seine

Förderaktivitäten zu verhindern.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

Frage 1:

Ist Ihnen bekannt, daß die Consulting Gruppe „Business Success“ ein Unternehmen

des Psychokonzerns Scientology ist?

Wenn ja, mit welcher Begründung werden Seminare von „Business Success“ zu ei-

nem Drittel vom AMS finanziert?

Wenn nein, wie lautet Ihre Begründung dafür, daß das AMS ein Unternehmen för-

dert, welches dem Psychokonzern Scientology gehört?

Antwort:

Die erste Frage ist in bezug auf den Wissensstand zum Zeitpunkt der Begehrens-

entscheidung zu verneinen, daher entfällt die Frage 2.

Zur dritten Frage ist festzustellen, daß aus dem mit dem Förderbegehren vorzule-

genden Schulungskonzept ein Naheverhältnis zwischen „Business Success“ und

"Scientology“ nicht ersichtlich ist. Für das Arbeitsmarktservice Wien war es im Rah-

men seiner Prüfungstätigkeiten daher auch nicht möglich, einen derartigen Zusam-

menhang zu erkennen.

Frage 2:

Seit wann werden Seminare der Consulting Gruppe „Business Success“ vom AMS

gefördert?

Antwort:

Die Frage geht von einem Sachverhalt aus, der nicht zutrifft. Das ARBEIIS-

MARKISERVIGE hatte nie einen Geschäftsvertrag mit der Firma „Business Suc—

cess". Allerdings wurden Unternehmen gefördert, die bei „Business Success" ihre

MitarbeiterInnen im Rahmen des ESF-Zieles 4 schulen ließen. Derartige Förderun-

gen an Unternehmen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten generell gibt es seit

1995, nach den aktuellen Recherchen der Landesgeschäftsstelle Wien wurden Un-

ternehmen für die Qualifizierung ihrer DienstnehmerInnen durch „Business Success‘

seit März 1996 Beihilfen gewährt.

Frage 3:

Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die vom AMS für die von „Business Success“

abgehaltenen Seminare aufgewendet werden?

Antwort:

Betriebe, die „Business Success“ zur Qualifikation ihrer MitarbeiterInnen ausgewählt

haben, wurden für diesen Zweck in einer Höhe von insgesamt öS 80.000.- gefördert.

Die Summe der aus Mitteln der Europäischen Sozialfonds geleisteten Zuschüsse zu

den Ausbildungskosten ist gleich hoch.

Frage 4:

Welche Kriterien müssen von den einzelnen Schulungsträgern erfüllt werden, um in

den Genuß der Förderungsmaßnahmen zu kommen?

Antwort:

Schulungsträger, die ihren Auftrag zur Durchführung von Maßnahmen vom Arbeits-

marktservice erhalten, werden nach einer Reihe von sozialpartnerschaftlich festge-

legten Qualitätskriterien beurteilt und ausgewählt.

„Business Success“ wurde - wie bereits ausgeführt - nicht vom Arbeitsmarktservice

ausgesucht und stand nie in einer direkten Geschäftsverbindung mit dem AR-

BEITSMARKTSERVICE. Bei der Beschäftigtenförderung im Rahmen des Ziels 4

werden entsprechende Unternehmen angehalten, in Abstimmung mit dem jeweiligen

Bedarf der Mitarbeiterinnen passende und zur Durchführung von Weiterbildungs-

maßnahmen gewerberechtlich berechtigte Einrichtungen auszuwählen. Die zu för-

dernden Qualifizierungen haben gemäß dem Beihilfenzweck für die betreffenden

Arbeitnehmerlnnen aus beschäftigungspolitischer Sicht sinnvoll zu sein und sollen zu

einer Verbesserung von Arbeitsmarktchancen beitragen.