3264/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3328/J-NR/1997 betreffend "High-Tech-Zu-
kunftsstiftung“, die die Abgeordneten Dipl.-Ing. SCHÖGGL und Kollegen am 14. November
1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Sind Ihnen die in der "Presse" geäußerten Vorschläge des Außenministers betref-
fend "Zukunftsstiftung" bekannt?
2. Hat Dr. Schüssel seine technologiepolitischen Vorschläge in seiner Funktion als
Außenminister vorgebracht?
3. Sind diese Vorschläge mit Ihnen akkordiert?
4. Wie könnte diese „Zukunftsstiftung“ aussehen und welche Rechtspersönlichkeiten soll
diese haben, bzw. wer soll sie organisatorisch tragen?
a) Soll diese Stiftung im Bereich der Ministerien angesiedelt werden?
b) Wenn ja, welches oder welche Ministerien kommen dafür in Frage?
c) Wenn nein, warum nicht?
5. Wie könnte diese "Zukunftsstiftung" finanziert werden?
6. Welche Aufgaben soll diese Stiftung konkret
übernehmen?
7. Warum Soll die Dotierung einer Zukunftsstiftung“ tatsächlich von der Einführung
des Euro abhängig sein?
Die zitierten Vorstellungen des Herrn Vizekanzlers und Bundesministers für auswärtige Ange-
legenheiten Dr. Wolfgang Schüssel sind mir erst durch die gegenständliche Anfrage bekannt
geworden.
Zutreffend ist, daß in meinem Ressort zum Konzept der beiden Technologiebeauftragten der
Bundesregierung (Präsident Ord. Univ.Prof. Dr. Schmidt, Generaldirektor Dipl.-Ing.
Hochleitner) eine Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der wirtschaftsnahen Forschungs- und
Technologieförderung eingerichtet ist. Die Arbeiten dieser Arbeitsgruppe, die einen ent-
sprechenden Gesetzentwurf ausarbeitet, sind nahezu abgeschlossen.
Vorgesehen ist die Errichtung einer Büro für Forschung und Technologie Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (BFT GmbH), der unbeeinflußt von den Ressorts die Steuerung der
Förderungspolitik in strategischer und operativer Weise obliegt. Mit dieser GmbH beabsich-
tigt man, die derzeitige Zersplitterung der Forschungs- und Technologieagenden in mehreren
Ressorts durch Konzentration zu vermeiden.
Die Nachfolge des derzeit unselbständigen Verwaltungsfonds, des ITF, wird ein Fonds für
Kompetenzzentren, Impulsprogramme und Regierungsinitiativen (KIR) übernehmen, der
neben den bestehenden Fonds, FWF und FFF, der Aufsicht (und Kontrolle) der BFT GmbH
unterliegt.
Ferner wird - beim Bundeskanzler - ein Rat für Forschung und Technologie eingerichtet, der
15 Mitglieder umfassen soll. Diese müssen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft sowie
anderer gesellschaftlicher Bereiche sein.