3304/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und Genossen haben am

19. November 1997 unter der Nr. 3353/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend schlechte Unterbringung von Präsenzdienern, welche zum Grenzschutz

eingeteilt sind: gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Bevor ich zu den konkreten Einzelfragen Stellung nehme ist zunächst festzuhalten, daß es

sich bei der Assistenzleistung des Bundesheeres an der burgenländischen Grenze um einen

militärischen "Einsatz“ im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b des Wehrgesetzes 1990 handelt und

daher Maßstäbe in punkto Komfort der Unterbringung der Soldaten nicht im selben Maß

anzuwenden sind wie im "normalen Arbeitsleben". Dessen ungeachtet ist aber mein Ressort

ständig darum bemüht, die Unterkunftssituation der eingesetzten Soldaten im Rahmen der

bestehenden Möglichkeiten zu verbessern. In diesem Sinne kann ich den Anfragestellern

mitteilen, daß die für den Assistenzzug in Siegendorf angemieteten Räumlichkeiten derzeit

einer Generalsanierung unterzogen und schon demnächst einen angemessenen Standard

aufweisen werden.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ja.

Zu 3 und 4:

Die Generalsanierung der angesprochenen Räumlichkeiten wurde zwar bereits im Oktober

1997 durch den Unterkunftsvermieter in Auftrag gegeben, durch Säumnisse der beauftragten

Baufirma kam es jedoch zu Verzögerungen bei den Bauarbeiten. Nach meinem

Informationsstand ist mit einer Fertigstellung der Unterkünfte noch im Laufe des Monats

Jänner 1998 zu rechnen.

Zu 5:

Die Unterkunft wurde seitens des Militärkommandos Burgenland angemietet.

Zu 6:

Die grundsätzliche Regelung der Rahmenbedingungen obliegt dem Militärkommando

Burgenland. Die konkreten Dienstzeiten werden, abgestimmt auf die spezifischen

Gegebenheiten im einzelnen Grenzabschnitt durch das jeweilige Assistenzkommando

festgelegt.

Zu 7:

Den Grenzposten stehen seit Beginn des Assistenzeinsatzes beheizbare Zelte zur Verfügung

Darüber hinaus werden die in Verwendung stehenden Zollwachhütten und Hochstände

sukzessive mit Öfen nachgerüstet.

Zu 8:

Die Soldaten werden einmal am Tag mit warmer Verpflegung versorgt. Des weiteren stehen

in den Unterkünften Mikrowellenherde, Kochplatten, Plattengriller und Kaffeemaschinen

für die Zubereitung bzw. Warmhaltung von Speisen und Getränken zur Verfügung.

Zu 9:

Ja.

Zu 10 und 11:

Da es Soldaten unter Einsatzbedingungen zumutbar erscheint, im Anschluß an ihren

Nachtdienst auch in einem nicht verdunkelten kaum zu schlafen, kann im vorliegenden

Zusammenhang nicht wirklich von einem "Mißstand" gesprochen werden. Abgesehen davon

ist im Zuge der bereits erwähnten Generalsanierung vorgesehen, die Räumlichkeiten mit

entsprechenden Verdunkelungsmöglichkeiten auszustatten.