3304/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und Genossen haben am
19. November 1997 unter der Nr. 3353/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend schlechte Unterbringung von Präsenzdienern, welche zum Grenzschutz
eingeteilt sind: gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bevor ich zu den konkreten Einzelfragen Stellung nehme ist zunächst festzuhalten, daß es
sich bei der Assistenzleistung des Bundesheeres an der burgenländischen Grenze um einen
militärischen "Einsatz“ im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b des Wehrgesetzes 1990 handelt und
daher Maßstäbe in punkto Komfort der Unterbringung der Soldaten nicht im selben Maß
anzuwenden sind wie im "normalen Arbeitsleben". Dessen ungeachtet ist aber mein Ressort
ständig darum bemüht, die Unterkunftssituation der eingesetzten Soldaten im Rahmen der
bestehenden Möglichkeiten zu verbessern. In diesem Sinne kann ich den Anfragestellern
mitteilen, daß die für den Assistenzzug in Siegendorf angemieteten Räumlichkeiten derzeit
einer Generalsanierung unterzogen und schon demnächst einen angemessenen Standard
aufweisen werden.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Ja.
Zu 3 und 4:
Die Generalsanierung der angesprochenen Räumlichkeiten wurde zwar bereits im Oktober
1997 durch den Unterkunftsvermieter in Auftrag gegeben, durch Säumnisse der beauftragten
Baufirma kam es jedoch zu Verzögerungen bei den Bauarbeiten. Nach meinem
Informationsstand ist mit einer Fertigstellung der Unterkünfte noch im Laufe des Monats
Jänner 1998 zu rechnen.
Zu 5:
Die Unterkunft wurde seitens des Militärkommandos Burgenland angemietet.
Zu 6:
Die grundsätzliche Regelung der Rahmenbedingungen obliegt dem Militärkommando
Burgenland. Die konkreten Dienstzeiten werden, abgestimmt auf die spezifischen
Gegebenheiten im einzelnen Grenzabschnitt durch das jeweilige Assistenzkommando
festgelegt.
Zu 7:
Den Grenzposten stehen seit Beginn des Assistenzeinsatzes beheizbare Zelte zur Verfügung
Darüber hinaus werden die in Verwendung stehenden Zollwachhütten und Hochstände
sukzessive mit Öfen nachgerüstet.
Zu 8:
Die Soldaten werden einmal am Tag mit warmer Verpflegung versorgt. Des weiteren stehen
in den Unterkünften Mikrowellenherde, Kochplatten, Plattengriller und Kaffeemaschinen
für die Zubereitung bzw. Warmhaltung von Speisen und Getränken zur Verfügung.
Zu 9:
Ja.
Zu 10 und 11:
Da es Soldaten unter Einsatzbedingungen zumutbar erscheint, im Anschluß an ihren
Nachtdienst auch in einem nicht verdunkelten kaum zu schlafen, kann im vorliegenden
Zusammenhang nicht wirklich von einem "Mißstand" gesprochen werden. Abgesehen davon
ist im Zuge der bereits erwähnten Generalsanierung vorgesehen, die Räumlichkeiten mit
entsprechenden Verdunkelungsmöglichkeiten auszustatten.