3337/AB XX.GP

 

Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR

Reinhart Gaugg und Kollegen vom 3.12.1997,

Nr. 3381/J, betreffend Sozialplan für

Angestellte der Österreichischen Bundesforste

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei -

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Reinhart Gaugg

und Kollegen vom 3.12.1997, Nr. 3381/J, betreffend Sozialplan für

Angestellte der Österreichischen Bundesforste, beehre ich mich

nach Befassung der Österreichischen Bundesforste AG folgendes

mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Der "Sozialplan der Österreichischen Bundesforste AG“ im Sinne

Ihrer Anfrage ist mir seit Oktober 1997 bekannt. Hiebei handelt es

sich nicht um Kündigungen sondern um ein Anbot an Angestellte, die

1998 das 50. (Frauen) bzw. das 55. Lebensjahr (Männer) vollenden

oder vollendet haben, gegen Kürzung des Entgelts dienstfreigestellt

zu werden. Dieses Anbot wurde jenen Angestellten nicht gemacht,

deren Tätigkeit in der sensiblen Übergangsphase notwendig ist.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Arbeitnehmervertretung war Ende Oktober 1997 über den

Sozialplan informiert. Nach gemeinsamen Beratungen wurde über die

Umsetzung eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen und unter-

zeichnet.

Zu den Fragen 5 ,6 und 11:

Die Österreichischen Bundesforste sind seit dem 1. Jänner 1997 als

Aktiengesellschaft aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Die

Verpflichtung zur wirtschaftlichen Führung macht weitgehende

Umstellungen im Unternehmen notwendig. Der Wechsel vom kameralisti -

schen System zu betriebswirtschaftlichen Kriterien erfordert zu -

sammen mit dem Ziel der Regionalisierung und Dezentralisierung

einen völligen Strukturumbau.

Die dafür erforderlichen personalentwicklungsmaßnahmen sind von den

dafür zuständigen Organen der Gesellschaft zu beurteilen und unter

Einhaltung der gesetzlichen vorgaben umzusetzen. Personalentschei -

dungen unterliegen daher nicht hoheitlichen Budgetvorgaben. Das

Budget einer Aktiengesellschaft wird durch den Vorstand mit

Zustimmung des Aufsichtsrates festgelegt.

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Österreichische Bundesforste AG haben die für einen größeren

Arbeitgeber üblichen Kontakte zur Pensionsversicherungsanstalt der

Angestellten, um den Mitarbeitern auch die erforderlichen Auskünfte

und notwendige Beratung geben zu können. Solche Kontakte beziehen

sich auf aktive und frühere Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene.

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Höhe der Leistungsansprüche der einzelnen Angestellten richtet

sich nach den sozialversicherungsrechtlichen vorgaben zum Zeitpunkt

der Beendigung des Dienstverhältnisses. Der Öffentlichkeit ent -

stehen daraus keine höheren Kosten als bei jeder anderen Beendigung

eines Dienstverhältnisses. Detaillierte Angaben über einen allfäl -

lig von der Österreichischen Bundesforste AG zu tragenden Dif -

ferenzbetrag sind nicht möglich, da die Höhe des Leistungsan -

spruches von verschiedenen Faktoren abhängt (Zeitpunkt der Antrag -

stellung, Höhe des Arbeitslosengeldes, etc.).