3384/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage, betreffend den Österreichischen Bundesfachverband für Kick-

boxen, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

„1. Sind Ihnen die oben (in der Anfragebegründung) angeführten Vorgänge be-

kannt?

Wenn ja, welche Schritte haben Sie dagegen unternommen?

2. Gab es irgendeine Weisung an die Steuerfahndung Graz, der Anzeige gegen

Präsident P. L. nicht nachzugehen?

Wenn ja, wie lautet diese?

Wenn nein, wieso gibt es keine Reaktion der Steuerfahndung Graz?

3. Haben Sie auf Grund des oben (in der Anfragebegründung) angeführten Sach-

verhaltes ein Strafverfahren eingeleitet?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

Wenn nein, warum nicht?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die gegenständlichen Vorgänge waren dem Bundesministerium für Justiz bisher

nicht bekannt.

Zu 2:

Die Steuerfahndung Graz untersteht dem Bundesministerium für Finanzen. Eine

Weisung durch das Bundesministerium für Justiz wäre rechtlich gar nicht möglich.

Zu 3:

Die der Anfrage angeschlossene Anzeige richtet sich an die Finanzstrafbehörde. Im

Weg einer Anfrage an das Finanzamt Graz-Stadt konnte die Staatsanwaltschaft

Graz in Erfahrung bringen daß dort Vorerhebungen gegen P. L. geführt werden.

Sollten sich durch die Klärung des Sachverhalts gerichtlich ahndbare Vergehen er-

geben, würde die Staatsanwaltschaft Graz die Verfolgung aufnehmen.