3391/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3450/J-NR/1997, betreffend finanzielle Be-
teiligung des Bundes an Verkehrsprojekten, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und
Freunde am 12. Dezember 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant-
worten:
Zu den Fragen 1., 2., und 3:
An welchen Linzer Verkehrsprojekten wird sich der Bund finanziell beteiligen? Welche
Kostenhöhe der einzelnen Projekte ist Ihnen bekannt?
In welcher Höhe wird sich der Bund an der Finanzierung der vierten Linzer Donaubrücke
beteiligen?
In welchem Umfang trägt der Bund die Kosten für den Bau von Tunnels entlang der West-
Tangente?
Antwort:
Ich kann nur zu den in meinen Zuständigkeitsbereich fallenden Verkehrsprojekten in Linz
Auskunft geben. Auf keinen Fall gehören die unter Punkt 2 und Punkt 3 erwähnten Straßenbau-
vorhaben hiezu. Im Bereich des Schienenverkehrs der Österreichischen Bundesbahnen gibt es
derzeit in Linz keine speziellen Projekte, die über die laufenden punktuellen Maßnahmen im
Bereich der ÖBB-Schieneninfrastruktur hinausgehen und im Rahmen von Übertragungsver-
ordnungen den Österreichischen
Bundesbahnen zur Planung und zum Bau aufgetragen werden.
Zu Frage 4:
Sind Sie bereit, sich an den Kosten der Unterfahrung des Linzer Hauptbahnhofs durch die
Straßenbahn zu beteiligen, wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Die Neulage der Straßenbahnlinie 1 in Linz zwecks Trassenverschwenkung unter die Geleise
des Hauptbahnhofes ist ein seit Jahren diskutiertes Projekt der Stadt Linz bzw. der ESG. Da
eine Mitfinanzierung des Bundes an Straßenbahnaus- und -neubauten grundsätzlich nicht
vorgesehen ist, kommt auch eine Bundesbeteiligung hieran nicht in Frage. Grundsätzlich
erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß die österreichischen Städte als Eigentümer von
kommunalen Verkehrsunternehmungen Mittelzuführungen des Bundes im Wege des Finanzaus-
gleiches erhalten.
Zu Frage 5:
Welche Beteiligung ist kostenmäßig für die Förderung des öffentlichen Verkehrs in Form
der City-S-Bahn (Prognos-Studie) vorgesehen?
Antwort:
Im Falle größerer Infrastrukturvorhaben der ÖBB für den Nahverkehr, die von besonderer
regionaler Bedeutung sind, ist der Abschluß von Nahverkehrsverträgen zwischen den ÖBB und
dem jeweiligen Bundesland bzw. der jeweiligen Stadt vorgesehen, die das Bauvorhaben näher
beschreiben und die Regelungen zur Kostenteilung treffen. Ein Nahverkehrsvertrag zwischen
den ÖBB und der Stadt Linz wurde bisher nicht abgeschlossen, ist aber prinzipiell jederzeit
möglich, wobei die Initiative hiezu von der regionalen Gebietskörperschaft ausgehen muß.
Über die Umsetzung der Empfehlungen der Prognos-Studie zur City-S-Bahn Linz ist noch keine
Entscheidung getroffen worden. Zuerst hat die Stadt Linz im Wege der stadtinternen Willens-
bildung darüber zu entscheiden, welchem Projekt es den Vorzug geben will. Es steht der Stadt
Linz danach frei, sich an die ÖBB bzw. den Bund mit dem Ersuchen zu wenden, Gespräche
über den Abschluß eines Nahverkehrsvertrages über die Umsetzung des von Linz gewünschten
Projektes aufzunehmen. Gegenstand solcher Gespräche wäre nicht zuletzt die Kostenteilung,
die dann im Nahverkehrsvertrag endgültig fixiert würde. Der Bund und die ÖBB sind zur
Aufnahme derartiger Gespräche jederzeit bereit.