3393/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben
am 12.12.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3458/J betreffend
„mögliche gesundheitliche Gefährdung durch GSM-Mobilfunknetze sowie fehlende
Bürgerbeteiligung bei der Errichtung von Mobilfunkbasisstationen“. gerichtet. Auf die -
aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage be-
ehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Ich darf darauf hinweisen, daß der gegenständliche Themenkomplex in den Zustän-
digkeitsbereich des Bundeskanzleramtes bzw. der Bundesministerin für Frauen-
angelegenheiten und Verbraucherschutz fällt.
Darüber hinaus habe ich Mitarbeiter meines Ressorts mit der gegenständlichen An-
frage befaßt, aufgrund deren fachspezifischen Ausführungen ich Sie wie folgt
informieren kann:
ad Fragen 5. 6 und 7
Die ÖNORM S 1120 beinhaltet für die spezifische Absorptionsrate zum Schutz der
Bevölkerung einen Grenzwert von 0,08 W/kg. Dieser Grenzwert ist international üb-
lich und steht auch laut Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz von Deutsch-
land im Einklang mit internationalen
Forschungsergebnissen.
Dieser Grenzwert findet sich auch in der ENV 50166 Teil 2, einer europäischen
Norm, welche auf Grund des Einspruches der Industrie nur befristet bis Ende 1999
als Vornorm gilt. Eine nationale Normung zum Schutz vor Hochfrequenzstrahlung ist
zur Zeit aus formal-rechtlichen Gründen nicht möglich.
Laut Aussage von Prof. Neuberger (Hygiene-Institut der Universität Wien) sind
bislang keine neuen wissenschaftlichen Befunde bekannt geworden, welche eine
Neubewertung rechtfertigen würden. In Ausarbeitung befindliche Grenzwertvor-
schläge der Weltgesundheitsorganisation sehen ähnlich hohe Grenzwerte vor. Frei-
lich erlauben die bislang vorliegenden Studien noch keine abschließende Bewertung,
so daß weitere Forschungsarbeiten durchgeführt werden sollten.
Unbestritten ist jedoch, daß die Belastung durch die Benutzung eines Mobiltelefons
ungleich größer ist verglichen mit Belastungen, welche von Mobilfunk Basisstationen
ausgehen.
ad 7 und 8
Es wird bestätigt, daß von speziellen Wirkungen von Hochfrequenzstrahlung berich-
tet wird, die nicht auf Erwärmung beruhen. Sie können durch modulierte HF-Strah-
lung hervorgerufen werden. Bislang konnten noch keine gesundheitlichen Auswir-
kungen der beobachteten Effekte abgeleitet werden. Somit fehlt noch eine Grund-
lage für Grenzwertfestlegungen. Weitere Forschungsarbeiten sollen helfen, diese
Forschungslücke zu schließen. Ein Grenzwert für die Pulsenergie könnte geeignet
sein, derartige Belastungen zu begrenzen.
ad 9 und 10
Der Grenzwert von 0,08 W/kg berücksichtigt empfindliche Personengruppen inso-
fern, als dieser Wert um den Faktor 5
niedriger ist im Vergleich zu dem Grenzwert für
beruflich exponierte Personen (0,4 W/kg), wobei ebenfalls berücksichtigt wurde, daß
die allgemeine Bevölkerung bis zu 24 Stunden dieser Strahlung ausgesetzt sein
kann.
ad 11
Bezüglich Fragen der Haftpflicht darf ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers
für Justiz verweisen.
ad 12
Weitere Forschungsarbeiten zur Schließung der Wissenslücken sind jedenfalls
wünschenswert.