3414/AB XX.GP
Auf die — aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie angeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Reinhart Gaugg und Genossen vom
11. Dezember1997, Nr. 34171J, betreffend Bundesmaßnahmen zur Förderung der
touristischen Infrastruktur, beehre Ich mich folgendes mitzuteilen, wobei ich vorweg grund-
sätzlich feststellen möchte:
Die Förderung des Fremdenverkehrs als einer der wesentlichen Wirtschaftsbereiche in Öster-
reich ist von gesamtwirtschaftlichem Interesse; es ist daher ein besonderes Anliegen der
Bundesregierung, für diesen Wirtschaftszweig - für den primär das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig ist - durch verschiedene Instrumente alle Voraus-
setzungen für eine gesunde finanzielle Basis zu sichern.
Dabei erschien es dem Bund in der Vergangenheit manchmal geboten, im Rahmen seiner
finanziellen Möglichkeiten solche Förderungen auch als ausgleichende und auffangende
Instrumentarien bei zu befürchtenden negativen Entwicklungen einzusetzen.
Zu 1.:
Der Auszahlung an das Bundesland Vorarlberg liegt eine Vereinbarung des Bundesministers
für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Land Vorarlberg zur Förderung des Ausbaus
touristischer Infrastruktur in den Jahren 1996 und 1997 mit jeweils 25 Mb. S aus Bundes—
mitteln zugrunde. Die genannte Überschreitung des VA-Ansatzes 1/63116 im Jahr 1997
diente der finanziellen Erfüllung dieser
Vereinbarung.
Zu 2. und 3.:
Nach den mir vorliegenden Informationen erfolgte die Auszahlung an das Land Vorarlberg als
Treuhänder für die betroffenen Gemeinden unter der Voraussetzung einer ausschließlichen
Verwendung für fremdenverkehrsfördernde Investitionen und unter der Auflage, daß das
Land Vorarlberg für denselben Zweck Landesmittel in mindestens gleich hohem Ausmaß
einsetzt. Dabei wurde das empfangende Bundesland verpflichtet, dem Bund die
widmungsgemäße Verwendung der Mittel zu bestätigen.
Zu 4., 5. und 6.:
Förderungsziel der österreichischen Bundesregierung ist die Erhaltung und weitere Stärkung
der Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Tourismuswirtschaft durch Anhebung der
Qualität und Bereicherung des Angebotes.
Diesem Ziel dienen die österreichweiten Förderungsaktionen, wie etwa die TQP-
Tourismusaktion (vormals ERP-Ersatzaktion), die ERP—Aktion, die Gewerbestruktur-
Verbesserungsaktion, die Jungunternehmeraktion sowie die KIeingewerbe-Kreditaktion. Diese
Aktionen dienen aber auch regionalen Schwerpunktsetzungen.
Ich darf erinnern, daß es z.B. auch im Land Kärnten in den letzten Jahren maßgebliche
Förderungsmaßnahmen im Sinne regionaler Schwerpunktsetzungen gegeben hat So wurden
etwa im Jahr 1997 in Eisenkappel ein Kurprojekt mit einem Kreditvolumen von
rund 50 Mrd. S und in St. Veit ein Hotel— und Konferenzzentrum um 55 Mio. S im Rahmen der
ERP-Aktion gefördert. In diesem Sinn darf ich es auch als bekannt voraussetzen, daß der
Bund seit Jahren als Kapitaleigner bei Fremdenverkehrsprojekten (z.B bei Seilbahnen)
regional aktiv unterstützend tätig ist.