3414/AB XX.GP

 

Auf die — aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie angeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Reinhart Gaugg und Genossen vom

11. Dezember1997, Nr. 34171J, betreffend Bundesmaßnahmen zur Förderung der

touristischen Infrastruktur, beehre Ich mich folgendes mitzuteilen, wobei ich vorweg grund-

sätzlich feststellen möchte:

Die Förderung des Fremdenverkehrs als einer der wesentlichen Wirtschaftsbereiche in Öster-

reich ist von gesamtwirtschaftlichem Interesse; es ist daher ein besonderes Anliegen der

Bundesregierung, für diesen Wirtschaftszweig - für den primär das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig ist - durch verschiedene Instrumente alle Voraus-

setzungen für eine gesunde finanzielle Basis zu sichern.

Dabei erschien es dem Bund in der Vergangenheit manchmal geboten, im Rahmen seiner

finanziellen Möglichkeiten solche Förderungen auch als ausgleichende und auffangende

Instrumentarien bei zu befürchtenden negativen Entwicklungen einzusetzen.

Zu 1.:

Der Auszahlung an das Bundesland Vorarlberg liegt eine Vereinbarung des Bundesministers

für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Land Vorarlberg zur Förderung des Ausbaus

touristischer Infrastruktur in den Jahren 1996 und 1997 mit jeweils 25 Mb. S aus Bundes—

mitteln zugrunde. Die genannte Überschreitung des VA-Ansatzes 1/63116 im Jahr 1997

diente der finanziellen Erfüllung dieser Vereinbarung.

Zu 2. und 3.:

Nach den mir vorliegenden Informationen erfolgte die Auszahlung an das Land Vorarlberg als

Treuhänder für die betroffenen Gemeinden unter der Voraussetzung einer ausschließlichen

Verwendung für fremdenverkehrsfördernde Investitionen und unter der Auflage, daß das

Land Vorarlberg für denselben Zweck Landesmittel in mindestens gleich hohem Ausmaß

einsetzt. Dabei wurde das empfangende Bundesland verpflichtet, dem Bund die

widmungsgemäße Verwendung der Mittel zu bestätigen.

Zu 4., 5. und 6.:

Förderungsziel der österreichischen Bundesregierung ist die Erhaltung und weitere Stärkung

der Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Tourismuswirtschaft durch Anhebung der

Qualität und Bereicherung des Angebotes.

Diesem Ziel dienen die österreichweiten Förderungsaktionen, wie etwa die TQP-

Tourismusaktion (vormals ERP-Ersatzaktion), die ERP—Aktion, die Gewerbestruktur-

Verbesserungsaktion, die Jungunternehmeraktion sowie die KIeingewerbe-Kreditaktion. Diese

Aktionen dienen aber auch regionalen Schwerpunktsetzungen.

Ich darf erinnern, daß es z.B. auch im Land Kärnten in den letzten Jahren maßgebliche

Förderungsmaßnahmen im Sinne regionaler Schwerpunktsetzungen gegeben hat So wurden

etwa im Jahr 1997 in Eisenkappel ein Kurprojekt mit einem Kreditvolumen von

rund 50 Mrd. S und in St. Veit ein Hotel— und Konferenzzentrum um 55 Mio. S im Rahmen der

ERP-Aktion gefördert. In diesem Sinn darf ich es auch als bekannt voraussetzen, daß der

Bund seit Jahren als Kapitaleigner bei Fremdenverkehrsprojekten (z.B bei Seilbahnen)

regional aktiv unterstützend tätig ist.