3446/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3489/J - NR/1998 betreffend geplante Umwandlung

der Bundesmuseen in „Anstalten“, die die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und

FreundInnen am 13. Jänner 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Gibt es, wie die Tageszeitung „Die Presse“ am 18. November 1997 berichtete einen

Ministerialentwurf? Wenn ja: Warum wurde er den Parlamentariern noch nicht

zugestellt? Wenn nein: Worum handelt es sich bei diesem offensichtlich vorhandenen

Papier?

2. Wer sind die VerfasserInnen dieses in der „Presse“ zitierten Papiers? Wer hat daran

mitgearbeitet?

3. Wird es in nächster Zeit einen Bericht über den derzeitigen Diskussionsstand (gelöste

Probleme, noch offene Fragen) zur Umstrukturierung der Bundesmuseen geben? Wenn

ja: Wann ist damit zu rechnen? Wenn nein: Warum wird es keinen geben?

4. Wer hat der Tageszeitung „Die Presse“ den „Ministerialentwurf“ übermittelt? Erfolgte

dies im Auftrag der Ministerin? Wenn nein: In wessen Auftrag erfolgte die

Übermittlung?

Antwort:

Im Frühjahr 1997 wurde ein Projektteam, dem Mitarbeiter verschiedener Abteilungen meines

Ressorts sowie Museumsdirektoren angehören, mit der Erarbeitung eines Vorschlages für eine

weitestgehende Deregulierung und Autonomisierung der Bundesmuseen beauftragt.

Bei dem in der Tageszeitung „Die Presse“ zitierten „Ministerialentwurf‘ handelt es sich

möglicherweise um ein den damaligen Diskussionsstand widerspiegelndes internes Arbeitspapier.

Es ist nicht nachvollziehbar‘ auf welche Weise die Tageszeitung „Die Presse“ Kenntnis von dessen

Inhalt erlangt hat.

Das vorläufige Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde in der dritten Kalenderwoche 1998 mit den

Direktoren der Bundesmuseen, Vertretern der wissenschaftlichen Bediensteten und dem Bundes-

ministerium für Finanzen erörtert und war auch Diskussionsgegenstand im Kulturausschuss des

Nationalrates am 18. Februar 1998.

Wie sieht der augenblickliche Diskussionsstand in folgenden Fragen aus, welche

Alternativen werden derzeit diskutiert:

5. Ist seitens des Ministeriums daran gedacht, die Museen zu „Anstalten“ zu machen, d.h.

sie in der Rechtsform „Anstalt“ auszugliedern?

Antwort:

Als Rechtsform ist die einer wissenschaftlichen Anstalt mit voller Rechtspersönlichkeit

vorgesehen.

6. In Großbritannien wurden die Sammlungen so genannten „Trusts“ übereignet, in den

Niederlanden blieben sie in Staatsbesitz. Werden die Sammlungen der Bundesmuseen

im Staatsbesitz bleiben oder werden sie in die Eigentümerschaft der jeweiligen Anstalt

oder anderen Rechtsform übergehen?

7. Wer wird in Zukunft Eigentümer der Gebäude sein, der Staat oder die Anstalt (bzw.

eine andere Rechtsform)?

8. Wenn die Gebäude in Staatsbesitz bleiben: Wer wird sie verwalten und werden die

Museen dafür Miete bezahlen müssen wie das etwa in den Niederlanden der Fall ist?

Antwort:

Die Immobilien, die mobile Ausstattung und die Sammlungsobjekte sollen den Anstalten als

kostenlose Leihe zur Verfügung gestellt werden und verbleiben somit im Eigentum des Bundes.

Der jeweiligen Anstalt obliegt die Pflicht der Obsorge, Pflege und Erhaltung.

9. Wem werden jene Sammlungsgegenstände gehören, die die Museen nach ihrer

Anstalts -Werdung (bzw. in einer anderen Rechtsform) erwerben? Gehen sie in den

Besitz des Staates über oder gehören sie der Anstalt (bzw. eine andere Rechtsform)?

10. Werden die Museen in Zukunft als Anstalt (bzw. als andere Rechtsform) Sammlungs-

gegenstände veräußern dürfen? Wenn ja: Unter welchen Bedingungen?

Antwort:

Die von den Anstalten erworbenen Sammlungsobjekte gehen mit Eintritt der Lastenfreiheit in das

Eigentum des Bundes über. Eine Veräußerung ist daher nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen

Normen möglich.

11. Derzeit sind in der Regel die Sammlungen nicht versichert oder jedenfalls weit unter

ihrem Wert. Wie wird das sein, wenn die Museen zu Anstalten geworden sind?

Antwort:

Vom haushaltsrechtlichen Grundsatz der Nichtversicherung soll nicht abgegangen werden

12. Wird es weiterhin eine ministerielle Verantwortung für die Museen geben bzw. werden

die Museen weiterhin der parlamentarischen Kontrolle unterliegen?

Antwort:

Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes in Gesetzgebung und Vollziehung für die

Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen des

Bundes gemäß Artikel 10 Abs. 1 Zif 13 B - VG bleibt die ministerielle Verantwortung gewahrt

und unterliegen die Museen auch weiterhin der parlamentarischen Kontrolle.

Neben der Genehmigung eines 4 - jährigen Arbeits - und Budgetprogramms und eines darauf

aufgebauten jährlichen Finanz - und Wirtschaftsplans sowie des Rechnungsabschlusses erstreckt

sich das Aufsichtsrecht des Ministers auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen und die

Erfüllung der den Bundesmuseen obliegenden Aufgaben.

13. Was wird mit den bestehenden Personalverträgen passieren? Bleiben sie, wie „Die

Presse“ berichtete „unangetastet“?

14. Wie werden Neueintretende behandelt werden? Werden sie „gewöhnliche“ Angestellte

sein oder wieder Beamte werden?

Antwort:

Um einen möglichst schonenden Übergang zu gewährleisten, soll aus Gründen der sozialen

Verträglichkeit in bestehende Dienstverhältnisse nicht eingegriffen werden. Lediglich Übernahmen

in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis sind nicht mehr vorgesehen und freiwerdende

Planstellen können nur noch durch die Anstalt als privatrechtlicher Dienstgeber nachbesetzt

werden. Der Bund stellt dabei die eingesparten Personalaufwendungen im Aufwandsdeckungs -

beitrag zur Verfügung.