3446/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3489/J - NR/1998 betreffend geplante Umwandlung
der Bundesmuseen in „Anstalten“, die die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und
FreundInnen am 13. Jänner 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Gibt es, wie die Tageszeitung „Die Presse“ am 18. November 1997 berichtete einen
Ministerialentwurf? Wenn ja: Warum wurde er den Parlamentariern noch nicht
zugestellt? Wenn nein: Worum handelt es sich bei diesem offensichtlich vorhandenen
Papier?
2. Wer sind die VerfasserInnen dieses in der „Presse“ zitierten Papiers? Wer hat daran
mitgearbeitet?
3. Wird es in nächster Zeit einen Bericht über den derzeitigen Diskussionsstand (gelöste
Probleme, noch offene Fragen) zur Umstrukturierung der Bundesmuseen geben? Wenn
ja: Wann ist damit zu rechnen? Wenn nein: Warum wird es keinen geben?
4. Wer hat der Tageszeitung „Die Presse“ den „Ministerialentwurf“ übermittelt? Erfolgte
dies im Auftrag der Ministerin? Wenn nein: In wessen Auftrag erfolgte die
Übermittlung?
Antwort:
Im Frühjahr 1997 wurde ein Projektteam, dem Mitarbeiter verschiedener Abteilungen meines
Ressorts sowie Museumsdirektoren angehören, mit der Erarbeitung eines Vorschlages für eine
weitestgehende Deregulierung und
Autonomisierung der Bundesmuseen beauftragt.
Bei dem in der Tageszeitung „Die Presse“ zitierten „Ministerialentwurf‘ handelt es sich
möglicherweise um ein den damaligen Diskussionsstand widerspiegelndes internes Arbeitspapier.
Es ist nicht nachvollziehbar‘ auf welche Weise die Tageszeitung „Die Presse“ Kenntnis von dessen
Inhalt erlangt hat.
Das vorläufige Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde in der dritten Kalenderwoche 1998 mit den
Direktoren der Bundesmuseen, Vertretern der wissenschaftlichen Bediensteten und dem Bundes-
ministerium für Finanzen erörtert und war auch Diskussionsgegenstand im Kulturausschuss des
Nationalrates am 18. Februar 1998.
Wie sieht der augenblickliche Diskussionsstand in folgenden Fragen aus, welche
Alternativen werden derzeit diskutiert:
5. Ist seitens des Ministeriums daran gedacht, die Museen zu „Anstalten“ zu machen, d.h.
sie in der Rechtsform „Anstalt“ auszugliedern?
Antwort:
Als Rechtsform ist die einer wissenschaftlichen Anstalt mit voller Rechtspersönlichkeit
vorgesehen.
6. In Großbritannien wurden die Sammlungen so genannten „Trusts“ übereignet, in den
Niederlanden blieben sie in Staatsbesitz. Werden die Sammlungen der Bundesmuseen
im Staatsbesitz bleiben oder werden sie in die Eigentümerschaft der jeweiligen Anstalt
oder anderen Rechtsform übergehen?
7. Wer wird in Zukunft Eigentümer der Gebäude sein, der Staat oder die Anstalt (bzw.
eine andere Rechtsform)?
8. Wenn die Gebäude in Staatsbesitz bleiben: Wer wird sie verwalten und werden die
Museen dafür Miete bezahlen müssen
wie das etwa in den Niederlanden der Fall ist?
Antwort:
Die Immobilien, die mobile Ausstattung und die Sammlungsobjekte sollen den Anstalten als
kostenlose Leihe zur Verfügung gestellt werden und verbleiben somit im Eigentum des Bundes.
Der jeweiligen Anstalt obliegt die Pflicht der Obsorge, Pflege und Erhaltung.
9. Wem werden jene Sammlungsgegenstände gehören, die die Museen nach ihrer
Anstalts -Werdung (bzw. in einer anderen Rechtsform) erwerben? Gehen sie in den
Besitz des Staates über oder gehören sie der Anstalt (bzw. eine andere Rechtsform)?
10. Werden die Museen in Zukunft als Anstalt (bzw. als andere Rechtsform) Sammlungs-
gegenstände veräußern dürfen? Wenn ja: Unter welchen Bedingungen?
Antwort:
Die von den Anstalten erworbenen Sammlungsobjekte gehen mit Eintritt der Lastenfreiheit in das
Eigentum des Bundes über. Eine Veräußerung ist daher nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Normen möglich.
11. Derzeit sind in der Regel die Sammlungen nicht versichert oder jedenfalls weit unter
ihrem Wert. Wie wird das sein, wenn die Museen zu Anstalten geworden sind?
Antwort:
Vom haushaltsrechtlichen Grundsatz der Nichtversicherung soll nicht abgegangen werden
12. Wird es weiterhin eine ministerielle Verantwortung für die Museen geben bzw. werden
die Museen weiterhin der parlamentarischen Kontrolle unterliegen?
Antwort:
Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes in Gesetzgebung und Vollziehung für die
Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen des
Bundes gemäß Artikel 10 Abs. 1 Zif 13 B - VG bleibt die ministerielle Verantwortung gewahrt
und unterliegen die Museen auch weiterhin der
parlamentarischen Kontrolle.
Neben der Genehmigung eines 4 - jährigen Arbeits - und Budgetprogramms und eines darauf
aufgebauten jährlichen Finanz - und Wirtschaftsplans sowie des Rechnungsabschlusses erstreckt
sich das Aufsichtsrecht des Ministers auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen und die
Erfüllung der den Bundesmuseen obliegenden Aufgaben.
13. Was wird mit den bestehenden Personalverträgen passieren? Bleiben sie, wie „Die
Presse“ berichtete „unangetastet“?
14. Wie werden Neueintretende behandelt werden? Werden sie „gewöhnliche“ Angestellte
sein oder wieder Beamte werden?
Antwort:
Um einen möglichst schonenden Übergang zu gewährleisten, soll aus Gründen der sozialen
Verträglichkeit in bestehende Dienstverhältnisse nicht eingegriffen werden. Lediglich Übernahmen
in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis sind nicht mehr vorgesehen und freiwerdende
Planstellen können nur noch durch die Anstalt als privatrechtlicher Dienstgeber nachbesetzt
werden. Der Bund stellt dabei die eingesparten Personalaufwendungen im Aufwandsdeckungs -
beitrag zur Verfügung.