3457/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3616/J betreffend
Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem
Bereich, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 30.1.1998 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Anwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zum Stichtag 1.10. 1996
ermittelte Pflichtzahl beträgt 1 84. Zum Stichtag 1.10.1997 beträgt sie 1 80.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Kalenderjahr 1996 betrug die Anzahl der tatsächlich beschäftigten begünstigten
Behinderten 242, im Kalenderjahr 1997 waren es
260.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Wie aus o.a. Zahlen ersichtlich gab es im Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten keine offenen Pflichtstellen. Die vorgeschriebene Pflichtzahl wurde 1996 um
52 und 1997 sogar um 80 Stellen überschritten.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Hinsichtlich der grundsätzlichen Problematik dieser Ausgleichsabgabe wird auf die
Ausführungen in der parlamentarischen Anfrage Nr. 361 8/J seitens des Bundesministers für
Finanzen verwiesen. Wie in der Antwort zu Punkt 3 der Anfrage ersichtlich, ist das
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten der Einstellungspflicht in beiden
Jahren nachgekommen. Eine Ausgleichsabgabe war daher nicht zu leisten.
Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist der vorgeschriebenen
Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz stets nachgekommen und hat in
den vergangenen Jahren die Pflichtzahl an beschäftigten begünstigten Behinderten immer
überschritten. Auch weiterhin wird das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten bemüht sein, nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten die
Eingliederung behinderter Menschen in das Erwerbsleben zu fördern.