3457/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3616/J betreffend

Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem

Bereich, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 30.1.1998 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Anwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zum Stichtag 1.10. 1996

ermittelte Pflichtzahl beträgt 1 84. Zum Stichtag 1.10.1997 beträgt sie 1 80.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Im Kalenderjahr 1996 betrug die Anzahl der tatsächlich beschäftigten begünstigten

Behinderten 242, im Kalenderjahr 1997 waren es 260.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Wie aus o.a. Zahlen ersichtlich gab es im Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten keine offenen Pflichtstellen. Die vorgeschriebene Pflichtzahl wurde 1996 um

52 und 1997 sogar um 80 Stellen überschritten.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Hinsichtlich der grundsätzlichen Problematik dieser Ausgleichsabgabe wird auf die

Ausführungen in der parlamentarischen Anfrage Nr. 361 8/J seitens des Bundesministers für

Finanzen verwiesen. Wie in der Antwort zu Punkt 3 der Anfrage ersichtlich, ist das

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten der Einstellungspflicht in beiden

Jahren nachgekommen. Eine Ausgleichsabgabe war daher nicht zu leisten.

Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist der vorgeschriebenen

Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz stets nachgekommen und hat in

den vergangenen Jahren die Pflichtzahl an beschäftigten begünstigten Behinderten immer

überschritten. Auch weiterhin wird das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten bemüht sein, nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten die

Eingliederung behinderter Menschen in das Erwerbsleben zu fördern.