3459/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3488/J - NR/1997 betreffend Einführung einer
Knock - Out - Prüfung am Wiener Institut für Psychologie, die die Abgeordneten
Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde am 13. Januar 1998 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten.
1. hält sich der Minister weiterhin an die Ausführungen in den Erläuterungen zum
UniStG, wonach die Eingangsphase "kein Selektionsinstrument" sein darf, also nicht
zu einer Knock - Out -Prüfung gemacht werden darf ?
Die "Studieneingangsphase" des UniStG ist kein Selektionsinstrument. Wie es in den Erläute -
rungen zum UniStG heißt, sollen die Studierenden rasch den Inhalt des gewählten Studiums
kennenlernen, um so beurteilen zu können, ob sie die richtige Studienwahl getroffen haben.
Weiters heißt es in den Erläuterungen, daß auch die Möglichkeit besteht, die Anmeldung zu
weiterführenden Lehrveranstaltungen von der positiven Beurteilung in Lehrveranstaltungen
der Studieneingangsphase abhängig zu machen, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang be -
steht. Die gegenständliche Ringvorlesung am Institut für Psychologie der Universität Wien ist
nur ein Teil der Studieneingangsphase, denn die Studieneingangsphase umfaßt noch weitere
Lehrveranstaltungen und stellt lediglich die Voraussetzung dar, die Pflichtübungen und Prose -
minare des ersten Studienabschnittes besuchen
zu dürfen.
2. Was hält der Minister von der am Wiener Institut für Psychologie im Winterseme -
ster 97/98 angebotenen Eingangsvorlesung, deren Ergebnis de facto viele Studieren -
de vom Studium ausschließt?
Die Behauptung im ersten Absatz der Anfrage, daß "55 % der neuinskribierten Studierenden
nun ohne Voraussetzung für den ersten Studienabschnitt dastehen“ ist zahlenmäßig un -
richtig und mißverständlich. Es sind insgesamt 29,4 % der erstmalig zum Studium Zugelasse -
nen nicht zur Prüfung angetreten. Insgesamt sind 602 Studierende zum ersten Prüfungstermin
der Ringvorlesung angetreten, hievon wurden 129 (das sind 2t,4 Prozent) negativ und 471
(das sind 78,2 Prozent) positiv sowie 2 (das sind 0,3 Prozent) nicht beurteilt. Die oben zitierte
Behauptung ist auch deshalb nicht richtig, weil Studierende, welche die Ringvorlesung zum
ersten Prüfungstermin nicht abgelegt haben, sämtliche Vorlesungen des ersten Abschnittes
besuchen sowie darüber Prüfungen ablegen können und weiters die Möglichkeit hatten bzw.
haben, die Prüfung zu einem späteren Termin zu absolvieren. Diese Termine werden auch
angeboten.
Die Rechnung, daß „also 65 % der Studierenden die Prüfung nicht erfolgreich absolviert
haben“, beinhaltet auch einen Rechenfehler: Wären (wie behauptet) 45 Prozent der Studien -
anfängerinnen und Studienanfänger nicht zur Prüfung erschienen und hätten 20 Prozent der
Angetretenen nicht bestanden, dann hätten 56 Prozent die Prüfung nicht absolviert (und nicht
65 Prozent, wie behauptet).
3. Entspricht die am Wiener Institut für Psychologie im Wintersemester 97/98 angebo -
tene Eingangsvorlesung den Studiengesetzen oder wurden solche verletzt?
Der gegenständliche Studienplan wurde noch während der Geltung des AHStG erlassen. Ge -
setzliche Bestimmungen wurden dabei nicht verletzt.
4. Stellt sich der Minister hinter die vom Wiener Institut für Psychologie konzipierte
Eingangsvorlesung oder wird er auf eine Veränderung drängen? Wenn zweiteres
zutrifft: Was wird der Minister unternehmen?
Jede Studienkommission hat für das von ihr betreute Studium einen Studienplan autonom zu
erlassen. Ein Eingriff in gesetzeskonforme Studienpläne stellt einen Eingriff in die gesetzlich
garantierte Autonomie der Universitäten dar und ist daher weder vorgesehen noch beabsich -
tigt.