346/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten LAFER, Dr PARTIK-PABLE und Kollegen haben am 21. März

1996 unter der Nr 351/J an mich eine schriftIiche Anfrage betreffend

''Änderungen bei den Landesgendarmeriekommanden'' gerichtet, die folgenden

WortIaut hat:

 

"1. Wann wurden die Landesgendarmeriekommanden durch eine private

Managementfirma überprüft und

 

a. welche private Managementfirma wurde mit der Überprüfung

beauftragt?

 

b. was war das Ergebnis der Überprüfung?

 

2. Wurde durch die Umsetzung des Konzeptes, dh die Schaffung einer

Struktur, eine Straffung der VerwaItungsabläufe erreicht, die auf eine

sinnvolIe Zusammenführung von Aufgabenstellungen ausgerichtet ist?

 

3. Welche Ergebnisse wurden bei der Ausschöpfung von RationaIisierungs-

und OptimierungsmögIichkeiten gegenüber der aIten OGO/LGK (Organi-

sation und Geschäftsordnung/Landesgendarmeriekommando) erzieIt?

 

4. WeIche lnstrumentarien für begIeitende Maßnahmen und KontrolIen

wurden geschaffen?

 

5. Inwieweit wurden bzw werden Beamte der allgemeinen Verwaltung oder

Vertragsbedienstete bei Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten, die eine exekutive

Ausbildung nicht bedingen und auch von einem der bezeichneten

Bediensteten verrichtet werden können, eingesetzt?

 

6. Wie hoch war der systemisierte Personalstand vor der Reform

(aIIgemeine VerwaItung und Exekutive) in den

La.ndesgendarmeriekommanden bezogen auf Österreich bzw die

einzeInen Bundesländern?

 

7. Wie hoch ist der systemisierte Personalstand nach der Reform

(allgemeine VerwaItung und Exekutive) in den

Landesgendarmeriekommanden bezogen auf österreich bzw die

einzeInen Bundesländern?''

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 :

 

1990 (nur LGK SaIzburg) und 1994.

 

a) Firma TC Team ConsuIt Austria

b) Für den Gendarmeriebereich vorgeschIagen wurde mit der Studie im Jahre

1990 insbesondere die ZusammenIegung kleiner Gendarmerieposten,

Aufwertung der Bezirksposten zu wirkIichen Bezirksleitzentralen, Abkehr von

der permanenten Besetzung der damaligen Hauptposten sowie verstärkter

Einsatz von Vertragsbediensteten im Administrationsbereich; mit der Studie

im Jahre 1994 wurden hauptsächlich nur die erfoIgten Strukturänderungen

auf Bezirksebene beleuchtet.

 

Zu Frage 2:

 

Ja.

 

Zu Frage 3:

 

Die insbesondere im Bereich der damaligen Referatsgruppen Il und V

bestehenden Überschneidungsbereiche wurden beseitigt, die bestehenden

Arbeitsbereiche von fünf auf drei Gruppen neu zusammengefaßt sowie bis

dahin fehlende Obergrenzen für den tatsächIichen Personalstand eines

Landesgendarmeriekommandos festgeIegt.

Zu Frage 4:

 

Insbesondere die drei Gruppenleiter.

 

Zu Frage 5:

 

Die Absicht, Beamte der allgemeinen Verwaltung und Vertragsbedienstete an

Stellen einzusetzen, die keine exekutivdienstIichen Kenntnisse erfordern, wird

durch die Neufassung der OGO/LGK klar zum Ausd ruck gebracht und nach

Maßgabe des sukzessiven PersonalwechseIs auch immer stärker umgesetzt

werden. GleichfaIls wird jedoch auch in Hinkunft zu berücksichtigen sein, daß

nicht mehr außendienstfähigen Exekutivbeamten statt einer

Ruhestandsversetzung ein Arbeitsplatz im VerwaItungsbereich ermöglicht

werden kann, um vorzeitige Ruhestandsversetzungen von Beamten, die zwar

nicht mehr exekutivdienstfähig, aber noch arbeitsfähig sind , mögIichst zu

vermeiden.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Wegen der KIarstellung von Aufgabengebieten (zB Einstufung der

Landesleitzentrale und deren Aufbau als exekutive Tätigkeit) und der

tatsächlichen PersonaIzuordnung (zB wurden etwa Beamte der

FlugeinsatzsteIlen und Teilnehmer der Sicherheitsakademie früher der

Einfachheit halber dem LGK zugerechnet) ist ein unmittelbarer Vergleich

zwischen dem systemisierten Personalstand der OGO/LGK(alt) und der

OGO/LGK(neu) nur bedingt aussagekräftig und verdeutlicht sich etwas durch

das nachfolgende Anführen auch der tatsächIichen PersonaIstände. Die

Personalstände der Kriminal- und VerkehrsabteiIungen sind als auch schon

früher typische Exekutivdienststellen in der AufsteIlung nicht enthalten. Ferner

berücksichtigt die OGO/LGK(neu) die mit der Einrichtung des Grenzdienstes im

Bereich der Bundesgendarmerie unumgängIich gewordenen höheren

Personalbedürfnisse im Verwaltungsbereich und erschwert dadurch die direkte

objektive Vergleichbarkeit zusätzlich:

 

LGK OGO (aIt) OGO (neu)

Systemisiert tatsächl.

 

BurgenIand 79 79 101

Kärnten 104 115 110

Niederösterreich 258 304 254

Oberösterreich 158 156 169

Salzburg 82 82 86

Steiermark 153 168 162

TiroI 118 115 112

VorarIberg 76 81 74

 

SUMME: 1028 1100 1068