346/AB
Die Abgeordneten LAFER, Dr PARTIK-PABLE und Kollegen haben am 21. März
1996 unter der Nr 351/J an mich eine schriftIiche Anfrage betreffend
''Änderungen bei den Landesgendarmeriekommanden'' gerichtet, die folgenden
WortIaut hat:
"1. Wann wurden die Landesgendarmeriekommanden durch eine private
Managementfirma überprüft und
a. welche private Managementfirma wurde mit der Überprüfung
beauftragt?
b. was war das Ergebnis der Überprüfung?
2. Wurde durch die Umsetzung des Konzeptes, dh die Schaffung einer
Struktur, eine Straffung der VerwaItungsabläufe erreicht, die auf eine
sinnvolIe Zusammenführung von Aufgabenstellungen ausgerichtet ist?
3. Welche Ergebnisse wurden bei der Ausschöpfung von RationaIisierungs-
und OptimierungsmögIichkeiten gegenüber der aIten OGO/LGK (Organi-
sation und Geschäftsordnung/Landesgendarmeriekommando) erzieIt?
4. WeIche lnstrumentarien für begIeitende Maßnahmen und KontrolIen
wurden geschaffen?
5. Inwieweit wurden bzw werden Beamte der allgemeinen Verwaltung oder
Vertragsbedienstete bei Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten, die eine exekutive
Ausbildung nicht bedingen und auch von einem der bezeichneten
Bediensteten verrichtet werden können, eingesetzt?
6. Wie hoch war der systemisierte Personalstand vor der Reform
(aIIgemeine VerwaItung und Exekutive) in den
La.ndesgendarmeriekommanden bezogen auf Österreich bzw die
einzeInen Bundesländern?
7. Wie hoch ist der systemisierte Personalstand nach der Reform
(allgemeine VerwaItung und Exekutive) in den
Landesgendarmeriekommanden bezogen auf österreich bzw die
einzeInen Bundesländern?''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
1990 (nur LGK SaIzburg) und 1994.
a) Firma TC Team ConsuIt Austria
b) Für den Gendarmeriebereich vorgeschIagen wurde mit der Studie im Jahre
1990 insbesondere die ZusammenIegung kleiner Gendarmerieposten,
Aufwertung der Bezirksposten zu wirkIichen Bezirksleitzentralen, Abkehr von
der permanenten Besetzung der damaligen Hauptposten sowie verstärkter
Einsatz von Vertragsbediensteten im Administrationsbereich; mit der Studie
im Jahre 1994 wurden hauptsächlich nur die erfoIgten Strukturänderungen
auf Bezirksebene beleuchtet.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Die insbesondere im Bereich der damaligen Referatsgruppen Il und V
bestehenden Überschneidungsbereiche wurden beseitigt, die bestehenden
Arbeitsbereiche von fünf auf drei Gruppen neu zusammengefaßt sowie bis
dahin fehlende Obergrenzen für den tatsächIichen Personalstand eines
Landesgendarmeriekommandos festgeIegt.
Zu Frage 4:
Insbesondere die drei Gruppenleiter.
Zu Frage 5:
Die Absicht, Beamte der allgemeinen Verwaltung und Vertragsbedienstete an
Stellen einzusetzen, die keine exekutivdienstIichen Kenntnisse erfordern, wird
durch die Neufassung der OGO/LGK klar zum Ausd ruck gebracht und nach
Maßgabe des sukzessiven PersonalwechseIs auch immer stärker umgesetzt
werden. GleichfaIls wird jedoch auch in Hinkunft zu berücksichtigen sein, daß
nicht mehr außendienstfähigen Exekutivbeamten statt einer
Ruhestandsversetzung ein Arbeitsplatz im VerwaItungsbereich ermöglicht
werden kann, um vorzeitige Ruhestandsversetzungen von Beamten, die zwar
nicht mehr exekutivdienstfähig, aber noch arbeitsfähig sind , mögIichst zu
vermeiden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Wegen der KIarstellung von Aufgabengebieten (zB Einstufung der
Landesleitzentrale und deren Aufbau als exekutive Tätigkeit) und der
tatsächlichen PersonaIzuordnung (zB wurden etwa Beamte der
FlugeinsatzsteIlen und Teilnehmer der Sicherheitsakademie früher der
Einfachheit halber dem LGK zugerechnet) ist ein unmittelbarer Vergleich
zwischen dem systemisierten Personalstand der OGO/LGK(alt) und der
OGO/LGK(neu) nur bedingt aussagekräftig und verdeutlicht sich etwas durch
das nachfolgende Anführen auch der tatsächIichen PersonaIstände. Die
Personalstände der Kriminal- und VerkehrsabteiIungen sind als auch schon
früher typische Exekutivdienststellen in der AufsteIlung nicht enthalten. Ferner
berücksichtigt die OGO/LGK(neu) die mit der Einrichtung des Grenzdienstes im
Bereich der Bundesgendarmerie unumgängIich gewordenen höheren
Personalbedürfnisse im Verwaltungsbereich und erschwert dadurch die direkte
objektive Vergleichbarkeit zusätzlich:
LGK OGO (aIt) OGO (neu)
Systemisiert tatsächl.
BurgenIand 79 79 101
Kärnten 104 115 110
Niederösterreich 258 304 254
Oberösterreich 158 156 169
Salzburg 82 82 86
Steiermark 153 168 162
TiroI 118 115 112
VorarIberg 76 81 74
SUMME: 1028 1100 1068