3492/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. DDr. Friedrich König und Kollegen vom

22. Jänner 1998, Nr. 3596/J, betreffend Gewinnverlagerung in „Steueroasen“, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Die Finanzminister der Europäischen Gemeinschaft haben sich hinsichtlich der Unter -

nehmensbesteuerung am 1. Dezember 1997 im ECOFIN (Rat der Finanzminister) auf einen

Verhaltenskodex (eine politische Vereinbarung ohne rechtliche Sanktionsmöglichkeit) ge -

einigt, in dem sich die Mitgliedstaaten der EU verpflichten, alle Maßnahmen zu unterlassen,

die einen unfairen Steuerwettbewerb bewirken.

Nach diesem Kodex gelten alle Maßnahmen, die gemessen am normalen Besteuerungs-

niveau des betreffenden Landes eine deutlich niedrigere Effektivbesteuerung bewirken, als

potentiell schädlich. Ob eine solche Maßnahme tatsächlich als schädlich im Sinne des Kodex

gilt, ist an Hand verschiedener anderer Kriterien zu beurteilen.

Ein kodexwidriges Verhalten ist etwa dann gegeben, wenn steuerliche Begünstigungen aus -

schließlich Gebietsfremden oder für Transaktionen mit Gebietsfremden gewährt werden.

Eine Ratsarbeitsgruppe soll alle potentiell schädlichen Maßnahmen überprüfen und darüber

an den ECOFIN berichten. Auf Grund dieses Verhaltenskodex sollte es möglich sein, mittel -

fristig Steueroasen und besonders unfaire steuerliche Maßnahmen in der Gemeinschaft zu

beseitigen.

Ein ähnlicher Verhaltenskodex wird derzeit auch im Rahmen der OECD diskutiert.

Zu 3. und 4.:

Der Steuerwettbewerb zwischen den einzelnen Staaten erfolgt naturgemäß nur hinsichtlich

der besonders mobilen Besteuerungsgrundlagen, die dadurch immer stärker steuerlich ent-

lastet werden. Dies führt zwangsläufig zu beschäftigungsfeindlichen Steuerstrukturen, da im

Gegenzug die weniger mobilen Produktionsfaktoren - vor allem die Arbeit - immer stärker

belastet werden.

Ich erachte es daher als unbedingt erforderlich, den Steuerwettbewerb innerhalb des

Binnenmarktes dahingehend einzuschränken, daß durch geeignete Harmonisierungs-

maßnahmen eine Mindestbesteuerung der besonders mobilen Besteuerungsgrundlagen ge-

währleistet wird.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die Europäische Kommission in

Kürze einen Richtlinienvorschlag hinsichtlich der Besteuerung von Sparzinsen präsentieren

wird, der bewirken soll, daß in Hinkunft Zinsen, die an Personen ausbezahlt werden, die in

einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, nicht mehr unversteuert bleiben.