3492/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. DDr. Friedrich König und Kollegen vom
22. Jänner 1998, Nr. 3596/J, betreffend Gewinnverlagerung in „Steueroasen“, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die Finanzminister der Europäischen Gemeinschaft haben sich hinsichtlich der Unter -
nehmensbesteuerung am 1. Dezember 1997 im ECOFIN (Rat der Finanzminister) auf einen
Verhaltenskodex (eine politische Vereinbarung ohne rechtliche Sanktionsmöglichkeit) ge -
einigt, in dem sich die Mitgliedstaaten der EU verpflichten, alle Maßnahmen zu unterlassen,
die einen unfairen Steuerwettbewerb bewirken.
Nach diesem Kodex gelten alle Maßnahmen, die gemessen am normalen Besteuerungs-
niveau des betreffenden Landes eine deutlich niedrigere Effektivbesteuerung bewirken, als
potentiell schädlich. Ob eine solche Maßnahme tatsächlich als schädlich im Sinne des Kodex
gilt, ist an Hand verschiedener anderer Kriterien zu beurteilen.
Ein kodexwidriges Verhalten ist etwa dann gegeben, wenn steuerliche Begünstigungen aus -
schließlich Gebietsfremden oder für Transaktionen mit Gebietsfremden gewährt werden.
Eine Ratsarbeitsgruppe soll alle potentiell schädlichen Maßnahmen überprüfen und darüber
an den ECOFIN berichten. Auf Grund dieses Verhaltenskodex sollte es möglich sein, mittel -
fristig Steueroasen und besonders unfaire steuerliche Maßnahmen in der Gemeinschaft zu
beseitigen.
Ein ähnlicher Verhaltenskodex wird derzeit auch im Rahmen der OECD diskutiert.
Zu 3. und 4.:
Der Steuerwettbewerb zwischen den einzelnen Staaten erfolgt naturgemäß nur hinsichtlich
der besonders mobilen Besteuerungsgrundlagen, die dadurch immer stärker steuerlich ent-
lastet werden. Dies führt zwangsläufig zu beschäftigungsfeindlichen Steuerstrukturen, da im
Gegenzug die weniger mobilen Produktionsfaktoren - vor allem die Arbeit - immer stärker
belastet werden.
Ich erachte es daher als unbedingt erforderlich, den Steuerwettbewerb innerhalb des
Binnenmarktes dahingehend einzuschränken, daß durch geeignete Harmonisierungs-
maßnahmen eine Mindestbesteuerung der besonders mobilen Besteuerungsgrundlagen ge-
währleistet wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die Europäische Kommission in
Kürze einen Richtlinienvorschlag hinsichtlich der Besteuerung von Sparzinsen präsentieren
wird, der bewirken soll, daß in Hinkunft Zinsen, die an Personen ausbezahlt werden, die in
einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, nicht mehr unversteuert bleiben.