3499/AB XX.GP

 

Die unter Zl 3501/J-NR/1998 (XX. GP) gestellte Anfrage der Abgeordneten Monika

Langthaler, Freundinnen und Freunde vom 20. Jänner 1998 betreffend die Absenkung

der Telefonkosten des Rechnungshofes durch Telefonliberalisierung beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

Zu 1

"Wieviele Amtsleitungen hat der Rechnungshof?"

Der Rechnungshof verfügt über 34 Amtsleitungen.

Zu 2), 3) und 6) bis 8)

Wenn er mehr als 15 Amtsleitungen hat: Hat der Rechnungshof nach der Liberalisie -

rung schon Angebote von allen am Markt befindlichen Anbietern (Post, UTA etc.) einge -

holt, um Preisvergleiche zu haben?"

"Wenn ja: Würde ein Wechsel zu einem anderen Anbieter als der Post eine Einsparung für den Rechnungshof bedeuten? Wie hoch würde diese vorraussichtlich im Monatsabschnitt sein? (Bitte in absoluten Zahlen und Prozent!)"   

"Wenn ein Wechsel Einsparungen bringen würde: Wird der Rechnungshof zu einem ande -

ren Anbieter wechseln? Wenn nicht: Warum nicht?"

"Wenn der Rechnungshof noch keine Angebote eingeholt hat: Warum nicht? Kommt das

nicht einer potentiellen Verschwendung von Steuergeldern gleich?"

"Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die gesamte Bundesverwaltung gemeinsam an alle

Anbieter herantritt, um eine Paketlösung zu Sonderkonditionen auszuhandeln?"

Aufgrund der mit Jahresbeginn 1998 erfolgten Liberalisierung der Telefondienste in

Österreich sind neue Anbieter erst vor kurzem in Erscheinung getreten, wobei zum jetzi -

gen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann, ob es sich bei diesen derzeit bekann -

ten bzw in der Anfragebegründung genannten Unternehmungen um Anbieter handelt,

die nicht nur aufgrund ihrer Preisgestaltung, sondern auch aufgrund ihrer Struktur,

Qualität. Versorgungsbreite und -sicherheit sowie ihrer sonstigen Dienstleistungen zur

Wahrnehmung der Telefondienste des Rechnungshofes geeignet sind bzw nach Schaffung

sämtlicher technisch - organisatorischer Voraussetzungen sein werden. Der Rechnungs -

hof wird daher die Frage eines allfälligen Wechsel zu einem anderen Telefondienst -

leister nicht nur unter dem Gesichtspunkt der allfälligen Preisersparnis, sondern

insbesondere auch unter dem Aspekt eines möglichst geringen Umstellungsrisikos sowie

einer möglichst gemeinsamen bzw akkordierten Vorgangsweise der betroffenen

öffentlichen Stellen zu gegebener Zeit neuerlich prüfen.

In diesem Sinne steht der Rechnungshof Bestrebungen, für die gesamte Bundesverwal -

tung gemeinsame Paketlösungen zu Sonderkonditionen auszuhandeln, aufgeschlossen

gegenüber.

Zu 4)

"Wie hoch sind derzeit die Telefonkosten im Rechnungshof im Monatsschnitt?"

Die derzeitigen Telefonkosten des Rechnungshofes betragen im Monatsdurchschnitt

rd 79 000 S.

Zu 5)

"Hat der Rechnungshof betreffend Telefonkosten derzeit Sonderkonditionen bei der

Post?”

Bislang bestanden für den Rechnungshof keine Sonderkonditionen. Er beabsichtigt je -

doch, sich der seit Februar 1998 für die Bundesvewaltung bestehenden Rahmenverein -

barung mit der Post und Telekom Austria AG im Sinne der Grundsätze der Sparsamkeit,

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit anzuschließen.