3508/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen vom
30. Jänner 1998, Nr. 3618/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich anmerken, daß zwischen den beiden der Anfragebeantwortung
zugrunde liegenden Stichtagen (1. Oktober1996 und 1. Oktober1997) erhebliche
Kompetenzverschiebungen und damit Änderungen im Personalstand eingetreten sind. Ich
verweise hier vor allem auf die Errichtung der Bundesrechenzentrum GmbH - und damit
Ausgliederung des Bundesrechenamtes - mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 und auf die
Novellierung des Bundesministeriengesetzes - Übertragung der Zentralen
Personalverwaltung vom Bundeskanzleramt an das Bundesministerium für Finanzen mit
Wirksamkeit vom 15. Februar 1997.
Zu 1. bis 3. und 5..
Laut einer Auswertung aus dem Personalinformationssystem des Bundes über die Erfüllung
der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz beträgt für mein Ressort zum
1. Oktober 1996 die Pflichtzahl 596 und die anrechenbare Zahl der beschäftigten
begünstigten Behinderten 991, sowie zum Stichtag 1. Oktober1997 die Pflichtzahl 551 und
die anrechenbare Zahl der beschäftigten begünstigten Behinderten 1.027. Im
Bundesministerium für Finanzen werden demnach weiterhin mehr Behinderte beschäftigt, als
die Mindestanforderungen des
Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen.
Zu 4.:
Der Bund hat im Finanzjahr 1996 eine Abschlagszahlung von 30,175.845 S und im Finanzjahr
1997 eine Abschlagszahlung von 15,000.000 S an den Ausgleichstaxfonds geleistet.
Zu 6. bis 8.:
Da die Personalkompetenz vom Bundeskanzleramt an das Bundesministerium für Finanzen
übertragen wurde, möchte ich (unabhängig von meinem Ressort) bezüglich der
Gesamtsituation bei der Erfüllung der Einstellungsverpflichtung für behinderte Menschen
darauf hinweisen, daß der Bund als Dienstgeber in den letzten beiden Jahren sein
Augenmerk verstärkt auf die Beschäftigung begünstigter Behinderter gelegt hat. Dies wird
besonders dadurch deutlich, daß trotz Erhöhung der Anzahl an beschäftigten Personen die
Nichterfüllung der Einstellungsverpflichtung von 1.534 auf 1.229 gesunken ist. Derzeit liegt
der Bund bei einem Erfüllungsgrad von 78,6 %, den es nach Möglichkeit weiter zu verbessern
gilt.