3508/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen vom

30. Jänner 1998, Nr. 3618/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich anmerken, daß zwischen den beiden der Anfragebeantwortung

zugrunde liegenden Stichtagen (1. Oktober1996 und 1. Oktober1997) erhebliche

Kompetenzverschiebungen und damit Änderungen im Personalstand eingetreten sind. Ich

verweise hier vor allem auf die Errichtung der Bundesrechenzentrum GmbH - und damit

Ausgliederung des Bundesrechenamtes - mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 und auf die

Novellierung des Bundesministeriengesetzes - Übertragung der Zentralen

Personalverwaltung vom Bundeskanzleramt an das Bundesministerium für Finanzen mit

Wirksamkeit vom 15. Februar 1997.

Zu 1. bis 3. und 5..

Laut einer Auswertung aus dem Personalinformationssystem des Bundes über die Erfüllung

der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz beträgt für mein Ressort zum

1. Oktober 1996 die Pflichtzahl 596 und die anrechenbare Zahl der beschäftigten

begünstigten Behinderten 991, sowie zum Stichtag 1. Oktober1997 die Pflichtzahl 551 und

die anrechenbare Zahl der beschäftigten begünstigten Behinderten 1.027. Im

Bundesministerium für Finanzen werden demnach weiterhin mehr Behinderte beschäftigt, als

die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen.

Zu 4.:

Der Bund hat im Finanzjahr 1996 eine Abschlagszahlung von 30,175.845 S und im Finanzjahr

1997 eine Abschlagszahlung von 15,000.000 S an den Ausgleichstaxfonds geleistet.

Zu 6. bis 8.:

Da die Personalkompetenz vom Bundeskanzleramt an das Bundesministerium für Finanzen

übertragen wurde, möchte ich (unabhängig von meinem Ressort) bezüglich der

Gesamtsituation bei der Erfüllung der Einstellungsverpflichtung für behinderte Menschen

darauf hinweisen, daß der Bund als Dienstgeber in den letzten beiden Jahren sein

Augenmerk verstärkt auf die Beschäftigung begünstigter Behinderter gelegt hat. Dies wird

besonders dadurch deutlich, daß trotz Erhöhung der Anzahl an beschäftigten Personen die

Nichterfüllung der Einstellungsverpflichtung von 1.534 auf 1.229 gesunken ist. Derzeit liegt

der Bund bei einem Erfüllungsgrad von 78,6 %, den es nach Möglichkeit weiter zu verbessern

gilt.