351/AB

 

 

 

Die Abgeordneten LAFER, Dr PARTIK-PABLE und Kollegen haben am 21. März

1996 unter der Nr 350/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend

''Belastungsstudie 1992 - 1994" gerichtet, die foIgenden Wortlaut hat:

 

'' 1. Wer, dh welche Person mit welcher Qualifikation und fachIichem Hinter-

grund, hat die BeIastungsstudie des Gendarmeriezentralkommandos

durchgeführt?

 

2. Aus welchem Grund wurde die Belastungsstudie durchgeführt?

 

3. Wie hoch waren die Kosten für die Belastungsstudie?

 

4. Unter weIchen Voraussetzungen und mit welchen Kriterien wurde diese

Belastungsstudie erstellt?

 

5. Gibt es Bereiche, die bei der Erstellung der Belastungsstudie nicht

bewertet wurden und wenn ja, welche?

 

6. Ist es richtig, daß als Grundlage für diese Belastungsstudie das Bun-

desland Tirol herangezogen wurde und wenn ja, aus weIchem Grund hat

man Tirol gewählt bzw warum wurde nicht ein anderes Bundesland, zB

Niederösterreich oder Steiermark, herangezogen?

 

7. Wo liegen die Unterschiede zwischen der Belastungsstudie des Gendar-

meriezentralkommandos und der BeIastungsstudie eines Landesgen-

darmeriekomrnandos?

 

8. Ist es richtig, daß ungeklärte Straftaten einzeln bewertet werden, bei

einem Serientäter jedoch aIle begangenen Straftaten aIs ein gekIärtes

DeIikt bewertet werden?

 

9. Wurden die Bezirksgendarmeriekommanden in die Bewertung der

Dienststellen eines Bezirkes miteingerechnet und auch bei den Bezirks-

leitzentraIen eigene Kriterien und Voraussetzungen erstellt?

 

10. Wurde 1995 in dieser Belastungsstudie berücksichtigt?

 

11 . Wurde für 1995 eine eigene BeIastungsstudie erstellt und wenn ja, mit

weIchem Ergebnis?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 :

 

Die Belastungsstudie wurde im Auftrag des GendarmeriezentraIkommandos

vom Landesgendarmeriekommando für Tirol durchgeführt. Die zugrunde

liegenden Kriterien wurden im Einvernehmen mit dem

Gendarmeriezentralkommando festgelegt. Alle verantwortlich damit befaßten

Personen haben als Führungskräfte eine zum TeiI jahrzehntelange Erfahrung

mit Angelegenheiten der Arbeitsbelastung, der Arbeitsbewertung,

grundsätzlichen Fragen des DienststeIlenmanagements, der

Personalbewirtschaftung und der Organisation sowohl in

gendarmeriespezifischen Belangen als auch nach allgemeinen

betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.

 

Zu Frage 2:

 

Ziel ist die Gewinnung einer objektiven GrundIage als Anhalt für den

Personalbedarf auf Gendarmerieposten.

 

Zu Frage 3:

 

Die Studie wurde im Rahmen der bestehenden internen Führungseinrichtungen

abgewickelt und bedingte Iediglich beim Landesgendarmeriekommando für

Tirol für die EDV-mäßige Erfassung einen relativ geringfügigen

Überstundenanfall.

 

Zu Frage 4:

 

Es wurden insgesamt 50 Kriterien erfaßt, die teils aus dem Tätigkeitsnachweis

der DienststelIe, teils aus den für diese bestehenden Rahmenbedingungen,

wie zu betreuende Einwohnerzahl und FIäche des zugewiesenen

Überwachungsgebietes, ermittelt wurden.

 

Zu Frage 5:

 

Mit den genannten Kriterien werden alle wesentIichen Belange, die direkt oder

indirekt für die Arbeitsbelastung einer DienststelIe bedeutsam sind, erfaßt.

 

Zu Frage 6:

 

Nein. Das Bundesland Tirol hat Jahre vor der bundesweiten Anwendung das

Grundmodell zwar intern entwickeIt, erprobt und verfeinert, doch beinhaltet die

gegenwärtige Form keine landesspezifischen Besonderheiten.

 

Zu Frage 7:

 

Die Unterschiede zu den Belastungsbewertungen eines (anderen)

Landesgendarmeriekommandos liegen darin, daß diese als bIoßer interner

Arbeitsbehelf ohne direkte Außenwirksamkeit nach eigenen, wesentIich

weniger Kriterien beinhaItenden Vorstellungen und ohne wechseIseitige

Abstimmung geführt wurden und nur relativ für jenen LGK-Bereich, in dem sie

ersteIlt wurden, anwendbar sein konnten.

 

Zu Frage 8:

 

HinsichtIich ungekIärter Straftaten ja.

Bei Serientätern gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.

 

Zu Frage 9:

 

Die Bezirksgendarmeriekommanden sind in der Belastungsstudie nicht

berücksichtigt. Hingegen ist die Funktion einer Bezirksleitzentrale, weil sie auf

 

 

Postenebene anfäIIt, darin erfaßt.

 

 

Zu Frage 10:

 

 

 

Bisher nicht.

 

 

 

Zu Frage 11 :

 

 

Die Erfassung für diese BeIastungsstudie ist im Gange. lhr Ergebnis steht

 

noch aus.