351/AB
Die Abgeordneten LAFER, Dr PARTIK-PABLE und Kollegen haben am 21. März
1996 unter der Nr 350/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
''Belastungsstudie 1992 - 1994" gerichtet, die foIgenden Wortlaut hat:
'' 1. Wer, dh welche Person mit welcher Qualifikation und fachIichem Hinter-
grund, hat die BeIastungsstudie des Gendarmeriezentralkommandos
durchgeführt?
2. Aus welchem Grund wurde die Belastungsstudie durchgeführt?
3. Wie hoch waren die Kosten für die Belastungsstudie?
4. Unter weIchen Voraussetzungen und mit welchen Kriterien wurde diese
Belastungsstudie erstellt?
5. Gibt es Bereiche, die bei der Erstellung der Belastungsstudie nicht
bewertet wurden und wenn ja, welche?
6. Ist es richtig, daß als Grundlage für diese Belastungsstudie das Bun-
desland Tirol herangezogen wurde und wenn ja, aus weIchem Grund hat
man Tirol gewählt bzw warum wurde nicht ein anderes Bundesland, zB
Niederösterreich oder Steiermark, herangezogen?
7. Wo liegen die Unterschiede zwischen der Belastungsstudie des Gendar-
meriezentralkommandos und der BeIastungsstudie eines Landesgen-
darmeriekomrnandos?
8. Ist es richtig, daß ungeklärte Straftaten einzeln bewertet werden, bei
einem Serientäter jedoch aIle begangenen Straftaten aIs ein gekIärtes
DeIikt bewertet werden?
9. Wurden die Bezirksgendarmeriekommanden in die Bewertung der
Dienststellen eines Bezirkes miteingerechnet und auch bei den Bezirks-
leitzentraIen eigene Kriterien und Voraussetzungen erstellt?
10. Wurde 1995 in dieser Belastungsstudie berücksichtigt?
11 . Wurde für 1995 eine eigene BeIastungsstudie erstellt und wenn ja, mit
weIchem Ergebnis?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
Die Belastungsstudie wurde im Auftrag des GendarmeriezentraIkommandos
vom Landesgendarmeriekommando für Tirol durchgeführt. Die zugrunde
liegenden Kriterien wurden im Einvernehmen mit dem
Gendarmeriezentralkommando festgelegt. Alle verantwortlich damit befaßten
Personen haben als Führungskräfte eine zum TeiI jahrzehntelange Erfahrung
mit Angelegenheiten der Arbeitsbelastung, der Arbeitsbewertung,
grundsätzlichen Fragen des DienststeIlenmanagements, der
Personalbewirtschaftung und der Organisation sowohl in
gendarmeriespezifischen Belangen als auch nach allgemeinen
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
Zu Frage 2:
Ziel ist die Gewinnung einer objektiven GrundIage als Anhalt für den
Personalbedarf auf Gendarmerieposten.
Zu Frage 3:
Die Studie wurde im Rahmen der bestehenden internen Führungseinrichtungen
abgewickelt und bedingte Iediglich beim Landesgendarmeriekommando für
Tirol für die EDV-mäßige Erfassung einen relativ geringfügigen
Überstundenanfall.
Zu Frage 4:
Es wurden insgesamt 50 Kriterien erfaßt, die teils aus dem Tätigkeitsnachweis
der DienststelIe, teils aus den für diese bestehenden Rahmenbedingungen,
wie zu betreuende Einwohnerzahl und FIäche des zugewiesenen
Überwachungsgebietes, ermittelt wurden.
Zu Frage 5:
Mit den genannten Kriterien werden alle wesentIichen Belange, die direkt oder
indirekt für die Arbeitsbelastung einer DienststelIe bedeutsam sind, erfaßt.
Zu Frage 6:
Nein. Das Bundesland Tirol hat Jahre vor der bundesweiten Anwendung das
Grundmodell zwar intern entwickeIt, erprobt und verfeinert, doch beinhaltet die
gegenwärtige Form keine landesspezifischen Besonderheiten.
Zu Frage 7:
Die Unterschiede zu den Belastungsbewertungen eines (anderen)
Landesgendarmeriekommandos liegen darin, daß diese als bIoßer interner
Arbeitsbehelf ohne direkte Außenwirksamkeit nach eigenen, wesentIich
weniger Kriterien beinhaItenden Vorstellungen und ohne wechseIseitige
Abstimmung geführt wurden und nur relativ für jenen LGK-Bereich, in dem sie
ersteIlt wurden, anwendbar sein konnten.
Zu Frage 8:
HinsichtIich ungekIärter Straftaten ja.
Bei Serientätern gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.
Zu Frage 9:
Die Bezirksgendarmeriekommanden sind in der Belastungsstudie nicht
berücksichtigt. Hingegen ist die Funktion einer Bezirksleitzentrale, weil sie auf
Postenebene anfäIIt, darin erfaßt.
Zu Frage 10:
Bisher nicht.
Zu Frage 11 :
Die Erfassung für diese BeIastungsstudie ist im Gange. lhr Ergebnis steht
noch aus.