3511/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am

20.1.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3512/J betreffend

„Absenkung der Telefonkosten bei den Ministerien durch Telefonliberalisierung

gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beige -

schlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Die Telefonanlage des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie mit der

Nummer 515 22 (Umwelt - Stubenbastei 5) besteht aus 87 Leitungen; die Telefon -

anlage mit der Nummer 53 475 (Jugend und Familie - Franz - Josefs - Kai 51) besteht

aus 48 Leitungen.

und 6 bis 8

Derzeit etablieren sich aufgrund der EU - weiten Liberalisierung der Telefondienste ab

Jänner 1998 neue Anbieter, die jedoch die notwendigen technisch - organisatorischen

Gegebenheiten erst schaffen müssen. Vorerst wurden daher von einzelnen Dienst -

stellen der Bundesverwaltung lediglich Kontaktgespräche geführt; konkrete Aussa -

gen könnten derzeit nur im Rahmen einer EU - weiten Marktevaluierung getroffen

werden. Da aber Österreich ab 1. Juli1998 die Präsidentschaft im Rat der EU über

nehmen wird und zur Bewältigung dieser Aufgabe auf äußerste Zuverlässigkeit und

Verfügbarkeit der Kommunikation angewiesen ist, erscheint der jetzige Zeitpunkt für

eine Umstellung der Telefondienste samt ihren Risiken nicht geeignet. Die weitere

Vorgangsweise wird jedoch davon abhängen, wie sich die Strukturen, Qualität, Ver -

sorgungsbreite und Dienstleistungen im Bereich der Telefondienste in Österreich

innerhalb dieses Jahres weiterentwickeln.

Um aber bereits für das Jahr 1998 Einsparungen zu lukrieren, wurden vom Bundes -

kanzleramt im vergangenen Jahr Verhandlungen betreffend einer Rahmen -

Rabattvereinbarung für den Bund mit der Post und Telekom Austria initiiert. Diese

sind nun abgeschlossen; die beigetretenen Dienststellen erhalten einen Rabatt auf

lelefondienste in der Höhe von 15 %.

Wie mir mitgeteilt wurde, wird das Bundeskanzleramt im Hinblick auf die Bündelung

des Telefondienstbedarfes (Paketlösung) der Bundesverwaltung auch für künftige

Lösungen jeweils die Interessen der gesamten Bundesverwaltung koordinieren und

entsprechende Rahmenvereinbarungen - wie auch bei den Rahmen - Rabattvereinba -

rungen mit der Post und Telekom Austria - anstreben, wobei unter Berücksichtigung

der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorzugehen

ist.

ad 4

Die durchschnittlichen, monatlich anfallenden kosten für die Telefonanlagen im

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie belaufen sich auf rund

öS 406.110,-.

ad 5

Dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie sind im Bereich der Fest -

netz -Telefone über die Rahmen - Rabattvereinbarung des Bundes hinaus keine Son -

derkonditionen bei der Verrechnung der Telefonkosten durch die Post und Telekom

Austria bekannt.