3555/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3566/J - NR/1998, betreffend die Umsetzung des

parlamentarischen Auftrages zur Vereinfachung der verkehrspsychologischen Untersuchung zur

Erlangung eines Mopedausweises ab 15 Jahren im Interesse der Verkehrssicherheit, die die

Abgeordneten J. Schuster und Kollegen am 22. Jänner 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten:

1. u. 2. Wann, Herr Bundesminister, planen Sie - entsprechend des einstimmigen Auf -

trages aller Abgeordneten des Nationalrates und im Interesse zahlreicher Jugend -

licher - die Gesundheitsverordnung zum Führerscheingesetz dahingehend zu

ändern, daß die Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung auf ein für

Jugendliche finanzierbares Maß gesenkt werden und die Art der Untersuchung

im Interesse der Jugendlichen und der Verkehrssicherheit vereinfacht wird?

Ist Ihnen bekannt, daß bei den Verkehrsbehörden zahleiche Jugendliche einen

Antrag auf Ausstellung eines Mopedausweises stellen wollen, aber aus finanziellen

Gründen auf die Änderung Ihrer Verordnung warten?

Antwort:

Die entsprechende Novelle zur Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung ist am 17. Februar

in Begutachtung gegangen. Die Frist zur Stellungnahme wurde kurz gehalten um sicherzustel -

len, daß die Kundmachung im Bundesgesetzblatt im Frühjahr dieses Jahres erfolgen kann, also

noch rechtzeitig vor Beginn jener Jahreszeit, in der Moped gefahren werden kann.

Damit ist auch sichergestellt, daß die Untersuchungen gemessen an der vom Untersucher zu

erbringenden Leistung kostengünstiger sein werden.

3. Ist Ihnen bekannt, daß die Wartezeit zwischen Anmeldung einer verkehrspsycho -

logischen Untersuchung und tatsächlicher Untersuchung beim Kuratorium für

Verkehrssicherheit rund 6 Monate beträgt und somit der Mopedausweis in der

Realität nicht bereits mit 15 Jahren sondern erst mit 15 1/2 Jahren erworben

werden kann?

Antwort:

Daß es derzeit zu Engpässen bei den verkehrspsychologischen Untersuchungen kommt, ist mir

beknnnt. Aber es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die es verbietet, sich zur verkehrspsycholo -

gischen Untersuchung bereits vor Vollendung des 15. Lebensjahres anzumelden, sodaß diese

trotz Wartezeit kurz nach dem 15. Geburtstag stattfinden kann.

4. Was gedenken Sie gegen diese Tatsache zu unternehmen, die nicht dem Willen des

Gestzgebers entspricht, daß bereits 15 - Jährige einen Mopedausweis erlangen

können?

Antwort:

Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, daß in besonderen Ausnahmefällen 15 - jährige den

Mopedausweis erlangen können, wenn für sie dadurch erhebliche Erleichterungen eintreten und

die Sicherheit des Jugendlichen gewährleistet ist. Es entspricht nicht dem Willen des Gesetz -

gebers, daß in sämtlichen Gebieten Österreichs generell alle Jugendlichen ab dem 15. Lebens -

jahr Mopedfahren, und sicherlich nicht jene, die ihr eigenes Leben durch jugendlichen Übermut

und Risikobereitschaft in Gefahr bringen könnten. Deswegen wurde in der Novelle zur Gesund -

heitsverordnung die verkehrspsychologische Untersuchung genau auf diese Punkte abgestimmt,

sodaß die Kosten hiefür um die Hälfte gesenkt werden können.