357/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schuster und Kollegen haben am

 

21. März 1996 unter der Nr. 347/J an mich eine schriftliche

 

parlamentarische Anfrage betreffend die vorgeschriebenen

 

Impfintervalle bei FSME-Impfungen gerichtet, die folgenden

 

Wortlaut hat :

 

 

 

 

''1 . Ist es zutreffend, daß es Studien zum Thema FSME-

Impfintervalle gibt, deren Ergebnisse bisher nicht

veröffentlicht wurden?

 

Wenn JA, wann werden diese Studien den Anfragestellern zur

Verfügung gestellt?

 

Wenn NEIN, sind Sie bereit, solche Studien erstellen zu

lassen?

 

2. Falls es solche Studien bisher nicht gibt , bis wann werden

Ergebnisse zu dieser Thematik vorliegen?

 

3 . Bis zu welchem Intervallzeitraum kann die

Zeckenschutzimpfung ( FSME ) denselben Schutz bieten wie der

bisherige Dreij ahresintervall?

 

4. Ab welchem Zeitraum seit der dritten Impfstufe, mit der der

volle Impfschutz erlangt wird, muß der impfende Arzt nach

geltender Regelung mit der Stufe 1 die gesamte Impfreihe

neu beginnen?

 

5. Gibt es repräsentative Untersuchungsergebnisse, die

Aussagen über die Schutzrate der FSME-Impfung treffen?

 

6. Gibt es repräsentative Untersuchungsergebnisse darüber, ob

mit einer Abnahme der Schutzrate bei einer Verlängerung des

Impfintervalles auf fünf Jahre zu rechnen ist? ''

 

7. Welche Maßnahmen zur Senkung der Impfkosten werden Sie als

Gesundheitsministerin ergreifen, so nicht bewiesen werden

kann, daß ein fünfjähriges Impfintervall für die FSME-

Impfung mit einer Verschlechterung der Schutzrate

einhergeht?

 

8 . Sanitätsdirektor Dr. Süss fordert eine Bewertung der

vorliegenden Studien. Wie sieht die Bewertung des

Gesundheitsministeriums hinsichtlich der vorliegenden

Studien zum Thema FSME-Impfung aus und welcher

Handlungsbedarf seitens des Gesundheitsministeriums ergibt

sich daraus?

 

9 . Ist man seitens des Gesundheitsministeriums an den

Impfstoff-Entwickler Univ. -Prof. Christian Kunz von der

Universität Wien herangetreten, um eine Einschätzung des

möglichen Impfintervalles zu erhalten? ''

 

 

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

 

Zu den Fragen 1 und 2 :

 

 

Nach Kenntnis meines Ressorts wurden solche Studien bislang

 

nicht durchgeführt. Um den Kriterien der Wissenschaftlichkeit

 

zu entsprechen, müssen derartige Prüfungen einen längeren

 

Zeitraum in Anspruch nehmen. Mit exakten Ergebnissen kann daher

 

erst im Jahr 1999 gerechnet werden.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4 :

 

 

Entsprechend den vom Impfausschuß des Obersten Sanitätsrates

 

herausgegebenen Empfehlungen werden Auffrischungsimpfungen

 

gegen FSME derzeit in 3-jährigen Intervallen empfohlen. Wird

 

eine Auffrischungsimpfung zum empfohlenen Zeitpunkt versäumt,

 

kann eine Auffrischungsimpfung bis zu einem Abstand von

 

8 Jahren zur letzten Auffrischungsimpfung gegeben werden, ohne

 

die Grundimmunisierung wiederholen zu müssen. Bei Überschreiten

dieses Zeitraumes muß entweder eine neue Grundimmunisierung

begonnen werden oder die Antikörperbildung etwa 14 Tage nach

einer einzelnen, neuerlichen Impfung kontrolliert werden.

 

Zu Frage 5 :

 

Die Schutzrate beträgt mindestens 95-98%. Es gibt jedoch

Erkrankungen, bei denen ein individueller Schutz verlorengehen

kann ( sog. sekundäres Impfversagen ) .

 

Zu Frage 6 :

 

Repräsentative Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine

mögliche Abnahme der Schutzrate bei Verlängerung des

Impfintervalles auf 5 Jahre liegen mir nicht vor; ein Fehlen

solcher Untersuchungsergebnisse rechtfertigt jedoch noch keine

Verlängerung des Impfintervalles auf 5 Jahre.

 

Zu den Fragen 7 bis 9 :

 

Grundsätzlich obliegt es dem Hersteller, alle für die

Beurteilung einer Arzneispezialität (v.a. im Hinblick auf die

Bestimmungen der §§ 3 und 4 Arzneimitte1gesetz ) erforderlichen

Unterlagen vorzulegen. Soferne im Rahmen eines

Zulassungsverfahrens seitens der erkennenden Behörde die

Vorlage weiterer Unterlagen, wie z.B. Studien der

angesprochenen Art, für notwendig erachtet wird, ist dies dem

Antragsteller aufzutragen.

Derzeit sehen die Experten jedoch keinen Anlaß, von den seitens

des Impfausschusses des Obersten Sanitätsrates empfohlenen

Impfintervallen hinsichtlich FSME-Impfung abzugehen.