3581/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

30.1.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3623/J betreffend „Einstel -

lung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem

Bereich“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie

beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

In der Anfrage wurden Angaben über die Jahre 1994 und 1995 erbeten, worüber ich

bereits in meiner Anfragebeantwortung zu 1045/J im Jahre 1996 Auskunft gegeben

habe. Ich gehe davon aus, daß sich die nun vorliegenden Fragen auf die Jahre 1996

und 1997 beziehen und beantworte diese wie folgt:

ad 1

Für das Jahr 1996 wurden 19 Pflichtstellen und für das Jahr 1997 wurden 20

Pflichtstellen ermittelt.

ad 2 und 3

Sowohl im Jahr 1996 als auch im Jahr 1997 waren jeweils 27 Mitarbeiter auf

Behindertenplanstellen eingestellt, was in beiden Jahren eine Überschreitung der

Pflichtstellen bedeutet.

ad 4

Die Ausgleichsabgabe ist nicht von den einzelnen Ressorts, sondern vom Bundes -

ministerium für Finanzen für den gesamten Bundesdienst zu leisten. Hiezu darf ich

auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage durch den Bundesminister für

Finanzen verweisen.

ad 5 bis 8

Ich habe selbstverständlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen be -

treffend die Einstellung von behinderten Menschen in meinem Ressort Sorge getra -

gen, was auch an der Überschreitung der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

vorgesehenen Quote ersichtlich ist. Darüber hinaus werde ich auch in Zukunft alle

Maßnahmen zur Förderung von Behinderten in meinem Ressort unterstützen.