3581/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
30.1.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3623/J betreffend „Einstel -
lung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem
Bereich“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie
beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
In der Anfrage wurden Angaben über die Jahre 1994 und 1995 erbeten, worüber ich
bereits in meiner Anfragebeantwortung zu 1045/J im Jahre 1996 Auskunft gegeben
habe. Ich gehe davon aus, daß sich die nun vorliegenden Fragen auf die Jahre 1996
und 1997 beziehen und beantworte diese wie folgt:
ad 1
Für das Jahr 1996 wurden 19 Pflichtstellen und für das Jahr 1997 wurden 20
Pflichtstellen ermittelt.
ad 2 und 3
Sowohl im Jahr 1996 als auch im Jahr 1997 waren jeweils 27 Mitarbeiter auf
Behindertenplanstellen eingestellt, was in beiden Jahren eine Überschreitung der
Pflichtstellen bedeutet.
ad 4
Die Ausgleichsabgabe ist nicht von den einzelnen Ressorts, sondern vom Bundes -
ministerium für Finanzen für den gesamten Bundesdienst zu leisten. Hiezu darf ich
auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage durch den Bundesminister für
Finanzen verweisen.
ad 5 bis 8
Ich habe selbstverständlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen be -
treffend die Einstellung von behinderten Menschen in meinem Ressort Sorge getra -
gen, was auch an der Überschreitung der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
vorgesehenen Quote ersichtlich ist. Darüber hinaus werde ich auch in Zukunft alle
Maßnahmen zur Förderung von Behinderten in meinem Ressort unterstützen.