3587/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
30. Jänner 1998 unter der Nr. 3621/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend ‚3Ejnstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungs -
gesetz“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Vorauszuschicken ist, daß das Bundesministerium für Landesverteidigung immer bemüht
war, eine möglichst hohe Zahl begünstigter Behinderter zu beschäftigen. In diesem Sinne
konnten bis zum Inkrafttreten der Behinderteneinstellungsgesetznovelle, die mit 1. Juli 1992
eine Änderung des Berechnungsmodus der Pflichtstellen bewirkt hat, stets mehr Behinderte
beschäftigt werden, als der Pflichtzahl entsprach. Im konkreten betrug die Pflichtzahl für
den Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung 765 (Stichtag 1. Oktober 1996)
und 807 (Stichtag 1. Oktober 1997).
Zu 2 und 3:
Die Zahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen betrug 535 im Jahr 1996 (230 offene
Pflichtstellen) und 630 im Jahr 1997 (177 offene Pflichtstellen). Daraus folgt, daß im letzten
Jahr in meinem Ressort die Zahl der begünstigten Behinderten um fast 100 angehoben
werden konnte.
Zu 4:
Da die Vertretung des Bundes gegenüber dem Ausgleichstaxfond in den
Vollziehungsbereich des Herrn Bundesministers für Finanzen fällt, verweise ich auf dessen
Beantwortung der Anfrage Nr.3618/J.
Zu 5 bis 8:
Im vorliegenden Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß Behinderte praktisch nur auf
zivilen Arbeitsplätzen beschäftigt werden können, da Eigenart bzw. Erfordernisse des
militärischen Dienstbetriebes die volle Leistungsfähigkeit voraussetzen. Demzufolge
erscheint die Aufnahme von knapp 100 behinderten Menschen im Jahr 1997 bemerkenswert
und als Beweis des ernsten Willens meines Ressorts, trotz restriktiver Budgetentwicklung
den gesetzlichen Verpflichtungen maximal zu entsprechen.