3587/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

30. Jänner 1998 unter der Nr. 3621/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend ‚3Ejnstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungs -

gesetz“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Vorauszuschicken ist, daß das Bundesministerium für Landesverteidigung immer bemüht

war, eine möglichst hohe Zahl begünstigter Behinderter zu beschäftigen. In diesem Sinne

konnten bis zum Inkrafttreten der Behinderteneinstellungsgesetznovelle, die mit 1. Juli 1992

eine Änderung des Berechnungsmodus der Pflichtstellen bewirkt hat, stets mehr Behinderte

beschäftigt werden, als der Pflichtzahl entsprach. Im konkreten betrug die Pflichtzahl für

den Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung 765 (Stichtag 1. Oktober 1996)

und 807 (Stichtag 1. Oktober 1997).

Zu 2 und 3:

Die Zahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen betrug 535 im Jahr 1996 (230 offene

Pflichtstellen) und 630 im Jahr 1997 (177 offene Pflichtstellen). Daraus folgt, daß im letzten

Jahr in meinem Ressort die Zahl der begünstigten Behinderten um fast 100 angehoben

werden konnte.

Zu 4:

Da die Vertretung des Bundes gegenüber dem Ausgleichstaxfond in den

Vollziehungsbereich des Herrn Bundesministers für Finanzen fällt, verweise ich auf dessen

Beantwortung der Anfrage Nr.3618/J.

Zu 5 bis 8:

Im vorliegenden Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß Behinderte praktisch nur auf

zivilen Arbeitsplätzen beschäftigt werden können, da Eigenart bzw. Erfordernisse des

militärischen Dienstbetriebes die volle Leistungsfähigkeit voraussetzen. Demzufolge

erscheint die Aufnahme von knapp 100 behinderten Menschen im Jahr 1997 bemerkenswert

und als Beweis des ernsten Willens meines Ressorts, trotz restriktiver Budgetentwicklung

den gesetzlichen Verpflichtungen maximal zu entsprechen.