3630/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3654/J - NR/1998, betreffend Bundesverkehrs -
wegeplan, die die Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde am 16. Februar 1998 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wann wird der Bundesverkehrswegeplan vorgestellt werden?
Antwort:
Die Ausarbeitung und Vorstellung des Bundesverkehrswegeplans erfolgt in zwei Etappen. Derzeit
läuft in einem Kontaktkomitee, dem das Wirtschafts -, das Umwelt - und das Finanzministerium,
die Ämter der Landesregierungen , die ÖBB und die HL - AG angehören, der Abstimmungsprozeß
zu einem Masterplan, in dem zunächst die Ausformung der Infrastrukturnetze hinsichtlich ihrer
Konfiguration und ihrer Dimensionierung festgeschrieben werden. Es ist vorgesehen, diesen
Masterplan im ersten Halbjahr 1998 der Öffentlichkeit vorzustellen. Auf dieser Basis erfolgt
sodann in einem kontinuierlichen Abstimmungsprozeß die Festlegung von Prioritätsstufen für den
Ausbau
der Infrastrukturnetze.
2. Wieviel hat die Bearbeitung des Bundesverkehrswegeplans bisher gekostet?
Antwort:
Insgesamt ist ein Gesamtbudget von öS 44,1 Mio. vorgesehen. Für einen Bearbeitungszeitraum
von 1993 - 1998 wurden Aufträge in der Gesamthöhe von ca. öS 38 Mio. bereits abgeschlossen.
Aus laufenden Aufträgen im Gesamtwert von öS 4,1 Mio. wurden öS 0,9 Mio. bezahlt. Somit
stehen bis zur Fertigstellung des Bundesverkehrswegeplans noch öS 5,2 Mio. zur Verfügung, von
denen öS 3,2 Mio. durch laufende Aufträge gebunden sind.
3. Welche Ausgaben sind bis zur Fertigstellung noch zu erwarten?
Antwort:
Bis zur Fertigstellung des Bundesverkehrswegeplans ist mit Ausgaben von ca. öS 5,0 Mio. zu
rechnen, wobei das Schwergewicht der Ausgaben im Bereich der Bewertung der Investitionen im
Hinblick auf ihre standort - und umweltrelevanten Auswirkungen liegt.
4. Welche zusätzlichen Erkenntnisse konnten aus den bisherigen Arbeiten hergeleitet
werden?
Antwort:
Im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans wurde eine umfassende Datengrundlage
über die Verkehrsnachfrage geschaffen, wie sie bisher auf gesamtstaatlicher Ebene noch nie
erreicht worden war. Dabei sind hervorzuheben;
- die Mobilität der in Österreich ansässigen Bevölkerung;
- die Transportnachfrage der Wirtschaft;
- die Verkehrsmengen im österreichischen Straßen - und Schienennetz, soweit sich dieses
im Eigentum des Bundes befindet;
- Elastizitätskennzahlen, die die Steuerbarkeit der Verkehrsnachfrage durch Änderung
verkehrspolitischer Rahmenbedingungen beschreiben;
- Modelle zur Abbildung des gegenwärtigen und des in Szenarien prognostizierten
Personen
- und Güterverkehrs;
- die Erreichbarkeitsverhältnisse in den österreichischen Regionen und ihre Korrelation
mit der regionalen Wirtschaftsstruktur.
5. In welchen konkreten Infrastrukturbereichen ist aufgrund der Erkenntnisse des
Bundesverkehrswegeplans ein Abweichen von der bisherigen Investitionspolitik zu
erwarten?
Antwort:
Die bisherigen Untersuchungen haben grundsätzlich den großen Nachholbedarf der Schiene
gegenüber der Straße bewiesen. Wenngleich im wesentlichen die bisherigen Planungen bestätigt
wurden, soll für den weiteren Ausbau des Schienennetzes in Zukunft neben den allgemeinen
volkswirtschaftlichen Aspekten auch verstärkt auf regionale Erschließungs - bzw.
Erreichbarkeitsbedürfnisse Bedacht genommen werden, da diesbezüglich neue Modelle erarbeitet
wurden.
6. An welchen verkehrspolitischen Zielen orientiert sich die Bewertung von Infra -
strukturmaßnahmen?
Antwort:
Grundlage der Bewertung von Infrastrukturmaßnahmen ist das im Österreichischen
Gesamtverkehrskonzept von 1991 verankerte Zielsystem, insbesondere die Kriterien
Umweltwirkungen und Verkehrssicherheit. Dazu kommt als weiteres Kriterium die Erreichbarkeit
als wesentlicher Faktor der Standortqualitat, wo gerade im Bereich der Schiene noch eklatante
regionale Disparitäten bestehen.
7. Welche Institutionen und Experten waren an der Erarbeitung des
Bundesverkehrswegeplans beteiligt? War Univ. Doz. Prof. Hermann Knoflacher
Mit einbezogen? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort:
An der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans waren nahezu alle bedeutenden österreichischen
und einige ausländische Experten und Institute entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation
beteiligt. Die Vergabe der Arbeitspakete erfolgte in der Regel auf dem Wege der öffentlichen
Ausschreibung.
In begründeten Fällen wurden auch beschränkte Ausschreibungen
durchgeführt.
In Einzelfällen wurden insbesondere Folgeaufträge frei vergeben. Das gesamte Vergabewesen im
Rahmen des Bundesverkehrswegeplans wurde durch eine Kommission überwacht, in der auch das
Bundesministerium für Finanzen vertreten war. Wo immer verkehrsplanerische Fragen zu beant -
worten waren, wurde auch Prof. Knoflacher zur Angebotslegung eingeladen. Soweit seine
Angebote inhaltlich den Fragestellungen des jeweiligen Pflichtenhefts entsprachen, waren sie
jedoch preislich nicht konkurrenzfähig.
8. Unter welchen Prämissen, Kriterien und Vorgaben wurde der Bundesverkehrs -
wegeplan erarbeitet?
Antwort:
Der Bundesverkehrswegeplan war zunächst auf der Basis einer diesbezüglichen Pilotstudie als
verkehrsträgerübergreifende Prioritätenreihung von Einzelprojekten konzipiert. Im Zuge der
Ausarbeitungen wurde erkannt, daß eine geschlossene Sicht von verkehrspolitischen
Rahmenbedingungen und Infrastrukturbedarf anzustreben wäre. Weiters zeigten sich
offensichtliche Zusammenhänge zwischen Erreichbarkeit und Wirtschaftsstruktur, sodaß es
zweckmäßig schien, von der verkehrsträgerübergreifenden Konzeption von zukünftigen
Verkehrsnetzen auszugehen. Damit rückte die Erstellung eines Masterplanes in den Mittelpunkt
der Arbeiten am Bundesverkehrswegeplan. Unter strenger Beachtung der ökologischen Ziele des
Gesamtverkehrskonzepts wird dieser endgültig für die Verkehrsnetze des Bundes in abgestimmter
Weise die Netzkonfiguration, die Ausbauparameter und die netzbezogenen, verkehrsträger -
übergreifend ermittelten Ausbauprioritäten vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens kann dann die
Dringlichkeitsreihung von Einzelprojekten sektoral, das heißt getrennt für die einzelnen
Verkehrsträger, subsidiär durch die Länder oder die ÖBB vorgenommen werden.
9. Wird er an den Grundsätzen einer umweltverträglichen Verkehrspolitik
(Vermeiden, Verringern, Verlagern auf den öffentlichen Verkehr) orientiert sein?
Antwort:
Der Bundesverkehrswegeplan basiert auf dem Österreichischen Gesamtverkehrskonzept und
konkretisiert dieses im Bereich der Infrastruktur. Demnach werden dessen verkehrs - und
umweltpolitische Vorgaben einen bestimmenden Faktor des gesamten Bundesverkehrswegeplans
einschließlich
des Masterplanes darstellen.
10. Welche Fehlbestände im Schienenverkehr sollen durch ihn ausgeglichen werden?
Antwort
Das bestehende österreichische Eisenbahnnetz weist noch immer empfindliche Mängel auf. Im
Gegensatz zum Straßennetz, welches in den letzten 40 Jahren mit großem Aufwand errichtet,
erweitert und modernisiert wurde, stellen auf der Schiene Netzergänzungen bisher die Ausnahme
dar.
Mit wenigen Ausnahmen sind fast im gesamten Netz Fahrzeiten zu beklagen, die gegenüber der
Straße nicht konkurrenzfähig sind.
Auf der Westbahn, im Inntal, z.T. auch am Arlberg, auf der Tauern - und der Pyhrn - Schober - Achse
sind vor allem Kapazitätsmängel festzustellen.
Die Südbahn ist abschnittsweise durch Kapazitätsengpässe, durch betriebliche Erschwernisse und
als Gesamtsystem durch den Mangel gekennzeichnet, daß Graz als zweitgrößte Stadt Österreichs
abseits der Hauptlinie Wien - Italien liegt, daß eine Direktverbindung Graz - Klagenfurt überhaupt
fehlt und daß eine ganze Region mit rund 1 Million Österreicherinnen und Österreichern nicht
oder nur indirekt über Zweiglinien erfaßt werden.
11. Wo sollen die Prioritäten im Schienen - und Straßenverkehr liegen?
Antwort:
Die eigentliche Priorität liegt im verkehrspolitischen Ziel, möglichst viel Verkehr von der Straße
auf die Schiene zu verlagern. Dazu zählt, daß im Bereich der Straße im wesentlichen nur noch die
von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen zur Vervollständigung des
hochrangigen Straßennetzes umgesetzt werden. Auf der Schiene ist hingegen die schrittweise
Beseitigung der genannten Mangel vorgesehen, sodaß bis spätestens 2015, dem Prognose - und
Planungshorizont des Bundesverkehrswegeplans ein attraktives Schienennetz im wesentlichen
verfügbar
ist.
12. Wo sollen die Prioritäten in der Binnenschiffahrt (Donau) liegen?
Antwort:
Die bestehenden Engpässe der Donau auf österreichischem Gebiet liegen einerseits im Bereich der
Wachau, andererseits im Bereich unterhalb von Wien. Die für die Beseitigung dieser Engpässe
erforderlichen Mittel betragen rund 1 Milliarde öS, jedoch ist diese Maßnahme nur im Einklang
mit entsprechenden Maßnahmen seitens der Nachbarländer donauauf - und - abwärts sinnvoll.
Österreich ist an der Lösung dieser Probleme sehr interessiert und hält diesbezügliche Kontakte
mit den Nachbarländern aufrecht.
13. Von welchen Verkehrsprognosen bzw. - szenarien geht man bei der Erstellung des
Bundesverkehrswegeplans aus?
Antwort:
Den Verkehrsprognosen des Bundesverkehrswegeplans wurden insgesamt vier Szenarien
zugrundegelegt:
1. Referenzszenarium: Es werden nur die Maßnahmen der allgemeinen Verkehrspolitik und
im Bereich der Infrastruktur umgesetzt, die bereits beschlossen sind. Im wesentlichen
handelt es sich dabei also um ein Trendszenarium. Die Wirksamkeit verkehrspolitischer
Maßnahmen, wie sie in den anderen Szenarien angenommen wurden, wird anhand dieses
Referenzszenariums gemessen.
2. Moderates Szenarium gemäß Nationalem Umweltplan (NUP):
Dieses ist gekennzeichnet durch eine Treibstoffpreiserhöhung um 50 %.
3. Strenges Szenarium gemäß Nationalem Umweltplan (NUP):
Dieses ist gekennzeichnet durch eine Treibstoffpreiserhöhung um 120 %.
4. Szenarium gemäß dem Grünbuch “Faire und effiziente Preise im Verkehr” der EU:
Hier werden die externen Kosten zur Ganze internalisiert.
Diese Szenarien stecken den Rahmen für die mögliche Verkehrsentwicklung bis 2015 ab. Sie alle
zeigen, daß die Schiene ohne intensive Investitionen die Verkehrsnachfrage langfristig nicht
befriedigen kann. Im Referenzfall bzw. Trend wurden darüber hinaus zusätzlich auch massive
Investitionen
im Bereich der Straße erforderlich werden, vor allem in den
Ballungsräumen, wo
eine Erweiterung der Straßeninfrastruktur besonders kostspielig und schwer durchsetzbar wäre. In
den anderen Szenarien zeigt sich ein mehr oder weniger reduziertes Wachstum der Verkehrsnach -
frage auf der Straße, im Grünbuchszenarium örtlich sogar Rückgänge. In diesem Fall könnte
man ohne weiteren Straßenausbau das Auslangen finden.
Die Untersuchung dieser Szenarien erfolgte bisher allerdings nur hinsichtlich der verkehrlichen
und umweltmäßigen Auswirkungen. Die möglichen Reaktionen im Bereich der Wirtschaft wurden
noch nicht überprüft.
14. Sind Sie der Meinung, daß mit den im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen
Infrastrukturmaßnahmen allein die zu erwartenden Verkehrsmengen im Sinne
einer umweltorientierten Verkehrspolitik bewältigt werden können?
Antwort:
Die Rückwirkung von Infrastrukturangebot auf die Verkehrsnachfrage ist leider geringer als sie
vielfach eingeschätzt wird. Es ist daher nicht möglich, mit Infrastrkturmaßnahmen allein die
gewünschte Verlagerung von der Straße auf die Schiene zu erreichen. Primär müssen die
verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zugunsten der Schiene verändert werden. Freilich ist es
gleichzeitig erforderlich, auf der Schiene die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen. In der
Folge muß es auch zu einer Kostenwahrheit im Straßenverkehr kommen, dann wird es auch zu
einer zusätzlichen Verlagerungswirkung auf die Schiene kommen.
15. Oder sehen Sie auch zusätzliche verkehrspolitische Maßnahmen zur Steuerung der
Verkehrsflüsse (Verlagerung von der Straße auf die Schiene) vor?
Antwort:
Wie schon gesagt, ist eine gesamtheitliche verkehrspolitische Strategie zu entwickeln, die in einer
konsistenten Abstimmung von Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Verkehrspolitik und der
Infrastruktur besteht.
16. Welche Rolle kommt dem kombinierten Verkehr zu?
Antwort:
Die
Stärke des Straßentransports ist die Möglichkeit, Güter
praktisch beliebig in der Fläche zu
verteilen, während der Schienen - aber auch der Wassertransport seine Vorteile vor allem bei
größeren Entfernungen entfalten kann, indem der Vor - und Nach lauf auf der Straße bis zum
nächstgelegenen geeigneten Terminal so kurz wie möglich gehalten wird und der überwiegende
Teil der Strecke auf der Schiene oder der Wasserstraße zurückgelegt wird. Dem kombinierten
Verkehr ist daher weiterhin besondere Bedeutung beizumessen.
17. In welcher Weise wird den Herausforderungen infolge der Ostöffnung im Verkehr
begegnet?
Antwort:
In den Verkehrsprognosen zum Bundesverkehrswegeplan wird die zu erwartende Entwicklung
bereits berücksichtigt. Die geplanten Investitionen in das Schienennetz sind auf die
entsprechenden Zuwächse ausgelegt.
Parallel dazu wird alles darangesetzt, im Zuge der Beitrittsverhandlungen und auch schon davor
mit den Beitrittsländern zu Abmachungen über Übergangsfristen und Begleitmaßnahmen bei der
Öffnung des Verkehrsmarktes zu kommen. Im Rahmen des TINA - Prozesses und während der
Beitrittsverhandlungen wird in geeigneter Weise nachdrücklich darauf hinzuwirken sein, daß sich
die österreichischen Schienenkorridore im angrenzenden Ausland sinnvoll fortsetzen, um die
Verkehrsströme schon an ihrer Quelle auf die Schiene bringen zu können.
18. Welche politischen Rahmenbedingungen halten Sie für eine Verbesserung des
Modal - Split zugunsten des sogenannten Umweltverbundes für nötig?
Antwort:
Diese Frage ist im wesentlichen schon durch die ökologisch orientierten Szenarien des
Bundesverkehrswegeplans beantwortet. Wesentlich ist, daß im Sinne der Kostenwahrheit den
Verkehrsträgern die durch sie bzw. durch ihre Nutzung verursachten internen und externen Kosten
angelastet werden. Insbesondere auf der Straße - und hier vor allem im Straßengüterverkehr -
werden die Kosten, die durch Lärm, Schadstoffe und Stauzeiten entstehen, sowie die
Unfallfolgekosten nicht von den Verursachern, sondern von der Allgemeinheit getragen. Dies
führt zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Verkehrsträgers Straße (Quersubventionierung
des Lkw durch den Pkw) sowie zwischen der Straße und den umweltfreundlicheren
Verkehrsträgern
Schiene, Schiff, KV und damit zu negativen Auswirkungen auf die
Bevölkerung
und die Umwelt. Eine konkrete Maßnahme und ein wichtiger erster Schritt im Hinblick auf die
verkehrspolitisch sinnvolle und notwendige Herstellung der sog. “Kostenwahrheit” im Verkehr
stellt die geplante Einführung eines umfassenden, flächendeckenden “Road Pricing”- Systems für
Lkw dar. Die optimale Wirksamkeit würde sich durch eine europaweite Ökologisierung des
Wirtschafts - bzw. des Steuersystems ergeben, in die derartige Maßnahmen eingebettet sein
könnten. In den Ballungsräumen könnten auch weitere Parkraumbeschränkungen zu einer
Verkehrsreduktion auf der Straße beitragen.
19. Wie stehen Sie dem Vorschlag der Einführung einer flächendeckend wirksamen
Kilometerabgabe statt des Road - Pricing, das sich ja nur auf einige Straßen bezieht,
gegen über?
Antwort:
Aus rein verkehrspolitischer Sicht stehe ich jeder Maßnahme, die zu mehr Kostenwahrheit im
Straßenverkehr führt, grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings wären alle Auswirkungen erst
im Detail zu prüfen.
20. Wie beurteilen Sie die Problematik des Road Pricing in der vorgesehenen Form,
wonach ja an nur wenigen (ca. 20 - 25) Stellen des gesamten Autobahn - und
Schnellstraßennetzes Abbuchungen erfolgen, d.h. im Schnitt jeweils ca. 50 - 80 km
auf einmal, und dann wieder ein entsprechender Abschnitt unbemautet bleiben
soll?
(Eine Bemautung im hochrangigen Netz widerspricht auch der Tatsache, daß die
ungedeckten externen Kosten dort relativ am geringsten sind. Sie würde ein
Abdrängen in das untergeordnete Straßennetz bewirken, dort die Menschen
belasten, die Staubildung fördern und die Unfallgefahr erhöhen.)
Antwort:
Das geplante halboffene Road - Pricing - System und die Anordnung der Abbuchungsquerschnitte
wurde von Experten so konzipiert, daß ein Umfahren dieser Stellen, insbesondere im
Güterverkehr, weitgehend vermieden wird. Sollte es an einzelnen Stellen doch zu einem spürbaren
Ausweichverkehr kommen, wird man diesen durch entsprechende Begleitmaßnahmen auf das
hochrangige Straßennetz zurückverlangen.
21.
Was halten Sie von der Einführung einer Verkehrserregerabgabe zur
Stärkung
einer verkehrsarmen Infrastruktur (Nahversorgung) und Kostenwahrheit?
Antwort:
Diese Maßnahme würde ihre Wirksamkeit vor allem im Bereich der kleinräumigen
Alltagsmobilität entfalten. So könnte sie einen durchaus sinnvollen Beitrag im Rahmen einer
verkehrspolitischen Gesamtstrategie im Sinne der Ziele des Österreichischen (Gesamtverkehrs -
konzepts darstellen.
22. Welche anderen Maßnahmen zur Einführung der Kostenwahrheit im Verkehr
können Sie sich vorstellen, damit die entsprechenden Begleitmaßnahmen zur
Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans rechtzeitig erfolgen?
Antwort:
Die Realisierung der “Kostenwahrheit" im Verkehr durch entsprechende Maßnahmen im Bereich
der Mauten und sonstigen Gebühren (Straßenbenützungsgebühr, Vignette, MÖSt., Kfz - Steuer) ist
eine Voraussetzung dafür, daß die sog. “umweltfreundlichen” Verkehrsträger auf dem freien
Verkehrsmarkt eine faire Chance gegenüber der Straße erhalten.
Im Hinblick auf die Realisierung dieses Ziels werden neben diesen Maßnahmen insbesondere
auch Maßnahmen im Hinblick auf die Verbesserung und Verstärkung der Kontrollen der
Einhaltung der bestehenden Vorschriften für den Straßengüterverkehr (wie insbesondere der
Lenk - und Ruhezeiten, der technischen Umwelt - und Sicherheitsstandards etc.), die Anpassung der
bestehenden Standards an den jeweils letzten Stand der Technik, die Vermeidung von
unnotwendigem Verkehr (wie z.B. Leerfahrten) etc. gesetzt.
Darüber hinaus wird sich Österreich auch weiterhin für eine Weiterentwicklung der bestehenden
EU - Regelungen im Bereich der Mauten und Straßenbenützungsgebühren im Sinne des
Grünbuches der Kommission über faire und effiziente Preise im Verkehr einsetzen.
23. In welcher Weise werden Sie darauf dringen, daß die sozial - und arbeitszeit -
rechtlichen Bestimmungen für die FernfahrerInnen (Pausen, Tagesarbeitszeit etc.)
eingehalten
werden?
Antwort:
Schon heute wird in Österreich u.a. unter Einbeziehung der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge
die Einhaltung der sozial - und arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen streng überwacht. Aus
sozialen Gründen und um eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Straße zu vermeiden, wird
auf eine verstärkte Überwachung dieser Vorschriften auch europaweit zu drängen sein.
24. Wie wird der volkswirtschaftliche Nutzen von Verkehrsinfrastrukturprojekten von
Ihnen definiert bzw. quantifiziert?
Antwort:
Der volkswirtschaftliche Nutzen von Verkehrsinfrastrukturprojekten setzt sich aus mehreren
Komponenten zusammen:
Grundsätzlich stellt die Verkehrsinfrastruktur einen wesentlichen, die Wirtschaftskraft eines Ortes
oder einer Region bestimmenden Standortfaktor dar. Das betrifft sowohl im passiven Sinn die
Erreichbarkeit des Standortes als auch im aktiven Sinn die Verkehrsangebote für die am Standort
ansässigen Bürger und Unternehmen. Da es mit Hilfe geeignet konzipierter Verkehrsinfrastruktur
auch möglich ist, die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt zu
verringern, werden auch diese Nutzenkomponenten betrachtet.
In die volkswirtschaftliche Bewertung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen werden daher die
folgenden Nutzenkomponenten einbezogen:
- Erreichbarkeitsverbesserungen zur Standortaufwertung;
- Fahrzeitersparnisse;
- Verringerung von Umweltbelastungen, insbesondere durch Verlagerung von Verkehr auf
umweltfreundliche Verkehrsträger
(C0² inkl. Einsparung nicht erneuerbarer Energie, Schadstoffe, Lärm, etc.);
- Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Selbstverständlich werden dem allfällige zusätzliche Umweltbelastungen als Nutzenminderung
gegenübergestellt.
25. Weiches Gewicht wird Fahrzeitverkürzungen beigemessen?
Antwort:
Die Bewertung von Fahrzeitverkürzungen ist in der Fachwelt umstritten. Für die Konkurrenzfähig-
keit der Schiene sind attraktive Fahrzeiten und verläßliche Umsteigeverbindungen jedoch eine
Grundvoraussetzung. Für die Bewertung von Schienenprojekten wird daher sowohl einer
hinreichend kurzen Fahrzeit als auch einer zweckmäßigen Vertaktung des Fahrplans eine sehr
hohe Bedeutung beigemessen. Dabei sollen in Zukunft Erreichbarkeitsvorteile über abgestimmte
Busfahrpläne auch in die Fläche weitergegeben werden.
26. Welcher Stellenwert kommt dem volkswirtschaftlichen Nutzen von Eisenbahn-
projekten im Vergleich zu deren betriebswirtschaftlicher Rentabilität zu?
Antwort:
Im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan ist ein Bewertungsverfahren in
Ausarbeitung, mit dem eine umfassende Abschätzung des volkswirtschaftlichen Nutzens
ermöglicht werden soll, wenngleich es naturgemäß nicht möglich ist, diesen exakt zu
monetarisieren. Jedenfalls sollten die mit der Realisierung von Eisenbahnprojekten verbundenen
Kosten der Größenordnung nach mit der Summe aus betriebswirtschaftlichen und
volkswirtschaftlichen Nutzen vergleichbar sein.
27. Was sagt der Bundesverkehrswegeplan zur SO - Spange aus?
Antwort:
Die Südostspange ist im Masterplan zum Bundesverkehrswegeplan als eine Maßnahme zur
Verbesserung der Erreichbarkeit und Standortaufwertung der Südostregion geplant.
28. Welchen Stellenwert besitzt die Koralmbahn? Was wird zur baldigen Schließung
dieser gravierendsten Lücke im Bahnverkehr unternommen?
Antwort:
Dem Bau der Koralmbahn Graz - Klagenfurt wird eine besonders hohe Priorität beigemessen.
Derzeit
liegt hier einer der größten Fehlbestände des
österreichischen Eisenbahnnetzes vor. Durch
die neue Bahnverbindung würde die Fahrzeit Graz - Klagenfurt gegenüber jetzt annähernd
gedrittelt, weiters wurde Graz, der Flughafen Graz und die südliche bzw. westliche Steiermark
eine Direktverbindung nach Kärnten und Italien bekommen, das Lavanttal würde sowohl von
Wien und Graz als auch von Klagenfurt, Villach und Italien her besser erreichbar werden. Weiters
könnte diese Neubaustrecke zusammen mit der Grazer Ostbahn Teil einer attraktiven
Direktverbindung Ungarn - Italien bilden.
Vor allem aber wird die Standortqualität von Graz und Klagenfurt sowie der dazwischen
liegenden Regionen entscheidend aufgewertet und so die Voraussetzungen für eine nachhaltige
Verbesserung der Beschäftigungssituation geschaffen.
29. Welche Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans unterscheiden sich von den
Ausbauplänen der ÖBB?
Antwort:
Grundsätzlich ist zu beachten, daß das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr bei
seiner Planung weit mehr Aspekte zu berücksichtigen hat als das Unternehmen ÖBB, welches zu
eigenwirtschaftlichen Strategien gesetzlich verpflichtet ist. Aus diesem Spannungsfeld können
sich naturgemäß unterschiedliche Präferenzen ergeben.
30. Welche Bahnausbauten sind für Oberösterreich vorgesehen und in welchem
Umfang sollen sie erfolgen? Wie ist der zeitliche Horizont?
Antwort:
In Oberösterreich sind vor allem der weitere Ausbau der Westbahn und der selektiv zweigleisige
Ausbau der Pyhrnbahn zu nennen, darüberhinaus werden die Erfordernisse für den Ausbau der
Summerauer Bahn sowie der Innkreisbahn zwischen Neumarkt - Kallham und Braunau / Simbach
unter Berücksichtigung des Nahverkehrs mit dem Land Oberösterreich zu erörtern und festzulegen
sein.
31. Welche Aussagen tätigt der Bundesverkehrswegeplan zu den Regionalbahnen?
Speziell
in Oberösterreich?
Antwort:
Die Regionalbahnen stellen wichtige Netzergänzungen dar. Durch sie und durch fahrplanmäßig
angebundene Buslinien können die Verkehrsangebote auf dem hochrangigen Schienennetz in die
Fläche transportiert werden.