3641/AB XX.GP

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 25.2.1998 unter der

Nr. 3689/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Verfahren gegen

Celal B.” gestellt, die folgenden Wortlaut hat:

1. Inwieweit sind die vom Profil erhobenen Vorwürfe bekannt?

2. Was werden Sie zur Klärung der Vorwürfe unternehmen?

3. Wegen welcher Vorwürfe wurden bereits Disziplinarverfahren eingeleitet?

4. Wie ist der Stand dieser Disziplinarverfahren?

5. Wegen welcher strafrechtlich relevanten Vorwürfe wurden Strafanzeigen erstattet?

6. Wie ist der Stand dieser Verfahren?

7. Was werden Sie generell unternehmen, um derartigen Problemen in Hinkunft

vorzubeugen?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

ZuFrage1:

Die von Profil angeführten Vorwürfe sind bekannt und derzeit Gegenstand eines

strafgerichtlichen Verfahrens. Es wurden umfangreiche Ermittlungen im Auftrag des

Landesgerichtes für Strafsachen Wien geführt. Sämtliche bezugnehmenden Akte

wurden über Auftrag des LG - Wien beigeschafft und zur Überprüfung an das LG - Wien

weitergeleitet.

Zu Frage 2:

Der Sachverhalt ist bereits Gegenstand eines strafgerichtlichen Verfahrens.

Zu den Fragen 3 und 4:

Disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen die beiden im Artikel erwähnten “Beamten

des Innenministeriums” kommen nicht in Betracht, da zu beiden kein Dienstverhältnis

mehr besteht.

Zu den gegen Bedienstete der Bundespolizeidirektion Wien erhobenen Vorwürfen

wurden von der genannten Behörde interne Überprüfungen eingeleitet, die jedoch zu

keiner Verifizierung der angeblichen Fehlverhalten führten.

Allenfalls kann sich aus den im Gerichtsverfahren zu treffenden

Sachverhaltsfeststellungen noch die Notwendigkeit disziplinarrechtlicher Maßnahmen

ergeben.

Zu Frage 5:

Strafanzeigen wurden wegen §§ 302 und 304 des Strafgesetzbuches erstattet.

Zu Frage 6:

Derzeit werden die entsprechenden Vorerhebungen bzw. Voruntersuchungen durch

den zuständigen Untersuchungsrichter des LG - Wien geführt.

Zu Frage 7:

Voraussetzung für allenfalls nötige generelle Maßnahmen ist eine fundierte

Problemanalyse. Eine solche ist aber erst nach Abschluß des strafgerichtlichen

Verfahrens und Vorliegen sämtlicher Ermittlungsergebnisse möglich.