365/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rossmann, Apfelbeck und Kollegen
haben am 30. April 1996 unter der Nr. 546/J-NR/1996 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betr. "der Sparmaánahmen im
Bereich der Flugrettung'' gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. ) Seit wann gibt es einen Sparerlaá im Bereich der Flugrettung?
Wie .lautet der genaue Inhalt?
2. ) Welche Einsparungen k"nnen durch diesen Erlaá voraussicht.lich
erzielt werden?
3. ) Wieviele Flugeins"tze w"ren in den letzten 24 Monaten eingespart
worden, wenn der Sparerlaá in diesem Zeitraum schon gltig
gewesen w"re?
4. ) Wie l"át sich ein solcher Erlaá im Berg-, Schi- und Wanderland
™sterreich ethisch vertreten?
5. ) Wenn aus Kostengrnden Rettungsflge des Hubschraubers des
Innenministeriums nicht mehr durchfhrbar sind, warum kann man
nicht verst"rkt Bundesheerhubschrauber (in Nachbarstaaten
bereits blich, z.B. SAR-Eins"tze) zum Einsatz kommen lassen,
wenn diese ohnehin immer verfgbar sind und auáerdem
hochqualifiziertes Personal zu geringen Kosten st"ndig zur
Verfgung steht?
6. ) Mit 1998 treten bei der Flugrettung die EU-Bestimmungen in
Kraft, wonach nur noch zweimotorige Hubschrauber fr den
Rettungsdienst eingesetzt werden drfen. Inwieweit entsprechen
die bereits im Einsatz t"tigen zweimotorigen Flugger"te des
Innenministeriums und des Bundesheeres der EU-Performance-
klasse 1?
7. ) Warum verwendet das Innenministerium nur Hubschrauber mit
geringer Transportkapazit"t (Bell 206A) , obwoh.l die bereits
vorhandenen F.lugger"te (Agusta Bell 212) des Bundesheeres
aufgrund gr"áerer Transportkapazit"t mehrere Unfa.l.lopfer
gleichzeitig bef"rdern k"nnten?
8. ) Warum war es bisher nicht m"glich, trotz offensichtlicher
Koordinierungsm"ngel im Zust"ndigkeitsbereich
(Innenministerium-Landesverteidigung-Rettungsverb"nde)
eindeutige gesetzliche Richtlinien (Verwaltungsvereinbarung
regelt die Verantwortlichkeit in Deutschland) festzulegen?
.
9. ) Abgesehen vom humanit"ren Aspekt verringert rasche not"rztliche
Versorgung bleibende Invalidit"t und langwierige Krankenst"nde -
und reduziert damit die volkswirtschaftlichen Kosten.
Kann man unter Bercksichtigung dieser šberlegungen durch den
neuen Sparerlaá in diesem Bereich berhaupt Einsparungen
erzielen?
10. ) Sind grenzberschreitende Flugrettungseins"tze m"glich und
gesetzlich geregelt?
Diese .Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zun"chst ist grunds"tzlich festzustellen, daá sich das BMI im Bereich
der Flugrettung ausschlieálich als Betreiber eines Luftfahrtunter-
nehmens versteht . Als solches muá es bestrebt sein, kostendeckend zu
bilanzieren. Das Rettungswesen an sich ist Landessache , und die
Organisation und Koordination der Flugrettung obliegt daher den L"n-
dern. Es ergibt sich daher, daá Fragen ber die Grunds"tze und die
Koordination des Flugrettungswesens sinnvollerweise an die L"nder zu
stellen und von diesen zu beantworten sind.
Es darf in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden, daá die
urs"chliche Aufgabe des Hubschrauberdienstes des BMI im Bereiche der
"ffentlichen Sicherheit liegt.
Zu Frage l:
Die Krzung der Bereitstellungszeiten erfolgte mit dem Gesch"ftsstc
Zl. ll. l85/l53-II/2l/96 und trat am 1.3.1996 in Kraft (siehe
Beilage) .
Die mit den L"ndern abgeschlossenen Vereinbarungen nach Art. 15a B-
regeln die Bereitstellungszeiten nicht. Es muá daher jedem Betreibe
berlassen bleiben, sie den organisatorischen und finanziellen Bedin
gungen entsprechend festzulegen. Trotzdem ist die in dem von Ihnen
angesprochenen Erlaá vorgesehene Regelung im berwiegenden Einver-
nehmen mit den L"ndern erfolgt.
Zu Frage 2: .
Mit den vorgesehenen Maánahmen kann ein Einsparungspotential von ca.
6.000 Dienststunden erreicht werden.
Zu Frage 3, 4 und 9:
Ziel der Krzung der Bereitstellungszeiten war nicht eine Einsparung
von Eins"tzen bzw. Flugstunden, sondern eine Reduktion von Dienst-
stunden des Personals, insbesondere von Mehrdienstleistungen.
Die Einsparungsvorgaben der Bundesregierung zur Budgetkonsolidierung
sind in allen Ressorts, so auch im Innenressort umzusetzen. Auch f
den "ffentlichen Bereich gilt der Satz, daá niemand mehr geben kann,
als er hat.
Mein Ressort zieht in diesem Zusammenhang entwicklungsorientierte
Problembeschreibungen moralisierenden vor, weil dadurch die Argumen-
tation in T"ter- und Opferkategorien und die Produktion von
"Sndenb"cken" verhindert werden kann.
Zu Frage 5:
Die Heranziehung von Hubschraubern des BMLV fr Rettungsflge er-
scheint nicht zweckm"áig, da der damit verbundene Aufwand ebenfalls
aus dem Staatshaushalt getragen werden máte. Ziel der in Aussicht
genommenen Neuregelungen im Bereich Flugrettung ist aber eine diesbe-
zgliche Budgetentlastung.
Zu Frage 6:
Die Hubschrauber des BMI entsprechen nicht der Performanceklasse l.
Ein Teil der vorhandenen Ger"te (vier Einheiten) kann allerdings auf-
grund von šbergangsbestimmungen bis zum Jahr 2004 im Rettungsdienst
verwendet werden.
Hinsichtlich der Hubschrauber des BMLV kann ich keine Aussagen tref-
fen.
Zu Frage 7:
Auch der ™AMTC und vergleichbare ausl"ndische Betreiber von Flugret-
tungsdiensten bentzen Hubschrauber jener Gewichtsklasse, wie sie vom
BMI verwendet werden. Im Prim"rrettungsdienst erweisen sich kleinere
Hubschrauber in Folge der sich ergebenden Ausmaáe der Auáenlandepl"tze
als zweckm"áig. Fr Ambulanzflge k"nnten durchaus auch gr"áere
Ger"te zum Einsatz kommen.
Zu Frage 8:
Zur Koordination der T"tigkeit des BMI und des BMLV im Bereich Flug-
rettung wurde bereits im Jahr 1986 ein Verwaltungsbereinkommen ge-
schlossen. Aufgrund der Kompetenzlage, wonach das Rettungswesen
Landessache ist, w"ren allerdings Fragen der Koordination und Organi-
sation der Flugrettung durch die L"nder zu regeln.
Zu Frage l0:
Solche Flugrettungseins"tze sind grunds"tzlich m"glich, entsprechende
zwischenstaatliche Abkommen sind in Vorbereitung.
Beilage wurde nicht gescannt !!!