365/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rossmann, Apfelbeck und Kollegen

haben am 30. April 1996 unter der Nr. 546/J-NR/1996 an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betr. "der Sparmaánahmen im

Bereich der Flugrettung'' gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

1. ) Seit wann gibt es einen Sparerlaá im Bereich der Flugrettung?

Wie .lautet der genaue Inhalt?

 

2. ) Welche Einsparungen k"nnen durch diesen Erlaá voraussicht.lich

erzielt werden?

 

3. ) Wieviele Flugeins"tze w"ren in den letzten 24 Monaten eingespart

worden, wenn der Sparerlaá in diesem Zeitraum schon gltig

gewesen w"re?

 

4. ) Wie l"át sich ein solcher Erlaá im Berg-, Schi- und Wanderland

™sterreich ethisch vertreten?

 

5. ) Wenn aus Kostengrnden Rettungsflge des Hubschraubers des

Innenministeriums nicht mehr durchfhrbar sind, warum kann man

nicht verst"rkt Bundesheerhubschrauber (in Nachbarstaaten

bereits blich, z.B. SAR-Eins"tze) zum Einsatz kommen lassen,

wenn diese ohnehin immer verfgbar sind und auáerdem

hochqualifiziertes Personal zu geringen Kosten st"ndig zur

Verfgung steht?

 

6. ) Mit 1998 treten bei der Flugrettung die EU-Bestimmungen in

Kraft, wonach nur noch zweimotorige Hubschrauber fr den

Rettungsdienst eingesetzt werden drfen. Inwieweit entsprechen

die bereits im Einsatz t"tigen zweimotorigen Flugger"te des

Innenministeriums und des Bundesheeres der EU-Performance-

klasse 1?

 

7. ) Warum verwendet das Innenministerium nur Hubschrauber mit

geringer Transportkapazit"t (Bell 206A) , obwoh.l die bereits

vorhandenen F.lugger"te (Agusta Bell 212) des Bundesheeres

aufgrund gr"áerer Transportkapazit"t mehrere Unfa.l.lopfer

gleichzeitig bef"rdern k"nnten?

 

8. ) Warum war es bisher nicht m"glich, trotz offensichtlicher

Koordinierungsm"ngel im Zust"ndigkeitsbereich

(Innenministerium-Landesverteidigung-Rettungsverb"nde)

eindeutige gesetzliche Richtlinien (Verwaltungsvereinbarung

regelt die Verantwortlichkeit in Deutschland) festzulegen?

 

.

9. ) Abgesehen vom humanit"ren Aspekt verringert rasche not"rztliche

Versorgung bleibende Invalidit"t und langwierige Krankenst"nde -

und reduziert damit die volkswirtschaftlichen Kosten.

Kann man unter Bercksichtigung dieser šberlegungen durch den

neuen Sparerlaá in diesem Bereich berhaupt Einsparungen

erzielen?

 

10. ) Sind grenzberschreitende Flugrettungseins"tze m"glich und

gesetzlich geregelt?

 

 

Diese .Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zun"chst ist grunds"tzlich festzustellen, daá sich das BMI im Bereich

der Flugrettung ausschlieálich als Betreiber eines Luftfahrtunter-

nehmens versteht . Als solches muá es bestrebt sein, kostendeckend zu

bilanzieren. Das Rettungswesen an sich ist Landessache , und die

 

Organisation und Koordination der Flugrettung obliegt daher den L"n-

dern. Es ergibt sich daher, daá Fragen ber die Grunds"tze und die

Koordination des Flugrettungswesens sinnvollerweise an die L"nder zu

stellen und von diesen zu beantworten sind.

Es darf in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden, daá die

urs"chliche Aufgabe des Hubschrauberdienstes des BMI im Bereiche der

"ffentlichen Sicherheit liegt.

 

 

Zu Frage l:

Die Krzung der Bereitstellungszeiten erfolgte mit dem Gesch"ftsstc

Zl. ll. l85/l53-II/2l/96 und trat am 1.3.1996 in Kraft (siehe

Beilage) .

Die mit den L"ndern abgeschlossenen Vereinbarungen nach Art. 15a B-

regeln die Bereitstellungszeiten nicht. Es muá daher jedem Betreibe

berlassen bleiben, sie den organisatorischen und finanziellen Bedin

gungen entsprechend festzulegen. Trotzdem ist die in dem von Ihnen

angesprochenen Erlaá vorgesehene Regelung im berwiegenden Einver-

nehmen mit den L"ndern erfolgt.

 

Zu Frage 2: .

Mit den vorgesehenen Maánahmen kann ein Einsparungspotential von ca.

6.000 Dienststunden erreicht werden.

 

Zu Frage 3, 4 und 9:

Ziel der Krzung der Bereitstellungszeiten war nicht eine Einsparung

von Eins"tzen bzw. Flugstunden, sondern eine Reduktion von Dienst-

stunden des Personals, insbesondere von Mehrdienstleistungen.

Die Einsparungsvorgaben der Bundesregierung zur Budgetkonsolidierung

sind in allen Ressorts, so auch im Innenressort umzusetzen. Auch f

den "ffentlichen Bereich gilt der Satz, daá niemand mehr geben kann,

als er hat.

Mein Ressort zieht in diesem Zusammenhang entwicklungsorientierte

Problembeschreibungen moralisierenden vor, weil dadurch die Argumen-

tation in T"ter- und Opferkategorien und die Produktion von

"Sndenb"cken" verhindert werden kann.

 

Zu Frage 5:

Die Heranziehung von Hubschraubern des BMLV fr Rettungsflge er-

scheint nicht zweckm"áig, da der damit verbundene Aufwand ebenfalls

aus dem Staatshaushalt getragen werden máte. Ziel der in Aussicht

genommenen Neuregelungen im Bereich Flugrettung ist aber eine diesbe-

zgliche Budgetentlastung.

 

Zu Frage 6:

Die Hubschrauber des BMI entsprechen nicht der Performanceklasse l.

Ein Teil der vorhandenen Ger"te (vier Einheiten) kann allerdings auf-

grund von šbergangsbestimmungen bis zum Jahr 2004 im Rettungsdienst

verwendet werden.

 

Hinsichtlich der Hubschrauber des BMLV kann ich keine Aussagen tref-

fen.

 

Zu Frage 7:

Auch der ™AMTC und vergleichbare ausl"ndische Betreiber von Flugret-

tungsdiensten bentzen Hubschrauber jener Gewichtsklasse, wie sie vom

BMI verwendet werden. Im Prim"rrettungsdienst erweisen sich kleinere

Hubschrauber in Folge der sich ergebenden Ausmaáe der Auáenlandepl"tze

als zweckm"áig. Fr Ambulanzflge k"nnten durchaus auch gr"áere

Ger"te zum Einsatz kommen.

 

Zu Frage 8:

Zur Koordination der T"tigkeit des BMI und des BMLV im Bereich Flug-

rettung wurde bereits im Jahr 1986 ein Verwaltungsbereinkommen ge-

schlossen. Aufgrund der Kompetenzlage, wonach das Rettungswesen

Landessache ist, w"ren allerdings Fragen der Koordination und Organi-

sation der Flugrettung durch die L"nder zu regeln.

 

Zu Frage l0:

Solche Flugrettungseins"tze sind grunds"tzlich m"glich, entsprechende

zwischenstaatliche Abkommen sind in Vorbereitung.

 

 

 

Beilage wurde nicht gescannt !!!