3670/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schmidt, Motter, Partnerinnen und Partner

haben am 26. Februar 1998 unter der Nr. 3778/J an mich eine schriftliche parlamen -

tarische Anfrage betreffend Beschäftigungsgipfel in Luxemburg gerichtet, die folgen -

den Wortlaut hat:

“1. Welche Maßnahmen wurden von Ihrer Seite ergriffen, um einen beschäfti -

gungspolitischen Aktionsplan zu erstellen?

2. Wird in diesem beschäftigungspolitischen Aktionsplan besonders auf die

Frauenbeschäftigung eingegangen?

3. Wenn ja, welche Schritte werden bezüglich der hohen Frauenarbeitslosigkeit

gesetzt?

4. Welche Maßnahmen werden vorgesehen, um den Frauen die Rückkehr ins

Berufsleben zu erleichtern bzw. zu ermöglichen - wie zum Beispiel Wiederein -

stiegshilfen?

5. Sind Maßnahmen geplant, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl

für Frauen als auch für Männer zu unterstützen, wenn ja welche?

6. Abgesehen von der Bereitstellung von Mitteln für öffentliche Einrichtungen,

welche zusätzlichen Maßnahmen werden getroffen, um die Errichtung von Be -

triebskindergärten und Privatinitiativen zu erleichtern?

7. Welche Maßnahmen sind geplant, um für Frauen den Erwerbszugang zu er -

leichtern?

8. Welche Schritte planen Sie, um die geschlechtsspezifische Segmentation am

Arbeitsmarkt und die diesbezüglichen großen Einkommensunterschiede zu

beheben?

9. Welche Fort - und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Umschulungen planen Sie,

damit arbeitslose und insbesondere langzeitarbeitslose Frauen wieder in die

Arbeitswelt integriert werden können?

10. Ist eine Evaluierung der Frauenprojekte, die mit EU - Geldern kofinanziert wer -

den, geplant?

11. Wenn ja, in welcher Form?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Einleitend weise ich darauf hin, daß ich die Tatsache, daß Säule IV der beschäfti -

gungspolitischen Leitlinien der EU dem Thema “Chancengleichheit” gewidmet ist,

als äußerst positiv begrüße.

Ich habe mich in der interministeriellen Arbeitsgruppe, die die Erarbeitung von Vor -

schlägen für den Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung übernommen hat, insbe -

sondere dafür eingesetzt, daß der Aspekt des “mainstreaming” im Nationalen

Aktionsplan für Beschäftigung dadurch Berücksichtigung findet, daß beschäftigungs -

politische Frauenanliegen bzw. Fraueninteressen auch in den anderen Säulen ange -

sprochen werden bzw. eingebaut sind.

Ich habe mich im Bewußtsein darüber, daß weitere Schritte zur Förderung der Ver -

einbarkeit von Beruf und Familie wünschenswert sind, ferner dafür ausgesprochen,

die Gespräche über einen Rechtsanspruch auf Teilzeitkarenz unter

Berücksichtigung der Zumutbarkeit für das Unternehmen, einen Rechtsanspruch auf

Reduzierung der Arbeitszeit von Eltern bis zum Erreichen des Schuleintrittsalters

des Kindes, ferner über die Ausdehnung der Behaltefrist nach Ablauf der Karenzzeit

auf 26 Wochen weiterzuführen.

Zu den Fragen 2 bis 9:

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU beinhalten, wie in der Einleitung der

Anfrage festgestellt wird, in Säule IV das Thema "Chancengleichheit”. Dementspre -

chend wird insbesondere in den LL 16 bis 18 der Säule IV auf die Probleme, mit

denen Frauen am Arbeitsmarkt konfrontiert sind, eingegangen. Aber auch in den

anderen Säulen werden, im Sinne des "mainstreaming”, Maßnahmen zur Erhöhung

der Chancengleichheit der Geschlechter angeführt. Der Nationale Aktionsplan ent -

hält die entsprechenden von der Bundesregierung - in Erfüllung der auf dem Be -

schäftigungsgipfel in Luxemburg vereinbarten und vom Rat für Arbeit und Soziales

verabschiedeten beschäftigungspolitischen Leitlinien - geplanten Maßnahmen.

Die Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung bezüglich der Frauenarbeitslosig -

keit, der Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben, zur Unterstützung

der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur Erleichterung der Errichtung von Be -

triebskindergärten bzw. für Privatinitiativen, zur Erleichterung des Erwerbszuganges

für Frauen, zur Behebung der geschlechtsspezifischen Segmentation des Arbeits -

marktes und der diesbezüglichen Einkommensunterschiede, ferner zur Fort - und

Weiterbildung bzw. Umschulung arbeitsloser - darunter insbesondere

langzeitarbeitsloser - Frauen vorgesehen sind, können daher im einzelnen dem

Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung, insbesondere den Ausführungen zur

Säule IV, entnommen werden.

Exemplarisch führe ich folgende Maßnahmen an:

• Qualifizierung arbeitsloser und arbeitssuchender Frauen

• Ausbau regionaler Frauenstiftungen

• Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Kinder - und Altenbetreuung zur

  Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten

• Größere Verbindlichkeit zur Erstellung von Frauenförderplänen im Rahmen der

  Novellierung des ArbVG und GBG.

• Förderung der Weiterbildung während der Karenzzeit

• Verstärkte Information von betrieben über die Wiedereinstellungsbeihilfe,

Durchführung von Informationstagen für WiedereinsteigerInnen,

zielgruppenspezifische WiedereinsteigerInnenprogramme, Ausbildungszentren

für WiedereinsteigerInnen

• Ausbau von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen unter Einbeziehung

  schulischer Möglichkeiten

• Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für Tageseltern einschließlich

arbeits - und sozial rechtlicher Absicherungsmöglichkeiten

• Professionalisierung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für

Tageseltern durch Reform der Ausbildung und Förderung von Einrichtungen mit

arbeits - und sozialrechtlicher Absicherung von Tageseltern

• Erweiterung des Lehrstellenangebotes für Mädchen in zukunftsträchtigen, nicht

traditionellen Bereichen

• Verstärkte Berufsorientierung für Mädchen und Frauen und spezielle

  Förderungsmaßnahmen in Höheren Schulen, Akademien und Universitäten in

nichttraditionellen Berufen

• Einrichtung und Ausbau von speziellen GründerInnenberatungsstellen.

Zu den Fragen 10 und 11:

In meinem Bereich werden zur Zeit keine Eigenprojekte mit frauenspezifischer Aus -

richtung, für die um eine Ko - Finanzierung durch die EU angesucht wurde, unterhal -

ten.

Ich befürworte jedoch im allgemeinen den Einsatz von Evaluierungsverfahren, da

diese es ermöglichen, Erfolg und Mittelver - bzw. - aufwendung für ein Projekt

sichtbar zu machen und darüber hinaus auch Erkenntnisse im Hinblick auf eine

zielgerichtete Planung und Mittelverwendung für zukünftige, vergleichbare Projekte

erlauben.