3670/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schmidt, Motter, Partnerinnen und Partner
haben am 26. Februar 1998 unter der Nr. 3778/J an mich eine schriftliche parlamen -
tarische Anfrage betreffend Beschäftigungsgipfel in Luxemburg gerichtet, die folgen -
den Wortlaut hat:
“1. Welche Maßnahmen wurden von Ihrer Seite ergriffen, um einen beschäfti -
gungspolitischen Aktionsplan zu erstellen?
2. Wird in diesem beschäftigungspolitischen Aktionsplan besonders auf die
Frauenbeschäftigung eingegangen?
3. Wenn ja, welche Schritte werden bezüglich der hohen Frauenarbeitslosigkeit
gesetzt?
4. Welche Maßnahmen werden vorgesehen, um den Frauen die Rückkehr ins
Berufsleben zu erleichtern bzw. zu ermöglichen - wie zum Beispiel Wiederein -
stiegshilfen?
5. Sind Maßnahmen geplant, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl
für Frauen als auch für Männer zu unterstützen, wenn ja welche?
6. Abgesehen von der Bereitstellung von Mitteln für öffentliche Einrichtungen,
welche zusätzlichen Maßnahmen werden getroffen, um die Errichtung von Be -
triebskindergärten und Privatinitiativen zu erleichtern?
7. Welche Maßnahmen sind geplant, um für Frauen den Erwerbszugang zu er -
leichtern?
8. Welche Schritte planen Sie, um die geschlechtsspezifische Segmentation am
Arbeitsmarkt und die diesbezüglichen großen Einkommensunterschiede zu
beheben?
9. Welche Fort - und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Umschulungen planen Sie,
damit arbeitslose und insbesondere langzeitarbeitslose Frauen wieder in die
Arbeitswelt integriert werden können?
10. Ist eine Evaluierung der Frauenprojekte, die mit EU - Geldern kofinanziert wer -
den, geplant?
11. Wenn ja, in welcher Form?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Einleitend weise ich darauf hin, daß ich die Tatsache, daß Säule IV der beschäfti -
gungspolitischen Leitlinien der EU dem Thema “Chancengleichheit” gewidmet ist,
als äußerst positiv begrüße.
Ich habe mich in der interministeriellen Arbeitsgruppe, die die Erarbeitung von Vor -
schlägen für den Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung übernommen hat, insbe -
sondere dafür eingesetzt, daß der Aspekt des “mainstreaming” im Nationalen
Aktionsplan für Beschäftigung dadurch Berücksichtigung findet, daß beschäftigungs -
politische Frauenanliegen bzw. Fraueninteressen auch in den anderen Säulen ange -
sprochen werden bzw. eingebaut sind.
Ich habe mich im Bewußtsein darüber, daß weitere Schritte zur Förderung der Ver -
einbarkeit von Beruf und Familie wünschenswert sind, ferner dafür ausgesprochen,
die Gespräche über einen Rechtsanspruch auf Teilzeitkarenz unter
Berücksichtigung der Zumutbarkeit für das Unternehmen, einen Rechtsanspruch auf
Reduzierung der Arbeitszeit von Eltern bis zum Erreichen des Schuleintrittsalters
des Kindes, ferner über die Ausdehnung der Behaltefrist nach Ablauf der Karenzzeit
auf 26 Wochen weiterzuführen.
Zu den Fragen 2 bis 9:
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU beinhalten, wie in der Einleitung der
Anfrage festgestellt wird, in Säule IV das Thema "Chancengleichheit”. Dementspre -
chend wird insbesondere in den LL 16 bis 18 der Säule IV auf die Probleme, mit
denen Frauen am Arbeitsmarkt konfrontiert sind, eingegangen. Aber auch in den
anderen Säulen werden, im Sinne des "mainstreaming”, Maßnahmen zur Erhöhung
der Chancengleichheit der Geschlechter angeführt. Der Nationale Aktionsplan ent -
hält die entsprechenden von der Bundesregierung - in Erfüllung der auf dem Be -
schäftigungsgipfel in Luxemburg vereinbarten und vom Rat für Arbeit und Soziales
verabschiedeten beschäftigungspolitischen Leitlinien - geplanten Maßnahmen.
Die Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung bezüglich der Frauenarbeitslosig -
keit, der Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben, zur Unterstützung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur Erleichterung der Errichtung von Be -
triebskindergärten bzw. für Privatinitiativen, zur Erleichterung des Erwerbszuganges
für Frauen, zur Behebung der geschlechtsspezifischen Segmentation des Arbeits -
marktes und der diesbezüglichen Einkommensunterschiede, ferner zur Fort - und
Weiterbildung bzw. Umschulung arbeitsloser - darunter insbesondere
langzeitarbeitsloser - Frauen vorgesehen sind, können daher im einzelnen dem
Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung, insbesondere den Ausführungen zur
Säule IV, entnommen werden.
Exemplarisch führe ich folgende Maßnahmen an:
• Qualifizierung arbeitsloser und arbeitssuchender Frauen
• Ausbau regionaler Frauenstiftungen
• Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Kinder - und Altenbetreuung zur
Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
• Größere Verbindlichkeit zur Erstellung von Frauenförderplänen im Rahmen der
Novellierung des ArbVG und GBG.
• Förderung der Weiterbildung während der Karenzzeit
• Verstärkte Information von betrieben über die Wiedereinstellungsbeihilfe,
Durchführung von Informationstagen für WiedereinsteigerInnen,
zielgruppenspezifische WiedereinsteigerInnenprogramme, Ausbildungszentren
für WiedereinsteigerInnen
• Ausbau von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen unter Einbeziehung
schulischer Möglichkeiten
• Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für Tageseltern einschließlich
arbeits - und sozial rechtlicher Absicherungsmöglichkeiten
• Professionalisierung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für
Tageseltern durch Reform der Ausbildung und Förderung von Einrichtungen mit
arbeits - und sozialrechtlicher Absicherung von Tageseltern
• Erweiterung des Lehrstellenangebotes für Mädchen in zukunftsträchtigen, nicht
traditionellen Bereichen
• Verstärkte Berufsorientierung für Mädchen und Frauen und spezielle
Förderungsmaßnahmen in Höheren Schulen, Akademien und Universitäten in
nichttraditionellen Berufen
• Einrichtung und Ausbau von speziellen GründerInnenberatungsstellen.
Zu den Fragen 10 und 11:
In meinem Bereich werden zur Zeit keine Eigenprojekte mit frauenspezifischer Aus -
richtung, für die um eine Ko - Finanzierung durch die EU angesucht wurde, unterhal -
ten.
Ich befürworte jedoch im allgemeinen den Einsatz von Evaluierungsverfahren, da
diese es ermöglichen, Erfolg und Mittelver - bzw. - aufwendung für ein Projekt
sichtbar zu machen und darüber hinaus auch Erkenntnisse im Hinblick auf eine
zielgerichtete Planung und Mittelverwendung für zukünftige, vergleichbare Projekte
erlauben.