3674/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Dolinschek1 Dr. Graf, Koller, Madl und
Kollegen haben am 26.2.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3746/J
betreffend “Unterstützung schwangerer Frauen im Zuge der Familienberatung" ge-
richtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlos -
sene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1 und 2
1996 wurden 8.696 werdende Mütter in wirtschaftlichen und sozialen Belangen und
5.410 Klientinnen im Schwangerschaftskonflikt beraten. Das entspricht bei insge -
samt rd. 180.000 Klientinnen in der Familienberatung im Jahr 1996 einem Prozent -
satz von 8% an der Gesamtklientel.
Was die Beratungsgespräche betrifft, entfallen von den rd. 330.000
Beratungsgesprächen im Jahr 1996 auf die Thematik "Schwangerschaftskonflikt"
7.839 Beratungen. 14.522 Beratungen waren Beratungsgespräche zu
wirtschaftlichen und sozialen Belangen werdender Mütter. Das entspricht
zusammengefaßt einem Prozentsatz von 6% an den Gesamtberatungen.
Die Entwicklung in den vergangenen Jahren läßt sich wie folgt darstellen, wobei die
Zahlen
für 1996 nach Bundesländerergebnissen differenziert wurden:
|
Klientinnen Wirtschaftliche Soziale Belange werd Mütter |
Beratungen Wirtschaftliche Soziale Belange werd Mütter |
Klientinnen Schwanger – schattskontlikt |
Beratungen Schwanger – schartskonflikt |
Gesamtklientinnen |
Gesamtberatun - gen |
1991 |
8.596 |
14.271 |
7.171 |
11.081 |
144.964 |
319.500 |
1993 |
8.926 |
14.504 |
7.055 |
10.430 |
174.000 |
345.000 |
1994 |
7.974 |
12.554 |
6.090 |
8.823 |
178.000 |
344.000 |
1995 |
8.049 |
12.977 |
5.512 |
7.712 |
180.000 |
336.000 |
1996 |
8.696 |
14.522 |
5.410 |
7.839 |
180.000 |
330.000 |
1996 |
|
|
|
|
|
|
Burgenland |
33 |
60 |
16 |
35 |
|
|
Kärnten |
441 |
949 |
103 |
127 |
|
|
Niederösterreich |
1502 |
2452 |
530 |
656 |
|
|
Oberösterreich |
256 |
421 |
181 |
315 |
|
|
Salzburg |
998 |
1496 |
408 |
614 |
|
|
Steiermark |
943 |
1731 |
714 |
1072 |
|
|
Tirol |
740 |
1379 |
381 |
633 |
|
|
Vorarlberg |
280 |
613 |
460 |
783 |
|
|
Wien |
3503 |
5421 |
2617 |
3604 |
|
|
Für 1997 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor.
ad 3
Nach dem Familienberatungsförderungsgesetz kommen in den Familienberatungs -
stellen folgende qualifizierte BeraterInnen zum Einsatz:
Ärzte, die zur selbständigen Berufsausübung berechtigt und zur Beratung in
Angelegenheiten der Familienplanung in der Lage sind und befugt sind,
Empfängnisverhütungsmittel zu verschreiben.
Sozialarbeiter;
Ehe - und Familienberater, die eine Ausbildung an einer Lehranstalt für Ehe - und
Familienberater mit Öffentlichkeitsrecht abgeschlossen haben sowie diesen
gleichwertige Beraterinnen mit Berufserfahrung (beispielsweise Familienthera -
peuten);
Juristen mit abgeschlossenem Hochschulstudium;
Psychologen mit abgeschlossenem Hochschulstudium;
Pädagogen, Familien - und Jugendsoziologen; Psychiater;
BeraterInnen mit einer besonderen Ausbildung in Angelegenheiten der Familien -
planung;
Neben diesen vom Gesetz vorgesehenen Qualifikationen ist mein Ressort bemüht,
auch zur laufenden Beraterweiterbildung beizutragen. Für derartige Weiterbildungs -
maßnahmen standen in den vergangenen Jahren jährlich jeweils 700.000 öS zur
Verfügung. Für heuer ist ein Betrag von 800.000 öS für Weiterbildungsmaßnahmen
vorgesehen. Mit diesen Mitteln werden Fortbildungsveranstaltungen auch zum
Thema Schwangeren - und Schwangerschaftskonfliktberatung finanziert.
ad 4
Im Rahmen der Beratungsstellen ist neben der Erstberatung auch eine weiterfüh -
rende begleitende Beratung vorgesehen. Dort, wo sich für KlientInnen durch die
Schwangerschaft aufgrund unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse
auch finanzielle Notlagen ergeben, kann - unter bestimmten Voraussetzungen - über
den Familienhärteausgleich auch finanziell geholfen werden.
ad 5
Von den 300 geförderten Beratungsstellen weisen 59 unter den von ihnen angebo -
tenen Schwerpunkten u.a. Schwangeren - und/oder Schwangerschaftskonfliktbera -
tung
aus. In diesen 59 Stellen wurden 1996 insgesamt rd. 50% der Beratungen für
werdende Mütter zu wirtschaftlichen und sozialen Belangen und rd. 70 %
Schwangerschaftskonfliktberatungen durchgeführt. Diese Stellen wurden im Jahr
1996 mit rd. 24,2 Mio öS gefördert.
Ausgehend von einem 6% Anteil der Beratungen von Schwangeren an den Gesamt -
beratungen kann bei einem Gesamtbudgetvolumen von 100 Mio öS der spezifische
Budgetanteil für diesen Beratungsschwerpunkt mit 6 Mio öS beziffert werden.
ad 6
Für 1998 konnte der Gesamtförderungsbetrag für den Schwerpunktbereich Schwan -
gerenberatung um 1,436 Mio öS aufgestockt werden. Das entspricht einer 25% Stei -
gerung gegenüber dem Budgetanteil des Jahres 1996. Prinzipiell ist eine weitere
Ausweitung des Beratungsangebotes für Schwangere in den Familienberatungsstel -
len wünschenswert und vorstellbar.
Nachdem die Klientinnenfrequenz in der Schwangerschaftskonfliktberatung in den
letzten Jahren laufend zurückgegangen ist, stellt sich jedoch die Frage, ob ein ver -
stärktes Angebot in diesem Beratungsbereich auch tatsächlich angenommen würde.
Anders verhält es sich bei der Beratung von werdenden Müttern in wirtschaftlichen
und sozialen Belangen. Hier zeigt sich nach einer Reduktion der Klientinnenzahlen in
den Jahren 1994 und 1995 doch wieder ein Ansteigen der Frequenz im Jahr 1996.
Nach Auswertung der Beratungszahlen aus 1997 (die derzeit noch nicht vollständig
von den Beratungsstellen vorliegen) wird geprüft werden, ob dieser Trend anhält und
ob mit der für 1998 vorgenommenen budgetären Ausweitung der Angebote das
Auslangen
gefunden werden kann.
Es scheint jedoch sehr wahrscheinlich, daß die Zunahme der Beratungsfälle in
diesen Beratungsgegenständen auch auf die angespannte Situation auf dem
Arbeitsmarkt und auf die Veränderungen beim Karenzurlaub zurückgeführt werden
können. Sollte sich diese Annahme bestätigen, wäre als erster Schritt eine
Ausweitung des Beratungs - bzw. Betreuungsangebotes für Schwangere in den
Familienberatungsstellen zu setzen.