3674/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Dolinschek1 Dr. Graf, Koller, Madl und

Kollegen haben am 26.2.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3746/J

betreffend “Unterstützung schwangerer Frauen im Zuge der Familienberatung" ge-

richtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlos -

sene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1 und 2

1996 wurden 8.696 werdende Mütter in wirtschaftlichen und sozialen Belangen und

5.410 Klientinnen im Schwangerschaftskonflikt beraten. Das entspricht bei insge -

samt rd. 180.000 Klientinnen in der Familienberatung im Jahr 1996 einem Prozent -

satz von 8% an der Gesamtklientel.

Was die Beratungsgespräche betrifft, entfallen von den rd. 330.000

Beratungsgesprächen im Jahr 1996 auf die Thematik "Schwangerschaftskonflikt"

7.839 Beratungen. 14.522 Beratungen waren Beratungsgespräche zu

wirtschaftlichen und sozialen Belangen werdender Mütter. Das entspricht

zusammengefaßt einem Prozentsatz von 6% an den Gesamtberatungen.

Die Entwicklung in den vergangenen Jahren läßt sich wie folgt darstellen, wobei die

Zahlen für 1996 nach Bundesländerergebnissen differenziert wurden:

 

Klientinnen

Wirtschaftliche

Soziale

Belange werd

Mütter

Beratungen

Wirtschaftliche

Soziale

Belange werd

Mütter

Klientinnen

Schwanger –

schattskontlikt

Beratungen

Schwanger –

schartskonflikt

Gesamtklientinnen

Gesamtberatun -         gen

        1991

       8.596

      14.271

        7.171

      11.081

      144.964

     319.500

        1993

       8.926

      14.504

        7.055

      10.430

      174.000

     345.000

        1994

       7.974

      12.554

        6.090

       8.823

      178.000

     344.000

        1995

       8.049

      12.977

        5.512

       7.712

      180.000

     336.000

        1996

       8.696

      14.522

        5.410

       7.839

      180.000

     330.000

1996

 

 

 

 

 

 

Burgenland

33

60

16

35

 

 

Kärnten

441

949

103

127

 

 

Niederösterreich

1502

2452

530

656

 

 

Oberösterreich

256

421

181

315

 

 

Salzburg

998

1496

408

614

 

 

Steiermark

943

1731

714

1072

 

 

Tirol

740

1379

381

633

 

 

Vorarlberg

280

613

460

783

 

 

Wien

3503

5421

2617

3604

 

 

 

Für 1997 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor.

ad 3

Nach dem Familienberatungsförderungsgesetz kommen in den Familienberatungs -

stellen folgende qualifizierte BeraterInnen zum Einsatz:

Ärzte, die zur selbständigen Berufsausübung berechtigt und zur Beratung in

Angelegenheiten der Familienplanung in der Lage sind und befugt sind,

Empfängnisverhütungsmittel zu verschreiben.

Sozialarbeiter;

Ehe -  und Familienberater, die eine Ausbildung an einer Lehranstalt für Ehe - und

Familienberater mit Öffentlichkeitsrecht abgeschlossen haben sowie diesen

gleichwertige Beraterinnen mit Berufserfahrung (beispielsweise Familienthera -

peuten);

Juristen mit abgeschlossenem Hochschulstudium;

Psychologen mit abgeschlossenem Hochschulstudium;

Pädagogen, Familien -  und Jugendsoziologen; Psychiater;

BeraterInnen mit einer besonderen Ausbildung in Angelegenheiten der Familien -

planung;

Neben diesen vom Gesetz vorgesehenen Qualifikationen ist mein Ressort bemüht,

auch zur laufenden Beraterweiterbildung beizutragen. Für derartige Weiterbildungs -

maßnahmen standen in den vergangenen Jahren jährlich jeweils 700.000 öS zur

Verfügung. Für heuer ist ein Betrag von 800.000 öS für Weiterbildungsmaßnahmen

vorgesehen. Mit diesen Mitteln werden Fortbildungsveranstaltungen auch zum

Thema Schwangeren - und Schwangerschaftskonfliktberatung finanziert.

ad 4

Im Rahmen der Beratungsstellen ist neben der Erstberatung auch eine weiterfüh -

rende begleitende Beratung vorgesehen. Dort, wo sich für KlientInnen durch die

Schwangerschaft aufgrund unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse

auch finanzielle Notlagen ergeben, kann -  unter bestimmten Voraussetzungen - über

den Familienhärteausgleich auch finanziell geholfen werden.

ad 5

Von den 300 geförderten Beratungsstellen weisen 59 unter den von ihnen angebo -

tenen Schwerpunkten u.a. Schwangeren - und/oder Schwangerschaftskonfliktbera -

tung aus. In diesen 59 Stellen wurden 1996 insgesamt rd. 50% der Beratungen für

werdende Mütter zu wirtschaftlichen und sozialen Belangen und rd. 70 %

Schwangerschaftskonfliktberatungen durchgeführt. Diese Stellen wurden im Jahr

1996 mit rd. 24,2 Mio öS gefördert.

Ausgehend von einem 6% Anteil der Beratungen von Schwangeren an den Gesamt -

beratungen kann bei einem Gesamtbudgetvolumen von 100 Mio öS der spezifische

Budgetanteil für diesen Beratungsschwerpunkt mit 6 Mio öS beziffert werden.

ad 6

Für 1998 konnte der Gesamtförderungsbetrag für den Schwerpunktbereich Schwan -

gerenberatung um 1,436 Mio öS aufgestockt werden. Das entspricht einer 25% Stei -

gerung gegenüber dem Budgetanteil des Jahres 1996. Prinzipiell ist eine weitere

Ausweitung des Beratungsangebotes für Schwangere in den Familienberatungsstel -

len wünschenswert und vorstellbar.

Nachdem die Klientinnenfrequenz in der Schwangerschaftskonfliktberatung in den

letzten Jahren laufend zurückgegangen ist, stellt sich jedoch die Frage, ob ein ver -

stärktes Angebot in diesem Beratungsbereich auch tatsächlich angenommen würde.

Anders verhält es sich bei der Beratung von werdenden Müttern in wirtschaftlichen

und sozialen Belangen. Hier zeigt sich nach einer Reduktion der Klientinnenzahlen in

den Jahren 1994 und 1995 doch wieder ein Ansteigen der Frequenz im Jahr 1996.

Nach Auswertung der Beratungszahlen aus 1997 (die derzeit noch nicht vollständig

von den Beratungsstellen vorliegen) wird geprüft werden, ob dieser Trend anhält und

ob mit der für 1998 vorgenommenen budgetären Ausweitung der Angebote das

Auslangen gefunden werden kann.

Es scheint jedoch sehr wahrscheinlich, daß die Zunahme der Beratungsfälle in

diesen Beratungsgegenständen auch auf die angespannte Situation auf dem

Arbeitsmarkt und auf die Veränderungen beim Karenzurlaub zurückgeführt werden

können. Sollte sich diese Annahme bestätigen, wäre als erster Schritt eine

Ausweitung des Beratungs - bzw. Betreuungsangebotes für Schwangere in den

Familienberatungsstellen zu setzen.