3677/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gredler, Partnerinnen und Partner haben
am 25. Februar 1998 unter der Nr. 3686/J an mich eine schriftliche parla -
mentarische Anfrage betreffend Reform der EU - Strukturfonds und Grenz -
landförderungen in Zusammenhang mit der EU - Osterweiterung gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
„1. Nach einer Aufstellung in der AB 2962 der parlamentarischen Anfrage
2958/J hat Österreich zur „Halbzeit" der Programmumsetzung der
laufenden Strukturfondsprogramme (Juni 1997) erst 21% an möglichen
Auszahlungen erhalten. Können Sie uns den Stand mit Ende 1997,
aufgeschlüsselt nach Zielgebieten und Bundesländern, mitteilen?
2. Gibt es eine Evaluierung über den Erfolg der Förderung der eingereichten
Projekte? Wenn ja, welche Schlüsse wurden daraus gezogen? Wenn
nein, wann wird eine solche durchgeführt?
3. Welche grenzüberschreitenden Projekte, an denen Österreich beteiligt ist,
wurden bisher im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
gefördert?
4. Gibt es eine Evaluierung dieser Projekte? Wenn ja, welche Schlüsse
wurden daraus gezogen? Wenn nein, wann wird diese durchgeführt?
5. Welche sonstigen, von der EU kofinanzierten Projekte in Grenzregionen
wurden bisher eingereicht bzw. sind bereits bewilligt
worden?
6. Das Gesamtfördervolumen im Rahmen der Strukturfonds für die Förder -
periode 1994 - 1999 beträgt für Österreich theoretisch 22 Milliarden
Schilling. Welche Förderungsrahmen erwarten Sie sich für die Periode
2000 - 2006?
7. Mit welchem Konzept geht Österreich in die Verhandlungen bezüglich die -
Reform der Strukturpolitik im Rahmen der Agenda 2000 bzw. des in -
offiziell von der EU - Kommission bereits vorgelegten darauf aufbauenden
Verordnungsentwurfes?
8. Werden Sie sich für eine Reduzierung der Gemeinschaftsausgaben für
Agrarpolitik und - förderungen (derzeit immer noch bei 49 %) und für eine
Verlagerung der Mittel zugunsten der Strukturpolitik einsetzen? Wenn ja,
in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?
9. Werden Sie für eine Reform des Kofinanzierungsmodells eintreten? Wenn
ja, in welcher Form?
10. In Zukunft sollen Projekte, die der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
dienen, besonders gefördert werden. Österreich hat zwar inzwischen
ebenfalls eine relativ hohe Arbeitslosen rate, liegt jedoch innerhalb der EU
nach offiziellen Statistiken an vorletzter Stelle. Wie läßt sich so das För -
dervolumen für Österreich, zukünftig hauptsächlich in Ziel 2 - Gebieten,
aufrechterhalten?
11. Wann hat Österreich erste konkrete Vorstellungen bzw. Positionierungen
zur Reform der Strukturfonds bzw. zu Grenzlandförderungen gegenüber
der EU - Kommission vorgebracht?
12. Haben Sie - gemeinsam mit Außenminister Schüssel - in einem Brief an
Kommissionspräsident Jacques Santer Sonderförderungen für öster -
reichische Grenzregionen gefordert? Wenn ja, in welchem Ausmaß, für
welche Regionen und in welcher Höhe? Wenn ja, veröffentlichen Sie bitte
den Brief im Rahmen dieser Anfragebeantwortung?
13. Welche Grenzregionen Österreichs müßten aus Ihrer Sicht wie und in
welcher Höhe durch die EU bzw. Kofinanzierungsprojekte gefördert
werden, damit die EU - Osterweiterung von der Bevölkerung akzeptiert
wird?
14. In welchen Bereichen bzw. Gebieten wären nationale Förderungen anstatt
EU - Strukturfondsförderungen möglich und sinnvoll?
15. Werden Sie sich für eine Verzögerung der EU - Osterweiterung einsetzen,
wenn Österreich nicht oder nicht im gewünschten Ausmaß Regional - oder
Grenzlandförderung erhält?
16. Sind Sie der Auffassung, daß alle Grenzregionen Österreichs zu Ziel 1 -
Gebieten erklärt werden sollen? Wenn ja, wie sind diese definiert?
17. Für bisherige Ziel 1- Gebiete, die in der nächsten Finanzierungsperiode
nicht mehr unter dieses Kriterium fallen, sollen Übergangsbestimmungen
in Kraft treten. Das könnte auf das Burgenland zutreffen. Welche Auswir -
kungen hätte dies auf die benachbarten niederösterreichischen und
steirischen Regionen (z.B. in Bezug auf Wettbewerbsverzerrungen)?
18. Sind Sie der Auffassung, daß die EU - Erweiterung für Österreich zusätz -
liche Kosten bedeuten wird? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein,
wie begründen Sie das?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ende Juni 1997 betrug der Stand der Zahlungen der Europäischen Kommission
an Österreich 27 % (rund sechs Milliarden Schilling) des auf Österreich ent -
fallenden Finanzrahmens der Strukturfonds (rund 21,8 Milliarden Schilling).
Dies geht aus der zitierten Anfragebeantwortung hervor.
Mit Stand Ende 1997 betrugen die Zahlungen der Europäischen Kommission
an Österreich rund 9,6 Milliarden Schilling, das sind 43 % des auf Österreich
entfallenden Finanzrahmens.
Meiner Anfragebeantwortung liegt eine Aufschlüsselung nach Zielgebieten
(= Bundesländer) bei.
Grundsätzlich ist noch anzumerken, daß die von der Europäischen Kommission
genehmigten Programme eine Laufzeit von 1995 bis 1999 haben. Der Zeitraum
zur Auszahlung der in diesem Rahmen genehmigten Projekte läuft jedoch bis
2001. Das heißt, daß bis Ende 1999 die Projekte im entsprechenden Ausmaß
von den nationalen Förderstellen
genehmigt und bis Ende 2001 abgerechnet
und ausbezahlt werden müssen. Die letzten Zahlungen der Europäischen Kom -
mission werden erst nach Endabrechnung in den Jahren 2002/2003 in Öster -
reich einlangen. Bei diesen Restzahlungen der Kommission handelt es sich
somit um eine Refundierung von Zahlungen, die von den nationalen Stellen
vorfinanziert werden müssen.
Zu Frage 2:
1989 wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen der Strukturfonds -
förderung von der Einzelprojektförderung zur Programmförderung übergegan -
gen. In diesem Zusammenhang werden daher a priori nicht einzelne Projekte,
sondern die einzelnen Strukturfondsprogramme einer Evaluierung unterzogen.
Die Strukturfondsvorschriften sehen nicht nur eine ex -ante Evaluierung (die von
der Kommission beauftragt wird) und eine ex - post Evaluierung vor, sondern
etwa zur Halbzeit der Programme wird eine Zwischenevaluierung der Pro -
gramme durchgeführt.
Die Zwischenevaluierungen der Zielprogramme und der Gemeinschaftsinitia -
tivenprogramme sind noch nicht gänzlich abgeschlossen. Die Ergebnisse
werden bis Mitte 1998 vorliegen.
Zu Frage 3:
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIa wurden von der
Europäischen Kommission insgesamt 7 Programme mit österreichischer
Beteiligung (Finanzrahmen für Österreich insg. rd. 1,2 Mrd. S, davon rd.
590 Mio. EU-Mittel; jeweils mit den benachbarten MOEL Slowenien, Ungarn,
Slowakei, Tschechien; mit den benachbarten EU-Staaten Italien und Bayern
sowie ein trilaterales Programm im Bodenseeraum) genehmigt. Auf Basis
dieser Programme werden Kooperationsprojekte in den Grenzregionen (z.B.
Wirtschaftskooperationen,
grenzüberschreitende Ausbildungsmaßnahmen oder
Kulturprojekte sowie kleine Infrastrukturen wie z.B. Radwege) gefördert. Bisher
wurden für rd. 250 INTERREG - IIa - Projekte rechtsverbindliche Förderungen
bewilligt.
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIc (transnationale
Kooperation im Bereich der räumlichen Entwicklung) beteiligt sich Österreich
gemeinsam mit Griechenland, Italien und Deutschland sowie den MOEL in
Mittel - und Südosteuropa an einem Programm zum Thema Kooperation an der
EU - Außengrenze (Finanzrahmen für Österreich rd. 160 Mio. S, davon
85 Mio. S EU-Mittel). Das Programm wurde erst im Sommer 1997 genehmigt.
Gefördert werden v.a. konzeptive Maßnahmen und Informationstransfer zur
Vertiefung der großräumigen Kooperation mit den MOEL in Bereichen wie
Verkehr, schonende Nutzung natürlicher Ressourcen oder Großstadt -
management.
Zu Frage 4:
Ebenso wie die Zielprogramme werden auch die Gemeinschaftsinitiativen -
programme einer Programm - Evaluierung und nicht einer Projektevaluierung
unterzogen. Die Zwischenbewertung der INTERREG II - A Programme wird
derzeit durchgeführt. Das Ergebnis wird noch vor Mitte 1998 vorliegen. Über die
geeignetste Form der Evaluierung für das erst 1997 gestartete INTERREG - IIc -
Programm muß im Einvernehmen mit den beteiligten Staaten und der
Europäischen Kommission erst entschieden werden.
Zu Frage 5
Sämtliche Grenzregionen, die gleichzeitig auch Zielgebietsstatus haben,
kommen in den Genuß von EU - Förderungen im Rahmen der Zielprogramme,
zum Teil auch im Rahmen anderer Gemeinschaftsinitiativen - Programme. So
sind z.B. das Mühlviertel, Waldviertel, Weinviertel, die Oststeiermark und
Unterkärnten Ziel 5b Fördergebiet
und Fördergebiet nach INTERREG, aber
auch teilweise Fördergebiet gemäß der Gemeinschaftsinitiative LEADER.
Darüber hinaus sind auch noch EU - Förderungen im Rahmen der horizontalen
Ziele (die sich auf das gesamte Bundesgebiet erstrecken) gemäß Ziel 3 und 4,
den Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT sowie Ziel 5a
möglich.
Zu Frage 6:
Das Gesamtfördervolumen im Rahmen der Strukturfonds beträgt für Österreich
im Zeitraum 1995 bis 1999 (also ab Beitritt zur Europäischen Union) rund
1,6 Milliarden ECU. Diese Mittel können allerdings nur dann in Anspruch ge -
nommen werden, wenn in ausreichendem Maß förderbare Projekte beantragt
und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Initiative dazu liegt bei den
Projektträgern.
Welche Mittel für die Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 zur Verfügung stehen
werden, steht noch nicht fest. In der Agenda 2000 schlägt die Kommission
210 Milliarden ECU für die Strukturfonds vor. Welche Anteile auf die einzelnen
Mitgliedstaaten entfallen, wird Gegenstand intensiver Verhandlungen sein.
Zu Frage 7:
Österreich unterstützt die Absicht der Kommission, im Rahmen einer tief -
greifenden Reform der Strukturfonds die Voraussetzungen für einen
sparsameren und effizienteren Mitteleinsatz und die Teilnahme neuer Mit -
gliedstaaten an der Strukturpolitik der Europäischen Union zu schaffen. Die am
18. März 1998 vorgelegten Entwürfe für die Strukturfondsverordnungen ent -
halten hiezu bereits zielführende Ansatzpunkte, insbesondere hinsichtlich der
thematischen und finanziellen Konzentration der Strukturfonds, der Reduktion
der Ziele und Programme und der vorgesehenen Verwaltungsvereinfachung.
Die Vorschläge der Kommission, die in den kommenden Monaten als Verhand -
lungsgrundlage für dieses ehrgeizige
Reformprojekt dienen werden, sind je
doch aus österreichischer Sicht in einigen zentralen Punkten noch zu präzisie-
ren und weiterzuentwickeln. Österreich wird daher in den kommenden Ver-
handlungen daraufhinwirken, daß folgenden Anliegen Österreichs noch besser
Rechnung getragen wird:
vereinfachte Administration der Programmabwicklung
- sparsamer und möglichst effizienter Mitteleinsatz
Berücksichtigung der besonderen regionalpolitischen
Handlungserfordernisse in den Regionen entlang der Grenze zu den
Beitritts Kandidaten
Zu Frage 8:
Die Bundesregierung wird sich grundsätzlich für einen sparsamen und effi -
zienten Mitteleinsatz im Rahmen aller Rubriken des EU - Haushaltes einsetzen.
ZuFrage9:
Die nationale Kofinanzierung der EU - Mittel ist in den derzeit geltenden Struktur -
fondsverordnungen vorgeschrieben. Von dem Prinzip der Kofinanzierung wird
die EU auch in der nächsten Strukturfondsperiode nicht abgehen.
Zu Frage 10:
Die vergleichsweise günstigen Arbeitsmarktdaten Österreichs sind unter
anderem auf Erfolge und den erheblichen Mitteleinsatz im Rahmen der prä -
ventiven Arbeitsmarktpolitik Österreichs zurückzuführen. Österreich hat immer
die Position vertreten, daß dies nicht dazu führen darf, daß Österreich bei der
Verteilung der Strukturfondsmittel auf die Mitgliedstaaten gegenüber anderen
Staaten, die vergleichsweise geringe arbeitsmarktpolitische Anstrengungen
unternommen haben, benachteiligt wird.
Österreich wird sich daher bei den
Verhandlungen zur Strukturfondsreform gegen eine zu starke Gewichtung des
Kriteriums Arbeitslosigkeit und für eine problemorientierte Anpassung der
Verteilungs - und Abgrenzungskriterien einsetzen.
Zu Frage 11 und 12:
Im Juli 1997 präsentierte die Europäische Kommission im Rahmen der Agenda
2000 erstmals ihre Vorstellungen zur Reform der Strukturfonds, die nunmehr
mit den am 18. März 1998 veröffentlichten Legislativvorschlägen der Kommis -
sion präzisiert wurden. Im Rahmen der Beratungen auf Ratsebene zur Agenda
2000, die unmittelbar nach Veröffentlichung der Agenda 2000 im Herbst aufge -
nommen wurden, hat Österreich offiziell erste konkrete Positionierungen zur
Strukturfondsreform vorgenommen. Hierbei wurde von Österreich auch auf die
spezifische Lage der Regionen an der Grenze zu den mittel - und osteuro -
päischen Beitrittskandidaten hingewiesen. In der Phase der Ausarbeitung der
Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur Agenda 2000 habe ich
mit dem Herrn Außenminister sodann im Jänner 1998 ein gemeinsames
Schreiben an die zuständigen Kommissare gerichtet, in dem ein Sonderpro -
gramm für die im Nahbereich der Grenze zu den mittel - und osteuropäischen
Ländern liegenden Regionen gefordert wurde. Hierbei wurde auf eine flexible
inhaltliche und geographische Gestaltungsmöglichkeit ebenso hingewiesen, wie
auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Dotation, die auch die Förderung
von Basisinfrastrukturen ermöglicht. Der geographische Anwendungsbereich
eines solchen Sonderprogrammes und die Festlegung des Finanzmittelvolu -
mens wird Gegenstand der derzeit beginnenden Verhandlungen sein.
Eine Veröffentlichung des Briefverkehrs des Bundeskanzlers mit der
Europäischen Kommission ist aus
prinzipiellen Erwägungen nicht beabsichtigt.
Zu Frage 13:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Bevölkerung in den grenznahen
Gebieten dem Projekt der EU - Osterweiterung umso positiver gegenüberstehen
wird, je mehr sie an ihren positiven Auswirkungen teilhaben kann und den
möglichen wirtschaftlichen Risken für die Grenzregionen vorgebeugt wird. Ein
Element hierzu können auf die jeweiligen spezifischen Problemlagen abstel -
lende (EU -) Förderungsprogramme bilden. Die empirischen Grundlagen hiefür
sind zur Zeit in Ausarbeitung, eine Festlegung auf spezifische Grenzregionen
bzw. Maßnahmen daher verfrüht.
Zu Frage 14:
In jenen Bereichen bzw. Gebieten, in denen ein Förderungsbedarf besteht, die
jedoch nicht im Rahmen der EU - Strukturfonds förderbar sind, ist es sinnvoll und
notwendig, nationale Förderungsinstrumente heranzuziehen. Soferne wettbe -
werbsrechtlich relevante Regionalförderungen (z.B. einzelbetriebliche investi -
tionsförderungen) vergeben werden sollen, ist dies jedoch nur jenen Regionen
möglich, die gemäß Art. 92 Abs. 3 (a) und Art. 92 Abs.3 (c) EWG - Vertrag als
Nationale Regionalförderungsgebiete abgegrenzt worden sind.
Zu Frage 15:
Derzeit stehen wir am Beginn eines langen und schwierigen Verhandlungspro -
zesses auf Ratsebene. Es wäre daher verfrüht, österreichische Verhandlungs -
positionen bereits jetzt vorwegzunehmen.
Zu Frage 16:
Nein. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommis -
sion, daß künftig nur jene Regionen der Ebene Nuts II unter das Ziel 1 der
Strukturfonds fallen sollen, deren Pro - Kopf
- Bruttoinlandsprodukt, gemessen in
Kaufkraftparitäten, weniger als 75 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnittes
beträgt. Die Bundesregierung tritt weiters dafür ein, daß dieses Kriterium strikt
angewendet wird, da eine Aufweichung des Kriteriums anderen Mitgliedstaaten
jedenfalls in stärkerem Ausmaß zugute käme und damit nur zu einer Ver-
schlechterung der Nettozahlerposition Österreichs führen würde.
ZuFrage17:
Sollte das Burgenland in der nächsten Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 das
Kriterium für Ziel 1 der Strukturfonds wider Erwarten nicht erfüllen, so sehen die
Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission zu den Strukturfonds eine
sechsjährige übergangsweise Förderung vor. Unmittelbare Auswirkungen auf
benachbarte Regionen sind nicht zu erwarten.
Zu Frage 18:
Gemäß Beschluß der Finanzausgleichspartner vom März 1997 lehnt Österreich
eine Überschreitung der derzeitigen EU - Eigenmittelobergrenze von 1,27 %
auch für den Fall von EU - Neubeitritten ab. Dies entspricht auch dem Vorschlag
der Europäischen Kommission. Weiters wird die Bundesregierung bei den
kommenden Verhandlungen über die Agenda 2000 dafür eintreten, daß es zu
keiner Verschlechterung der österreichischen Nettozahlerposition kommt.
Wenn entsprechende effizienzsteigernde Reformen im Agrar - und Struktur-
bereich durchgeführt werden - wofür Österreich im Sinne einer sparsamen
Haushaltsführung der EU jedenfalls eintreten wird - kann eine Umsetzung
dieses österreichischen Zieles ebenfalls als durchaus realistisch angesehen
werden.