3677/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gredler, Partnerinnen und Partner haben

am 25. Februar 1998 unter der Nr. 3686/J an mich eine schriftliche parla -

mentarische Anfrage betreffend Reform der EU - Strukturfonds und Grenz -

landförderungen in Zusammenhang mit der EU - Osterweiterung gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

„1. Nach einer Aufstellung in der AB 2962 der parlamentarischen Anfrage

2958/J hat Österreich zur „Halbzeit" der Programmumsetzung der

laufenden Strukturfondsprogramme (Juni 1997) erst 21% an möglichen

Auszahlungen erhalten. Können Sie uns den Stand mit Ende 1997,

aufgeschlüsselt nach Zielgebieten und Bundesländern, mitteilen?

2. Gibt es eine Evaluierung über den Erfolg der Förderung der eingereichten

Projekte? Wenn ja, welche Schlüsse wurden daraus gezogen? Wenn

nein, wann wird eine solche durchgeführt?

3. Welche grenzüberschreitenden Projekte, an denen Österreich beteiligt ist,

wurden bisher im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG

gefördert?

4. Gibt es eine Evaluierung dieser Projekte? Wenn ja, welche Schlüsse

wurden daraus gezogen? Wenn nein, wann wird diese durchgeführt?

5. Welche sonstigen, von der EU kofinanzierten Projekte in Grenzregionen

wurden bisher eingereicht bzw. sind bereits bewilligt worden?

6. Das Gesamtfördervolumen im Rahmen der Strukturfonds für die Förder -

periode 1994 - 1999 beträgt für Österreich theoretisch 22 Milliarden

Schilling. Welche Förderungsrahmen erwarten Sie sich für die Periode

2000 - 2006?

7. Mit welchem Konzept geht Österreich in die Verhandlungen bezüglich die -

Reform der Strukturpolitik im Rahmen der Agenda 2000 bzw. des in -

offiziell von der EU - Kommission bereits vorgelegten darauf aufbauenden

Verordnungsentwurfes?

8. Werden Sie sich für eine Reduzierung der Gemeinschaftsausgaben für

Agrarpolitik und - förderungen (derzeit immer noch bei 49 %) und für eine

Verlagerung der Mittel zugunsten der Strukturpolitik einsetzen? Wenn ja,

in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?

9. Werden Sie für eine Reform des Kofinanzierungsmodells eintreten? Wenn

ja, in welcher Form?

10. In Zukunft sollen Projekte, die der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

dienen, besonders gefördert werden. Österreich hat zwar inzwischen

ebenfalls eine relativ hohe Arbeitslosen rate, liegt jedoch innerhalb der EU

nach offiziellen Statistiken an vorletzter Stelle. Wie läßt sich so das För -

dervolumen für Österreich, zukünftig hauptsächlich in Ziel 2 - Gebieten,

aufrechterhalten?

11. Wann hat Österreich erste konkrete Vorstellungen bzw. Positionierungen

zur Reform der Strukturfonds bzw. zu Grenzlandförderungen gegenüber

der EU - Kommission vorgebracht?

12. Haben Sie - gemeinsam mit Außenminister Schüssel - in einem Brief an

Kommissionspräsident Jacques Santer Sonderförderungen für öster -

reichische Grenzregionen gefordert? Wenn ja, in welchem Ausmaß, für

welche Regionen und in welcher Höhe? Wenn ja, veröffentlichen Sie bitte

den Brief im Rahmen dieser Anfragebeantwortung?

13. Welche Grenzregionen Österreichs müßten aus Ihrer Sicht wie und in

welcher Höhe durch die EU bzw. Kofinanzierungsprojekte gefördert

werden, damit die EU - Osterweiterung von der Bevölkerung akzeptiert

wird?

14. In welchen Bereichen bzw. Gebieten wären nationale Förderungen anstatt

EU - Strukturfondsförderungen möglich und sinnvoll?

15. Werden Sie sich für eine Verzögerung der EU - Osterweiterung einsetzen,

wenn Österreich nicht oder nicht im gewünschten Ausmaß Regional - oder

Grenzlandförderung erhält?

16. Sind Sie der Auffassung, daß alle Grenzregionen Österreichs zu Ziel 1 -

Gebieten erklärt werden sollen? Wenn ja, wie sind diese definiert?

17. Für bisherige Ziel 1- Gebiete, die in der nächsten Finanzierungsperiode

nicht mehr unter dieses Kriterium fallen, sollen Übergangsbestimmungen

in Kraft treten. Das könnte auf das Burgenland zutreffen. Welche Auswir -

kungen hätte dies auf die benachbarten niederösterreichischen und

steirischen Regionen (z.B. in Bezug auf Wettbewerbsverzerrungen)?

18. Sind Sie der Auffassung, daß die EU - Erweiterung für Österreich zusätz -

liche Kosten bedeuten wird? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein,

wie begründen Sie das?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ende Juni 1997 betrug der Stand der Zahlungen der Europäischen Kommission

an Österreich 27 % (rund sechs Milliarden Schilling) des auf Österreich ent -

fallenden Finanzrahmens der Strukturfonds (rund 21,8 Milliarden Schilling).

Dies geht aus der zitierten Anfragebeantwortung hervor.

Mit Stand Ende 1997 betrugen die Zahlungen der Europäischen Kommission

an Österreich rund 9,6 Milliarden Schilling, das sind 43 % des auf Österreich

entfallenden Finanzrahmens.

Meiner Anfragebeantwortung liegt eine Aufschlüsselung nach Zielgebieten

(= Bundesländer) bei.

Grundsätzlich ist noch anzumerken, daß die von der Europäischen Kommission

genehmigten Programme eine Laufzeit von 1995 bis 1999 haben. Der Zeitraum

zur Auszahlung der in diesem Rahmen genehmigten Projekte läuft jedoch bis

2001. Das heißt, daß bis Ende 1999 die Projekte im entsprechenden Ausmaß

von den nationalen Förderstellen genehmigt und bis Ende 2001 abgerechnet

und ausbezahlt werden müssen. Die letzten Zahlungen der Europäischen Kom  -

mission werden erst nach Endabrechnung in den Jahren 2002/2003 in Öster -

reich einlangen. Bei diesen Restzahlungen der Kommission handelt es sich

somit um eine Refundierung von Zahlungen, die von den nationalen Stellen

vorfinanziert werden müssen.

Zu Frage 2:

1989 wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen der Strukturfonds -

förderung von der Einzelprojektförderung zur Programmförderung übergegan -

gen. In diesem Zusammenhang werden daher a priori nicht einzelne Projekte,

sondern die einzelnen Strukturfondsprogramme einer Evaluierung unterzogen.

Die Strukturfondsvorschriften sehen nicht nur eine ex -ante Evaluierung (die von

der Kommission beauftragt wird) und eine ex - post Evaluierung vor, sondern

etwa zur Halbzeit der Programme wird eine Zwischenevaluierung der Pro -

gramme durchgeführt.

Die Zwischenevaluierungen der Zielprogramme und der Gemeinschaftsinitia -

tivenprogramme sind noch nicht gänzlich abgeschlossen. Die Ergebnisse

werden bis Mitte 1998 vorliegen.

Zu Frage 3:

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIa wurden von der

Europäischen Kommission insgesamt 7 Programme mit österreichischer

Beteiligung (Finanzrahmen für Österreich insg. rd. 1,2 Mrd. S, davon rd.

590 Mio. EU-Mittel; jeweils mit den benachbarten MOEL Slowenien, Ungarn,

Slowakei, Tschechien; mit den benachbarten EU-Staaten Italien und Bayern

sowie ein trilaterales Programm im Bodenseeraum) genehmigt. Auf Basis

dieser Programme werden Kooperationsprojekte in den Grenzregionen (z.B.

Wirtschaftskooperationen, grenzüberschreitende Ausbildungsmaßnahmen oder

Kulturprojekte sowie kleine Infrastrukturen wie z.B. Radwege) gefördert. Bisher

wurden für rd. 250 INTERREG - IIa - Projekte rechtsverbindliche Förderungen

bewilligt.

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIc (transnationale

Kooperation im Bereich der räumlichen Entwicklung) beteiligt sich Österreich

gemeinsam mit Griechenland, Italien und Deutschland sowie den MOEL in

Mittel - und Südosteuropa an einem Programm zum Thema Kooperation an der

EU - Außengrenze (Finanzrahmen für Österreich rd. 160 Mio. S, davon

85 Mio. S EU-Mittel). Das Programm wurde erst im Sommer 1997 genehmigt.

Gefördert werden v.a. konzeptive Maßnahmen und Informationstransfer zur

Vertiefung der großräumigen Kooperation mit den MOEL in Bereichen wie

Verkehr, schonende Nutzung natürlicher Ressourcen oder Großstadt -

management.

Zu Frage 4:

Ebenso wie die Zielprogramme werden auch die Gemeinschaftsinitiativen -

programme einer Programm - Evaluierung und nicht einer Projektevaluierung

unterzogen. Die Zwischenbewertung der INTERREG II - A Programme wird

derzeit durchgeführt. Das Ergebnis wird noch vor Mitte 1998 vorliegen. Über die

geeignetste Form der Evaluierung für das erst 1997 gestartete INTERREG - IIc -

Programm muß im Einvernehmen mit den beteiligten Staaten und der

Europäischen Kommission erst entschieden werden.

Zu Frage 5

Sämtliche Grenzregionen, die gleichzeitig auch Zielgebietsstatus haben,

kommen in den Genuß von EU - Förderungen im Rahmen der Zielprogramme,

zum Teil auch im Rahmen anderer Gemeinschaftsinitiativen - Programme. So

sind z.B. das Mühlviertel, Waldviertel, Weinviertel, die Oststeiermark und

Unterkärnten Ziel 5b Fördergebiet und Fördergebiet nach INTERREG, aber

auch teilweise Fördergebiet gemäß der Gemeinschaftsinitiative LEADER.

Darüber hinaus sind auch noch EU - Förderungen im Rahmen der horizontalen

Ziele (die sich auf das gesamte Bundesgebiet erstrecken) gemäß Ziel 3 und 4,

den Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT sowie Ziel 5a

möglich.

Zu Frage 6:

Das Gesamtfördervolumen im Rahmen der Strukturfonds beträgt für Österreich

im Zeitraum 1995 bis 1999 (also ab Beitritt zur Europäischen Union) rund

1,6 Milliarden ECU. Diese Mittel können allerdings nur dann in Anspruch ge -

nommen werden, wenn in ausreichendem Maß förderbare Projekte beantragt

und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Initiative dazu liegt bei den

Projektträgern.

Welche Mittel für die Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 zur Verfügung stehen

werden, steht noch nicht fest. In der Agenda 2000 schlägt die Kommission

210 Milliarden ECU für die Strukturfonds vor. Welche Anteile auf die einzelnen

Mitgliedstaaten entfallen, wird Gegenstand intensiver Verhandlungen sein.

Zu Frage 7:

Österreich unterstützt die Absicht der Kommission, im Rahmen einer tief -

greifenden Reform der Strukturfonds die Voraussetzungen für einen

sparsameren und effizienteren Mitteleinsatz und die Teilnahme neuer Mit -

gliedstaaten an der Strukturpolitik der Europäischen Union zu schaffen. Die am

18. März 1998 vorgelegten Entwürfe für die Strukturfondsverordnungen ent -

halten hiezu bereits zielführende Ansatzpunkte, insbesondere hinsichtlich der

thematischen und finanziellen Konzentration der Strukturfonds, der Reduktion

der Ziele und Programme und der vorgesehenen Verwaltungsvereinfachung.

Die Vorschläge der Kommission, die in den kommenden Monaten als Verhand -

lungsgrundlage für dieses ehrgeizige Reformprojekt dienen werden, sind je

doch aus österreichischer Sicht in einigen zentralen Punkten noch zu präzisie-

ren und weiterzuentwickeln. Österreich wird daher in den kommenden Ver-

handlungen daraufhinwirken, daß folgenden Anliegen Österreichs noch besser

Rechnung getragen wird:

vereinfachte Administration der Programmabwicklung

- sparsamer und möglichst effizienter Mitteleinsatz

Berücksichtigung der besonderen regionalpolitischen

Handlungserfordernisse in den Regionen entlang der Grenze zu den

Beitritts Kandidaten

Zu Frage 8:

Die Bundesregierung wird sich grundsätzlich für einen sparsamen und effi -

zienten Mitteleinsatz im Rahmen aller Rubriken des EU - Haushaltes einsetzen.

ZuFrage9:

Die nationale Kofinanzierung der EU - Mittel ist in den derzeit geltenden Struktur -

fondsverordnungen vorgeschrieben. Von dem Prinzip der Kofinanzierung wird

die EU auch in der nächsten Strukturfondsperiode nicht abgehen.

Zu Frage 10:

Die vergleichsweise günstigen Arbeitsmarktdaten Österreichs sind unter

anderem auf Erfolge und den erheblichen Mitteleinsatz im Rahmen der prä -

ventiven Arbeitsmarktpolitik Österreichs zurückzuführen. Österreich hat immer

die Position vertreten, daß dies nicht dazu führen darf, daß Österreich bei der

Verteilung der Strukturfondsmittel auf die Mitgliedstaaten gegenüber anderen

Staaten, die vergleichsweise geringe arbeitsmarktpolitische Anstrengungen

unternommen haben, benachteiligt wird. Österreich wird sich daher bei den

Verhandlungen zur Strukturfondsreform gegen eine zu starke Gewichtung des

Kriteriums Arbeitslosigkeit und für eine problemorientierte Anpassung der

Verteilungs - und Abgrenzungskriterien einsetzen.

Zu Frage 11 und 12:

Im Juli 1997 präsentierte die Europäische Kommission im Rahmen der Agenda

2000 erstmals ihre Vorstellungen zur Reform der Strukturfonds, die nunmehr

mit den am 18. März 1998 veröffentlichten Legislativvorschlägen der Kommis -

sion präzisiert wurden. Im Rahmen der Beratungen auf Ratsebene zur Agenda

2000, die unmittelbar nach Veröffentlichung der Agenda 2000 im Herbst aufge -

nommen wurden, hat Österreich offiziell erste konkrete Positionierungen zur

Strukturfondsreform vorgenommen. Hierbei wurde von Österreich auch auf die

spezifische Lage der Regionen an der Grenze zu den mittel - und osteuro -

päischen Beitrittskandidaten hingewiesen. In der Phase der Ausarbeitung der

Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur Agenda 2000 habe ich

mit dem Herrn Außenminister sodann im Jänner 1998 ein gemeinsames

Schreiben an die zuständigen Kommissare gerichtet, in dem ein Sonderpro -

gramm für die im Nahbereich der Grenze zu den mittel - und osteuropäischen

Ländern liegenden Regionen gefordert wurde. Hierbei wurde auf eine flexible

inhaltliche und geographische Gestaltungsmöglichkeit ebenso hingewiesen, wie

auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Dotation, die auch die Förderung

von Basisinfrastrukturen ermöglicht. Der geographische Anwendungsbereich

eines solchen Sonderprogrammes und die Festlegung des Finanzmittelvolu -

mens wird Gegenstand der derzeit beginnenden Verhandlungen sein.

Eine Veröffentlichung des Briefverkehrs des Bundeskanzlers mit der

Europäischen Kommission ist aus prinzipiellen Erwägungen nicht beabsichtigt.

Zu Frage 13:

Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Bevölkerung in den grenznahen

Gebieten dem Projekt der EU - Osterweiterung umso positiver gegenüberstehen

wird, je mehr sie an ihren positiven Auswirkungen teilhaben kann und den

möglichen wirtschaftlichen Risken für die Grenzregionen vorgebeugt wird. Ein

Element hierzu können auf die jeweiligen spezifischen Problemlagen abstel -

lende (EU -) Förderungsprogramme bilden. Die empirischen Grundlagen hiefür

sind zur Zeit in Ausarbeitung, eine Festlegung auf spezifische Grenzregionen

bzw. Maßnahmen daher verfrüht.

Zu Frage 14:

In jenen Bereichen bzw. Gebieten, in denen ein Förderungsbedarf besteht, die

jedoch nicht im Rahmen der EU - Strukturfonds förderbar sind, ist es sinnvoll und

notwendig, nationale Förderungsinstrumente heranzuziehen. Soferne wettbe -

werbsrechtlich relevante Regionalförderungen (z.B. einzelbetriebliche investi -

tionsförderungen) vergeben werden sollen, ist dies jedoch nur jenen Regionen

möglich, die gemäß Art. 92 Abs. 3 (a) und Art. 92 Abs.3 (c) EWG - Vertrag als

Nationale Regionalförderungsgebiete abgegrenzt worden sind.

Zu Frage 15:

Derzeit stehen wir am Beginn eines langen und schwierigen Verhandlungspro -

zesses auf Ratsebene. Es wäre daher verfrüht, österreichische Verhandlungs -

positionen bereits jetzt vorwegzunehmen.

Zu Frage 16:

Nein. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommis -

sion, daß künftig nur jene Regionen der Ebene Nuts II unter das Ziel 1 der

Strukturfonds fallen sollen, deren Pro - Kopf - Bruttoinlandsprodukt, gemessen in

Kaufkraftparitäten, weniger als 75 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnittes

beträgt. Die Bundesregierung tritt weiters dafür ein, daß dieses Kriterium strikt

angewendet wird, da eine Aufweichung des Kriteriums anderen Mitgliedstaaten

jedenfalls in stärkerem Ausmaß zugute käme und damit nur zu einer Ver-

schlechterung der Nettozahlerposition Österreichs führen würde.

ZuFrage17:

Sollte das Burgenland in der nächsten Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 das

Kriterium für Ziel 1 der Strukturfonds wider Erwarten nicht erfüllen, so sehen die

Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission zu den Strukturfonds eine

sechsjährige übergangsweise Förderung vor. Unmittelbare Auswirkungen auf

benachbarte Regionen sind nicht zu erwarten.

Zu Frage 18:

Gemäß Beschluß der Finanzausgleichspartner vom März 1997 lehnt Österreich

eine Überschreitung der derzeitigen EU - Eigenmittelobergrenze von 1,27 %

auch für den Fall von EU - Neubeitritten ab. Dies entspricht auch dem Vorschlag

der Europäischen Kommission. Weiters wird die Bundesregierung bei den

kommenden Verhandlungen über die Agenda 2000 dafür eintreten, daß es zu

keiner Verschlechterung der österreichischen Nettozahlerposition kommt.

Wenn entsprechende effizienzsteigernde Reformen im Agrar -  und Struktur-

bereich durchgeführt werden - wofür Österreich im Sinne einer sparsamen

Haushaltsführung der EU jedenfalls eintreten wird - kann eine Umsetzung

dieses österreichischen Zieles ebenfalls als durchaus realistisch angesehen

werden.