3679/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet - Kammerlander, Freundinnen und
Freunde haben am 25. Februar 1998 unter der Nr. 3710/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Berichtspflicht der
Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wann wird der Bericht über den Zeitraum 95/96 vorgelegt werden, der im
Juni 1997 fällig gewesen wäre?
2. Wurde ein Katalog erarbeitet, nach welchen Kriterien die Berichte der
einzelnen Ministerien und Landesregierungen abzufassen sind und
welche Kriterien sind das?
3. Wird der Bericht über den Zeitraum 1997/98 rechtzeitig - nämlich 1999 -
vorgelegt werden? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dies zu
garantieren?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Da im Rahmen der Beratungen des Gleichbehandlungsausschusses über den
für die Jahre 1993 und 1994 vorgelegten Bericht an die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten
und Verbraucherschutz der Wunsch nach einer bes -
seren Vergleichbarkeit der einzelnen Stellungnahmen herangetragen wurde,
wurde in ihrem Auftrag ein Kriterienkatalog erstellt. Diese Kriterien sollen eine
einheitliche und somit vergleichbare Berichtslegung durch die Bundesregierung
an den Nationalrat ermöglichen.
Als übergeordnete Kriterien sind die Gleichstellung von Mädchen/(jungen)
Frauen in der schulischen und beruflichen Bildung, die Gleichstellung von
Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
für Frauen und Männer, die eigenständige soziale Sicherheit und soziale Teil -
habe, gleichberechtigte Lebensformen/Kultur des Zusammenlebens und der
gleichberechtigte Zugang zu Entscheidungs - und Machtpositionen ausgewählt
worden.
Die Erstellung des Kriterienkataloges ist Ursache der Verzögerung der Vorlage
des Berichtes über den Zeitraum 1995/1996; dessen Vorlage ist für Juni 1998
vorgesehen.
Zu Frage 3:
Da der Kriterienkatalog nunmehr vorliegt und somit die Einholung der Stellung -
nahmen zeitgemäß erfolgen kann, wird - bei fristgerechtem Einlangen aller
Stellungnahmen - der Bericht für den Zeitraum 1997/98 im Juni 1999 an den
Nationalrat übermittelt werden können. Die Frau Bundesministerin Prammer hat
diese Anfrage zum Anlaß genommen, im Ministerrat nochmals darauf hinzu -
weisen, daß die Berichte fristgerecht dem Bundeskanzleramt übermittelt
werden.