3679/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet - Kammerlander, Freundinnen und

Freunde haben am 25. Februar 1998 unter der Nr. 3710/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Berichtspflicht der

Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Wann wird der Bericht über den Zeitraum 95/96 vorgelegt werden, der im

Juni 1997 fällig gewesen wäre?

2. Wurde ein Katalog erarbeitet, nach welchen Kriterien die Berichte der

einzelnen Ministerien und Landesregierungen abzufassen sind und

welche Kriterien sind das?

3. Wird der Bericht über den Zeitraum 1997/98 rechtzeitig - nämlich 1999 -

vorgelegt werden? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dies zu

garantieren?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Da im Rahmen der Beratungen des Gleichbehandlungsausschusses über den

für die Jahre 1993 und 1994 vorgelegten Bericht an die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz der Wunsch nach einer bes -

seren Vergleichbarkeit der einzelnen Stellungnahmen herangetragen wurde,

wurde in ihrem Auftrag ein Kriterienkatalog erstellt. Diese Kriterien sollen eine

einheitliche und somit vergleichbare Berichtslegung durch die Bundesregierung

an den Nationalrat ermöglichen.

Als übergeordnete Kriterien sind die Gleichstellung von Mädchen/(jungen)

Frauen in der schulischen und beruflichen Bildung, die Gleichstellung von

Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

für Frauen und Männer, die eigenständige soziale Sicherheit und soziale Teil -

habe, gleichberechtigte Lebensformen/Kultur des Zusammenlebens und der

gleichberechtigte Zugang zu Entscheidungs - und Machtpositionen ausgewählt

worden.

Die Erstellung des Kriterienkataloges ist Ursache der Verzögerung der Vorlage

des Berichtes über den Zeitraum 1995/1996; dessen Vorlage ist für Juni 1998

vorgesehen.

Zu Frage 3:

Da der Kriterienkatalog nunmehr vorliegt und somit die Einholung der Stellung -

nahmen zeitgemäß erfolgen kann, wird - bei fristgerechtem Einlangen aller

Stellungnahmen - der Bericht für den Zeitraum 1997/98 im Juni 1999 an den

Nationalrat übermittelt werden können. Die Frau Bundesministerin Prammer hat

diese Anfrage zum Anlaß genommen, im Ministerrat nochmals darauf hinzu -

weisen, daß die Berichte fristgerecht dem Bundeskanzleramt übermittelt

werden.