3705/AB XX.GP
zur Zahl 3680/J - NR/1998
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Krüger, Dr. Ofner, Dr. Graf und Kollegen ha -
ben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Dauer und Erledigungsform von Zi -
vilprozessen vor den Landesgerichten, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
“1. Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten in Österreich wurden
im Jahr 1997 durch rechtskräftige Versäumungsurteile beendet (in absoluten
Zahlen und in Prozentsätzen zu anderen Erledigungsformen)?
2. Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wurden 1997 durch
Vergleiche beendet (in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen zu anderen Er -
ledigungsformen)?
3. Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wurden 1997 durch
Klagsrücknahmen beendet (in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen zu an -
deren Erledigungsformen)?
4. Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wurden 1997 durch
Ruhen beendet (in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen zu anderen Erledi -
gungsformen)?
5 Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wurden 1997 durch
Anerkenntnisurteile beendet (in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen zu an -
deren Erledigungsformen)?
6. Welcher Zeitraum verstrich im Durchschnitt zwischen Einbringung der Klage
und Rechtskraft des Urteils aller 1997 vor den Landesgerichten in Österreich
durch
Urteile, ausgenommen Versäumungsurteile, beendeten Gerichtsverfah -
ren (die durchschnittliche Verfahrensdauer sollte nach der Zuständigkeit der
einzelnen Landesgerichte aufgelistet werden)?"
Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe halte ich in Übereinstimmung mit der
Anfragebegründung fest daß das Vertrauen in die Justiz ein wichtiges Fundament
unseres Rechtsstaates ist. Dieses Vertrauen setzt unter anderem voraus daß Ge -
richtsverfahren entsprechend dem verfassungsgesetzlichen Auftrag des Art. 6
Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention innerhalb einer angemesse -
nen Frist erledigt werden. Die Umsetzung dieses Verfassungsauftrages ist ein stän -
diges Anliegen dem ich und meine Mitarbeiter besonderes Augenmerk zuwenden.
Zur Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren sind in den letzten Jahren eine
ganze Reihe von Maßnahmen gesetzt worden, von denen ich schlagwortartig die
Einführung des Fristsetzungsantrages sowie der periodischen Berichtspflicht über
Urteilsrückstände und überlange Verfahren die Erstellung einer Personalanforde -
rungsrechnung, die Vermehrung der judizierenden Richter auf eine bisher nicht ge -
kannte Höchstzahl die Wiedereinführung der Sprengelrichter die Installierung ei -
ner Innenrevision und die Schaffung verfahrensbeschleunigender bzw. gerichtsent -
lastender Bestimmungen im Rahmen der Erweiterten Wertgrenzen - Novelle 1997
herausgreife.
Die getroffenen Maßnahmen haben dazu beigetragen daß beispielsweise die Zahl
der bei den Gerichtshöfen erster Instanz länger als ein Jahr anhängigen Zivilverfah -
ren (Cg) in den letzten Jahren gesenkt werden konnte, wie die folgende Tabelle
zeigt:
|
länger als.... am Jahresende anhängige Cg - Verfahren |
|||
|
länger als 1 Jahr |
länger als 2 Jahre |
länger als 3 Jahre |
|
1995 |
7839 |
3740 |
1840 |
|
1996 |
7723 |
3658 |
1961 |
|
1997 |
7432 |
3348 |
1737 |
|
Zu 1 bis 5:
Diese fünf Fragen können nach den standardmäßig erstellten Statistiken nur dahin -
gehend beantwortet werden, wie oft im automationsunterstützt geführten Cg - Regi -
ster die entsprechenden Statuseintragungen gesetzt worden sind, wobei ich hinzu -
fügen muß, daß der Eintritt der Rechtskraft zu keiner Statuseintragung führt. Keine
verläßliche
Aussage kann darüber getroffen werden, ob das jeweilige Verfahren mit
der betreffenden Statuseintragung auch “beendet” war bzw. ob ein Versäumungsur -
teil in Rechtskraft erwachsen ist. Ein nicht bekannter Anteil der in der folgenden Ta -
belle angeführten Verfahren ist jedenfalls nicht den betreffenden Statuseintragun -
gen fortgesetzt worden, sei es, daß etwa ein Widerspruch gegen ein Versäumungs -
urteil erhoben worden ist, sei es, daß nach einem Ruhen ein Fortsetzungsantrag ge -
stellt worden ist oder sei es, daß ein Verfahren aus anderen Gründen fortgesetzt
worden ist.
Soweit in der folgenden Tabelle Prozentwerte ausgewiesen sind, liegt als Basiswert
die Zahl der Erledigungen zugrunde, wobei ich nochmals darauf hinweise, daß ein
nicht bekannter Teil der ausgewiesenen Statuseintragungen zu keiner “Erledigung”
geführt hat. Von der Erteilung eines Auftrages an die Bundesrechenzentrum
GesmbH zur Programmierung und Erstellung einer Spezialauswertung, auf Grund
derer die gestellten Fragen durch Verknüpfung verschiedener Indikatoren genauer
beantwortet werden könnten, ist deswegen Abstand genommen worden, weil nach
einer Kostenschätzung der Bundesrechenzentrum GesmbH dem Justizressort Ko -
sten in Höhe von rund 200.000 S in Rechnung gestellt werden hätten müssen.
Cg - Sachen 1997 |
absolut |
in Prozent der Erledigungen |
|
||
Anfall |
39271 |
|
|
||
Erledigungen insgesamt |
39215 |
|
|
||
Statuseintragungen: |
Versäumungsurteil |
17.037 |
43,45 % |
||
|
Vergleich |
4616 |
11,77% |
||
|
Zurückziehung |
592 |
1,51 % |
||
|
Ruhen |
5630 |
14,36% |
||
|
Anerkenntnisurteil |
8363 |
21,33 % |
||
Betont sei nochmals, daß eine Addition der ausgewiesenen Prozentzahlen zu einem
nicht aussagekräftigen Ergebnis führt.
Zu 6:
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Jahr 1998 (die entsprechenden Daten für
1997
sind noch nicht verfügbar) bei den mit Zivilprozeßsachen
befaßten Gerichtshö -
fen erster Instanz angefallenen und erledigten Cg - Akten, die Zahl der anhängig ver -
bliebenen Fälle (gegliedert nach dem Anfallsjahr) sowie den Anhängigkeitsstand am
Jahresende 1996. Die Zahl der Erledigungen umfaßt auch die durch Versäumungs -
urteil beendeten Verfahren. Die Erstellung einer Auswertung unter Ausklammerung
der Versäumungsurteile wäre - wie bereits oben ausgeführt - mit unvertretbarem
Aufwand verbunden.
Cg LG bzw. OLG - Sprengel |
Am 1.1.1996 anhängig übernommen |
Cg im Jahr 1996
|
Am 31.12.1996 anhängig verblieben |
von den anhängig verbliebenen Fällen sind angefallen im Jahre |
Anhängig – keitsstand in % am 31.12.1996 |
|
||||||||
|
|
angefallen |
erledigt |
|
1995 und früher |
1994 und früher |
1993 und früher |
|
|
|||||
LG Eisenstadt |
273 |
824 |
868 |
229 |
71 |
30 |
12 |
27,8% |
||||||
LG Korneuburg |
399 |
851 |
834 |
416 |
149 |
56 |
24 |
48,9% |
||||||
LG Krems a.d.D. |
242 |
560 |
544 |
258 |
74 |
31 |
11 |
46,1% |
||||||
LG St. Pölten |
669 |
1.218 |
1.217 |
670 |
225 |
95 |
39 |
55,0% |
||||||
HG Wien |
4.478 |
7.683 |
7.762 |
4.399 |
1.612 |
784 |
391 |
57,3% |
||||||
LGZ Wien |
4.488 |
6.814 |
6.930 |
4.372 |
2.011 |
1.081 |
650 |
64,2% |
||||||
LG Wr. Neustadt |
495 |
1.402 |
1.345 |
522 |
159 |
70 |
43 |
39,4% |
||||||
OLG Wien gesamt |
11.044 |
19.352 |
19.500 |
10.896 |
4.301 |
2.147 |
1.170 |
56,3% |
||||||
LGZ Graz |
1.885 |
3.219 |
3.180 |
1.924 |
789 |
360 |
184 |
59,8% |
||||||
LG Klagenfurt |
1.058 |
2.508 |
2.479 |
1.087 |
338 |
130 |
47 |
43,3% |
||||||
LG Leoben |
550 |
985 |
1.015 |
520 |
200 |
76 |
44 |
52,8% |
||||||
OLG Graz gesamt |
3.493 |
6712 |
6.674 |
3531 |
1.327 |
566 |
275 |
52,6% |
||||||
LG Linz |
1.103 |
1.891 |
1.890 |
1.104 |
380 |
179 |
97 |
58,4% |
||||||
LG Ried im Innkreis |
263 |
647 |
670 |
240 |
66 |
16 |
5 |
37,1% |
||||||
LG Salzburg |
1.626 |
3.141 |
3.234 |
1.533 |
538 |
235 |
117 |
48,8% |
||||||
LG Steyr |
297 |
545 |
533 |
309 |
108 |
50 |
28 |
56,7% |
||||||
LG Wels |
840 |
1.711 |
1.820 |
731 |
224 |
81 |
31 |
42,7% |
||||||
OLG Linz gesamt |
4.129 |
7.935 |
8.147 |
3917 |
1.316 |
561 |
278 |
49,4% |
||||||
LG Feldkirch |
535 |
1.658 |
1.530 |
663 |
211 |
124 |
103 |
40,0% |
||||||
LG Innsbruck |
1.698 |
3.363 |
3.459 |
1.602 |
568 |
260 |
135 |
47,6% |
OLG Innsbr./ges. |
2.233 |
5.021 |
4.989 |
2.265 |
779 |
384 |
238 |
45,1% |
BUNDESGEB/ ges. |
20.899 |
39.020 |
39.310 |
20.609 |
7.723 |
3.658 |
1.961 |
52,8% |
Eine über diese Darstellung hinausgehende Beantwortung nach der durchschnittli -
chen Dauer der Verfahren ist nach den zur Verfügung stehenden Standardauswer -
tungen nicht möglich. Die Erstellung entsprechender Auswertungsprogramme würde
einen Personal - und Sachaufwand erfordern, der über den vorhin genannten Betrag
noch weit hinausgeht. Im Rahmen des derzeit laufenden Redesign - Projekts der Ver -
fahrensautomation Justiz, das voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2000 abge -
schlossen werden kann, ist jedoch vorgesehen, derartige Auswertungsprogramme
zu erstellen.