3705/AB XX.GP

 

zur Zahl 3680/J - NR/1998

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Krüger, Dr. Ofner, Dr. Graf und Kollegen ha -

ben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Dauer und Erledigungsform von Zi -

vilprozessen vor den Landesgerichten, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

“1. Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten in Österreich wurden

im Jahr 1997 durch rechtskräftige Versäumungsurteile beendet (in absoluten

Zahlen und in Prozentsätzen zu anderen Erledigungsformen)?

2. Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wurden 1997 durch

Vergleiche beendet (in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen zu anderen Er -

ledigungsformen)?

3. Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wurden 1997 durch

Klagsrücknahmen beendet (in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen zu an -

deren Erledigungsformen)?

4. Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wurden 1997 durch

Ruhen beendet (in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen zu anderen Erledi -

gungsformen)?

5 Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wurden 1997 durch

Anerkenntnisurteile beendet (in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen zu an -

deren Erledigungsformen)?

6. Welcher Zeitraum verstrich im Durchschnitt zwischen Einbringung der Klage

und Rechtskraft des Urteils aller 1997 vor den Landesgerichten in Österreich

durch Urteile, ausgenommen Versäumungsurteile, beendeten Gerichtsverfah -

ren (die durchschnittliche Verfahrensdauer sollte nach der Zuständigkeit der

einzelnen Landesgerichte aufgelistet werden)?"

Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe halte ich in Übereinstimmung mit der

Anfragebegründung fest daß das Vertrauen in die Justiz ein wichtiges Fundament

unseres Rechtsstaates ist. Dieses Vertrauen setzt unter anderem voraus daß Ge -

richtsverfahren entsprechend dem verfassungsgesetzlichen Auftrag des Art. 6

Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention innerhalb einer angemesse -

nen Frist erledigt werden. Die Umsetzung dieses Verfassungsauftrages ist ein stän -

diges Anliegen dem ich und meine Mitarbeiter besonderes Augenmerk zuwenden.

Zur Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren sind in den letzten Jahren eine

ganze Reihe von Maßnahmen gesetzt worden, von denen ich schlagwortartig die

Einführung des Fristsetzungsantrages sowie der periodischen Berichtspflicht über

Urteilsrückstände und überlange Verfahren die Erstellung einer Personalanforde -

rungsrechnung, die Vermehrung der judizierenden Richter auf eine bisher nicht ge -

kannte Höchstzahl die Wiedereinführung der Sprengelrichter die Installierung ei -

ner Innenrevision und die Schaffung verfahrensbeschleunigender bzw. gerichtsent -

lastender Bestimmungen im Rahmen der Erweiterten Wertgrenzen - Novelle 1997

herausgreife.

Die getroffenen Maßnahmen haben dazu beigetragen daß beispielsweise die Zahl

der bei den Gerichtshöfen erster Instanz länger als ein Jahr anhängigen Zivilverfah -

ren (Cg) in den letzten Jahren gesenkt werden konnte, wie die folgende Tabelle

zeigt:

 

länger als.... am Jahresende anhängige Cg - Verfahren

 

länger als 1 Jahr

länger als 2 Jahre

länger als 3 Jahre

1995

7839

3740

1840

1996

7723

3658

1961

1997

7432

3348

1737

Zu 1 bis 5:

Diese fünf Fragen können nach den standardmäßig erstellten Statistiken nur dahin -

gehend beantwortet werden, wie oft im automationsunterstützt geführten Cg - Regi -

ster die entsprechenden Statuseintragungen gesetzt worden sind, wobei ich hinzu -

fügen muß, daß der Eintritt der Rechtskraft zu keiner Statuseintragung führt. Keine

verläßliche Aussage kann darüber getroffen werden, ob das jeweilige Verfahren mit

der betreffenden Statuseintragung auch “beendet” war bzw. ob ein Versäumungsur -

teil in Rechtskraft erwachsen ist. Ein nicht bekannter Anteil der in der folgenden Ta -

belle angeführten Verfahren ist jedenfalls nicht den betreffenden Statuseintragun -

gen fortgesetzt worden, sei es, daß etwa ein Widerspruch gegen ein Versäumungs -

urteil erhoben worden ist, sei es, daß nach einem Ruhen ein Fortsetzungsantrag ge -

stellt worden ist oder sei es, daß ein Verfahren aus anderen Gründen fortgesetzt

worden ist.

Soweit in der folgenden Tabelle Prozentwerte ausgewiesen sind, liegt als Basiswert

die Zahl der Erledigungen zugrunde, wobei ich nochmals darauf hinweise, daß ein

nicht bekannter Teil der ausgewiesenen Statuseintragungen zu keiner “Erledigung”

geführt hat. Von der Erteilung eines Auftrages an die Bundesrechenzentrum

GesmbH zur Programmierung und Erstellung einer Spezialauswertung, auf Grund

derer die gestellten Fragen durch Verknüpfung verschiedener Indikatoren genauer

beantwortet werden könnten, ist deswegen Abstand genommen worden, weil nach

einer Kostenschätzung der Bundesrechenzentrum GesmbH dem Justizressort Ko -

sten in Höhe von rund 200.000 S in Rechnung gestellt werden hätten müssen.

Cg - Sachen 1997

absolut

in Prozent der

 Erledigungen

 

Anfall

39271

 

 

Erledigungen insgesamt

39215

 

 

Statuseintragungen:

Versäumungsurteil

17.037

43,45 %

 

Vergleich

4616

11,77%

 

Zurückziehung

592

1,51 %

 

Ruhen

5630

14,36%

 

Anerkenntnisurteil

8363

21,33 %

Betont sei nochmals, daß eine Addition der ausgewiesenen Prozentzahlen zu einem

nicht aussagekräftigen Ergebnis führt.

Zu 6:

Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Jahr 1998 (die entsprechenden Daten für

1997 sind noch nicht verfügbar) bei den mit Zivilprozeßsachen befaßten Gerichtshö -

fen erster Instanz angefallenen und erledigten Cg - Akten, die Zahl der anhängig ver -

bliebenen Fälle (gegliedert nach dem Anfallsjahr) sowie den Anhängigkeitsstand am

Jahresende 1996. Die Zahl der Erledigungen umfaßt auch die durch Versäumungs -

urteil beendeten Verfahren. Die Erstellung einer Auswertung unter Ausklammerung

der Versäumungsurteile wäre - wie bereits oben ausgeführt - mit unvertretbarem

Aufwand verbunden.

 

Cg

LG bzw.

OLG - Sprengel

Am

1.1.1996

anhängig

übernommen

Cg im Jahr 1996

 

Am

31.12.1996

anhängig

verblieben

von den anhängig verbliebenen Fällen sind angefallen im Jahre

Anhängig –

keitsstand

in % am

31.12.1996

 

 

 

angefallen

erledigt

 

1995 und

früher

1994 und

früher

1993 und

früher

 

 

LG Eisenstadt

273

824

868

229

71

30

12

27,8%

LG Korneuburg

399

851

834

416

149

56

24

48,9%

LG Krems a.d.D.

242

560

544

258

74

31

11

46,1%

LG St. Pölten

669

1.218

1.217

670

225

95

39

55,0%

HG Wien

4.478

7.683

7.762

4.399

1.612

784

391

57,3%

LGZ Wien

4.488

6.814

6.930

4.372

2.011

1.081

650

64,2%

LG Wr. Neustadt

495

1.402

1.345

522

159

70

43

39,4%

OLG Wien gesamt

11.044

19.352

19.500

10.896

4.301

2.147

1.170

56,3%

LGZ Graz

1.885

3.219

3.180

1.924

789

360

184

59,8%

LG Klagenfurt

1.058

2.508

2.479

1.087

338

130

47

43,3%

LG Leoben

550

985

1.015

520

200

76

44

52,8%

OLG Graz gesamt

3.493

6712

6.674

3531

1.327

566

275

52,6%

LG Linz

1.103

1.891

1.890

1.104

380

179

97

58,4%

LG Ried im Innkreis

263

647

670

240

66

16

5

37,1%

LG Salzburg

1.626

3.141

3.234

1.533

538

235

117

48,8%

LG Steyr

297

545

533

309

108

50

28

56,7%

LG Wels

840

1.711

1.820

731

224

81

31

42,7%

OLG Linz gesamt

4.129

7.935

8.147

3917

1.316

561

278

49,4%

LG Feldkirch

535

1.658

1.530

663

211

124

103

40,0%


 

LG Innsbruck

1.698

3.363

3.459

1.602

568

260

135

47,6%

OLG Innsbr./ges.

2.233

5.021

4.989

2.265

779

384

238

45,1%

BUNDESGEB/ ges.

20.899

39.020

39.310

20.609

7.723

3.658

1.961

52,8%

 

Eine über diese Darstellung hinausgehende Beantwortung nach der durchschnittli -

chen Dauer der Verfahren ist nach den zur Verfügung stehenden Standardauswer -

tungen nicht möglich. Die Erstellung entsprechender Auswertungsprogramme würde

einen Personal - und Sachaufwand erfordern, der über den vorhin genannten Betrag

noch weit hinausgeht. Im Rahmen des derzeit laufenden Redesign - Projekts der Ver -

fahrensautomation Justiz, das voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2000 abge -

schlossen werden kann, ist jedoch vorgesehen, derartige Auswertungsprogramme

zu erstellen.