3798/AB XX.GP
zur Zahl 3890/J - NR/1998
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Bezahlung von Arbeitslosengeld und
Notstandshilfe an einen kriminellen, wegen Quälens und der Kinderschändung an
der eigenen Tochter verdächtigen türkischen Ausländer, gerichtet und folgende Fra -
gen gestellt:
„1. Sind Sie über den (in der Anfragebegründung angesprochenen) Vorfall infor -
miert?
Entsprechen die oben (in der Anfragebegründung) geschilderten Angaben den
Tatsachen?
2. Wird ein Verfahren auf Abschiebung des kriminellen Mehrfachtäters nach Ver -
büßen der Strafe eingeleitet werden?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie ist es möglich, daß dieser türkische, kriminelle Staatsbürger auf Kosten
der österreichischen Steuerzahler Unterstützungsgelder in der Höhe von
S 29.000,- monatlich beziehen konnte?
Halten Sie es für vertretbar, daß
der Genannte, der sich derzeit in U - Haft befin -
det, Unterstützungsgeld auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers be -
zieht?
4. Wie wird mit dem Täter weiter verfahren?
5. Was hat der türkische Staatsbürger dem österreichischen Staat bisher geko -
stet? (aufgeschlüsselt nach Verfahrenskosten, Unterstützungsgelder, wie Ar -
beitslosengeld und Notstandshilfe...)
6. Wie viele Ausländer wurden nach Verbüßen der Strafe nach gesetzten strafba -
ren Handlungen in ihre Heimat 1997 abgeschoben?
7. Hat die Anzahl dieser Delikte - speziell bei Ausländern - in den letzten Jahren
zugenommen?
Wenn ja, um welchen Prozentsatz?
8. Läßt sich eine Tendenz nach Aufschlüsseln nach Nationalitäten erkennen?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die in der Anfragebegründung dargestellten Vorwürfe bilden den Gegenstand
zweier Strafverfahren gegen den türkischen Staatsangehörigen E.D. beim Landes -
gericht Feldkirch.
Zu 2 und 6 :
Maßnahmen nach dem Fremdengesetz 1997 und die statistische Erfassung von Ab -
schiebungen gehören nicht zum Vollziehungsbereich des Bundesministers für Ju -
stiz.
Zu 3 bis 5:
Der Vorwurf gegen den türkischen Staatsangehörigen, widerrechtlich Unterstüt -
zungsgelder bezogen zu haben, wird derzeit im Wege gerichtlicher Vorerhebungen
geprüft. Erkenntnisse, die eine
Beantwortung dieser Fragen ermöglichen würden,
liegen noch nicht vor. Die kosten des Strafverfahrens lassen sich erst am Ende des
jeweiligen Verfahrens abschätzen.
Zu 7 und 8:
Ausgehend von den mir zur Verfügung stehenden Daten aus der Gerichtlichen kri -
minalstatistik ergibt sich folgendes Bild (wobei zunächst die Verurteiltenzahlen bei
allen Sexualdelikten und daran anschließend die der Anfrage zugrundeliegenden
speziellen Kindesmißbrauchsdelikte dargestellt seien):
Zahl der gerichtl. Verur - teilten |
wegen aller Sexualdelikte (§§ 201 - 221 StGB) |
davon Ausländer |
BRD |
ehemaliges Jugoslawien |
Türkei |
Sonstige |
1992 |
570 |
105(18,4%) |
9 |
36 |
23 |
37 |
1993 |
644 |
114(17,7%) |
4 |
43 |
31 |
36 |
1994 |
606 |
119(19,6%) |
8 |
39 |
22 |
50 |
1995 |
579 |
114(19,7%) |
10 |
28 |
23 |
53 |
1996 |
622 |
93(15%) |
4 |
36 |
23 |
30 |
Zahl der gerichtl. Verur- teilten |
wegen Kindes- mißbrauchs (§§ 206, 207 StGB) |
davon Ausländer |
BRD |
ehemaliges Jugoslawien |
Türkei |
Sonstige |
1992 |
193 |
28(14,5%) |
5 |
10 |
2 |
11 |
1993 |
215 |
21(9,8%) |
0 |
9 |
7 |
5 |
1994 |
207 |
24(11,6%) |
3 |
7 |
5 |
9 |
1995 |
198 |
11(5,6%) |
1 |
7 |
2 |
1 |
1996 |
246 |
26(10,6%) |
0 |
9 |
10 |
7 |
Meines Erachtens läßt sich bei dieser Deliktsgruppe wegen der niedrigen Abso -
lutzahlen kein statistisch aussagekräftiger Jrend für die Verurteiltenzahlen bei Aus -
ländern insgesamt bzw. für einzelne Nationalitäten ableiten.