3798/AB XX.GP

 

zur Zahl 3890/J - NR/1998

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Bezahlung von Arbeitslosengeld und

Notstandshilfe an einen kriminellen, wegen Quälens und der Kinderschändung an

der eigenen Tochter verdächtigen türkischen Ausländer, gerichtet und folgende Fra -

gen gestellt:

„1. Sind Sie über den (in der Anfragebegründung angesprochenen) Vorfall infor -

miert?

Entsprechen die oben (in der Anfragebegründung) geschilderten Angaben den

Tatsachen?

2. Wird ein Verfahren auf Abschiebung des kriminellen Mehrfachtäters nach Ver -

büßen der Strafe eingeleitet werden?

Wenn nein, warum nicht?

3. Wie ist es möglich, daß dieser türkische, kriminelle Staatsbürger auf Kosten

der österreichischen Steuerzahler Unterstützungsgelder in der Höhe von

S 29.000,- monatlich beziehen konnte?

Halten Sie es für vertretbar, daß der Genannte, der sich derzeit in U - Haft befin -

det, Unterstützungsgeld auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers be -

zieht?

4. Wie wird mit dem Täter weiter verfahren?

5. Was hat der türkische Staatsbürger dem österreichischen Staat bisher geko -

stet? (aufgeschlüsselt nach Verfahrenskosten, Unterstützungsgelder, wie Ar -

beitslosengeld und Notstandshilfe...)

6. Wie viele Ausländer wurden nach Verbüßen der Strafe nach gesetzten strafba -

ren Handlungen in ihre Heimat 1997 abgeschoben?

7. Hat die Anzahl dieser Delikte - speziell bei Ausländern - in den letzten Jahren

zugenommen?

Wenn ja, um welchen Prozentsatz?

8. Läßt sich eine Tendenz nach Aufschlüsseln nach Nationalitäten erkennen?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die in der Anfragebegründung dargestellten Vorwürfe bilden den Gegenstand

zweier Strafverfahren gegen den türkischen Staatsangehörigen E.D. beim Landes -

gericht Feldkirch.

Zu 2 und 6 :

Maßnahmen nach dem Fremdengesetz 1997 und die statistische Erfassung von Ab -

schiebungen gehören nicht zum Vollziehungsbereich des Bundesministers für Ju -

stiz.

Zu 3 bis 5:

Der Vorwurf gegen den türkischen Staatsangehörigen, widerrechtlich Unterstüt -

zungsgelder bezogen zu haben, wird derzeit im Wege gerichtlicher Vorerhebungen

geprüft. Erkenntnisse, die eine Beantwortung dieser Fragen ermöglichen würden,

liegen noch nicht vor. Die kosten des Strafverfahrens lassen sich erst am Ende des

jeweiligen Verfahrens abschätzen.

Zu 7 und 8:

Ausgehend von den mir zur Verfügung stehenden Daten aus der Gerichtlichen kri -

minalstatistik ergibt sich folgendes Bild (wobei zunächst die Verurteiltenzahlen bei

allen Sexualdelikten und daran anschließend die der Anfrage zugrundeliegenden

speziellen Kindesmißbrauchsdelikte dargestellt seien):

 

 

Zahl der

gerichtl.

Verur -

teilten

 wegen aller

Sexualdelikte

(§§ 201 - 221

StGB)

 davon

Ausländer

 BRD

 ehemaliges

Jugoslawien

 Türkei

 Sonstige

1992

 570

 105(18,4%)

 9

 36

 23

 37

1993

 644

 114(17,7%)

 4

 43

 31

 36

1994

 606

 119(19,6%)

 8

 39

 22

 50

1995

 579

 114(19,7%)

 10

 28

 23

 53

1996

 622

 93(15%)

 4

 36

 23

 30

 

 

Zahl der

gerichtl.

Verur-

teilten

 wegen Kindes-

mißbrauchs

(§§ 206, 207

StGB)

 davon

Ausländer

 

BRD

 ehemaliges

Jugoslawien

 Türkei

 Sonstige

1992

 193

 28(14,5%)

 5

 10

 2

 11

1993

 215

 21(9,8%)

 0

 9

 7

 5

1994

 207

 24(11,6%)

 3

 7

 5

 9

1995

 198

 11(5,6%)

 1

 7

 2

 1

1996

 246

 26(10,6%)

 0

 9

 10

 7

 

 

Meines Erachtens läßt sich bei dieser Deliktsgruppe wegen der niedrigen Abso -

lutzahlen kein statistisch aussagekräftiger Jrend für die Verurteiltenzahlen bei Aus -

ländern insgesamt bzw. für einzelne Nationalitäten ableiten.