3809/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Dl Hofmann, Mentil, Blünegger, Dr. Partik -
Pablé und Kollegen haben am 26. März 1998 unter der Nr. 3982/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,Mehrzweckgürtel” gerichtet, die fol -
genden Wortlaut hat:
“1. Wem bzw. welcher Gruppe in Ihrem Ministerium oblag die Entscheidung über
Zahl, Modell und Herstellerfirma der zu bestellenden Mehrzweckgürtel?
2. Wurden vor der Bestellung Vertreter der Exekutive hinsichtlich ihrer Vorschläge
befragt? Wenn ja, welche Vertreter, welche Vorschläge wurden von ihnen unter -
breitet und wurden diese berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
3. Fand ein Ausschreibungsverfahren statt? Wenn ja, wann, welche Firma war
Bestbieter, welche Billigstbieter, und welche Firma erhielt den Zuschlag? Wenn
nein, warum nicht?
4. Wie viele Mehrzweckgürtel wurden bestellt?
5. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die bestellten Mehrzweckgürtel im
einzelnen?
6. Wie viele der bestellten bzw. gelieferten Mehrzweckgürtel sind um 0,5 cm zu breit?
7. Hat die Herstellerfirma - abweichend von der Bestellung - einen um 5 mm zu
breiten Gürtel geliefert? Wenn nein, wer bzw. welche Gruppe ist für die falsche
Bestellung verantwortlich?
8. Werden die der Gendarmerie gelieferten Mehrzweckgürtel umgetauscht? Wenn ja,
werden daraus Kosten erwachsen und wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein,
welche andere Maßnahmen werden sie setzen, um die Gendarmerie mit voll funk -
tionstüchtigen Mehrzweckgürteln auszurüsten und auf welche Höhe werden sich
die Kosten für diese Maßnahme belaufen?
9. Wurden auch für die anderen Exekutivkörper zu breite Mehrzweckgürtel bestellt
und bereits geliefert? Wenn ja, wie viele wurden bereits geliefert, werden die be -
reits gelieferten Gürtel umgetauscht und wenn ja, auf welche Höhe werden sich
die daraus erwachsenden Kosten belaufen, und wenn nein, welche anderen Maß -
nahmen werden sie setzen, um die Exekutive mit
voll funktionstüchtigen Mehr -
zweckgürteln auszurüsten und auf welche Höhe werden sich die Kosten für diese
Maßnahme belaufen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Entscheidung über Zahl, Modell und Herstellerfirma oblag den Gruppen Bundes -
gendarmerie und Bundespolizei. Die Notwendigkeit für die Einführung eines Mehr -
zweckgürtels lag darin, daß sich in den letzten Jahren die Zahl der Ausrüstungsge -
genstände, die zweckmäßigerweise an einem solchen Gürtel getragen werden
könnten, laufend erhöht hat. Da bei diesen Ausrüstungsgegenständen die Halterun -
gen für den Gürtel unterschiedlich breit waren, wurde auch die Frage, ob der Mehr -
zweckgürtel 45 oder 50 mm breit sein sollte, eingehend geprüft. Die Entscheidung für
den 50 mm breiten Mehrzweckgürtel ist darin begründet, daß ein breiterer Gürtel
besser stützt, verwindungssteifer ist und zudem das international normierte Maß (2
Zoll) besitzt, so daß für künftige Ankäufe von Ausrüstungsgegenständen keine Son -
deranfertigungen mehr erforderlich sind.
Zu Frage 2:
Ja. Im Entscheidungsprozeß waren neben den zuständigen Referenten der Gruppen
Bundesgendarmerie und Bundespolizei auch Vertreter des Zentralausschusses der
Bundesgendarmerie eingebunden. Abweichende Vorschläge wurden nicht einge -
bracht
Zu Frage 3:
Ja, mit Ausschreibung vom 2. Juli 1997. Best - und Billigstbieter war die Firma Rohof
Waffenhandelsges.m.b.H. & Co.KG, Hermannsplatz 17, 2560 Berndorf, welche auch
den Zuschlag erhielt.
Zu Frage 4:
Es wurden 25.500 Stück Mehrzweckgürtel für die Gruppen Bundesgendarmerie und
Bundespolizei bestellt.
Zu Frage 5:
Der Einzelpreis für einen Mehrzweckgürtel samt vier Stück Beltkeepers beträgt ATS
292,-- excl. USt.
Zu Frage 6:
Die bestellten und gelieferten Mehrzweckgürtel entsprechen der gewünschten Grö -
ße.
Zu Frage 7:
Nein. Es wurde keine falsche Bestellung getätigt. Bezüglich der Breite des Gürtels
wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.
Zu Frage 8:
Nein da der beschaffte Mehrzweckgürtel den geforderten Anforderungen entspricht.
Zu Frage 9:
Die ho. Beschaffung erfolgte nur für die Gruppen Bundesgendarmerie und Bundes -
polizei.