383/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Franz Steindl und

Kollegen haben am 18. April 1996 unter der Nr. 423/J an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Drogenproblematik im Burgenland" gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

"1 . Inwieweit erfolgt eine Erfassung aller Drogenabh„ngigen im

Burgenland?

2 . Wie viele Drogenabh„ngige und Drogentote gab es 1995 im

Burgenland?

3 . Welche Maánahmen von seiten des Bundes werden gesetzt, um

das Drogenproblem massivst zu bek„mpfen?

4 . W„re es m”glich, Jugendberatungszentren im Burgenland ber

Bundesmittel noch st„rker zu f”rdern?

5 . Welche Maánahmen werden gesetzt, um Erstt„tern bei einem

Vergehen den Ausstieg aus der Drogenszene zu erleichtern?

6 . K”nnen Sie sich vorstellen, "drogenanf„llige" Bereiche wie

z .B. Diskotheken, Clubbings , etc . st„rker zu berwachen?

7 . Inwieweit werden Rehabilitationsmaánahmen im Burgenland

gesetzt und gef”rdert? "

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

Zu Frage 1 :

 

In meinem Zust„ndigkeitsbereich erfolgt eine Erfassung von

Drogenabh„ngigen nur insoferne , als von der Sicherheitsexekutive

Ermittlungen im Dienste der Strafjustiz wegen Verdachts einer

strafbaren Handlung nach dem Suchtgiftgesetz eingeleitet werden.

 

 

Zu Frage 2 :

 

Der Statistik meiner Zentralstelle fr die Bek„mpfung der Sucht-

giftkriminalit„t ist zu entnehmen, daá im Jahre 1995 im

Burgenland 636 Personen wegen eines Vergehenstatbestandes nach

dem Suchtgiftgesetz angezeigt wurden.

 

Die seitens des Bundesministeriums fr Gesundheit und

Konsumentenschutz erstellte Analyse weist fr das Burgenland im

Jahre 1995 drei Drogenopfer aus .

 

Zu Frage 3 :

 

Bei der Drogenproblematik handelt es sich um einen viel-

schichtigen Bereich, welcher sich vom Suchtgiftmiábrauch bis zur

schwersten Auspr„gung der international organisierten Suchtgift-

kriminalit„t erstreckt .

 

Der Miábrauch von Suchtgiften im Sinne des Suchtgiftgesetzes

stellt ein gesamtgesellschaftliches Problem dar, welches nur

durch intensive Zusammenarbeit und Mitarbeit aller Betroffenen

einer L”sung zugefhrt werden kann. Dabei berwiegt jedoch die

gesundheitspolitische Komponente des Suchtgiftmiábrauches , wes-

halb dafr die prim„re Zust„ndigkeit des Bundesministers fr

Gesundheit und Konsumentenschutz vorliegt .

 

Im Rahmen meines eigenen Zust„ndigkeitsbereiches habe ich bei

der Bek„mpfung des Drogenmiábrauches fr eine m”glichst voll-

st„ndige Wahrnehmung der kriminalpolizeilichen Aufgaben durch

die Sicherheitsexekutive Vorsorge zu treffen. Darunter sind

insbesondere die Aufkl„rung von Straftatbest„nden nach dem

Suchtgiftgesetz und die Erstattung entsprechender Anzeigen an

die Staatsanwaltschaften zu verstehen.

 

In diesem Bereich konnte die Exekutive im abgelaufenen Jahr

gerade im Burgenland beachtliche Erfolge erzielen. W„hrend im

Jahre 1995 im gesamten Bundesgebiet die Zahl der Anzeigen wegen

eines Vergehenstatbestandes nach dem Suchtgiftgesetz um 2,5 %

auf 10.420 angestiegen ist, konnte im Burgenland diese Zahl von

314 im Jahre 1994 auf 636 im abgelaufenen Jahr mehr als ver-

doppelt werden. Dieser berdurchschnittliche Anstieg macht

deutlich, daá die Bek„mpfung des Suchtgiftmiábrauches im

Burgenland einen besonderen Schwerpunkt bei der Arbeit der

Sicherheitsexekutive darstellt.

 

Weiters haben sich die Beamten der Suchtgiftreferate und auch

der Dienststellen des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes

dem Problem des Suchtgiftmiábrauches im Rahmen der vorbeugenden

Kriminalit„tsbek„mpfung gewidmet . Dabei wurden auf Ersuchen von

betroffenen Personen, insbesondere Eltern und Lehrpersonen,

entsprechende Vortr„ge gehalten, um die Problematik des

Suchtgiftmiábrauches aus Sicht der Exekutive darzustellen.

Auáerdem wurden auch Informationsveranstaltungen abgehalten, um

auf die Gefahren des Drogenkonsumes aufmerksam zu machen, wobei

ich insbesondere die von der Wiener Polizei mit groáem Erfolg

durchgefhrte "Drogendisco " hervorheben m”chte .

 

Bei der Bek„mpfung der schweren Suchtgiftkriminalit„t ist auf-

grund der internationalen Verflechtungen der T„terstrukturen

eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Polizeibeh”rden anderer

Staaten von besonderer Bedeutung. Von der zust„ndigen Fachab-

teilung meines Ressorts wird daher durch st„ndige Mitarbeit in

den entsprechenden internationalen Gremien, insbesondere im

Rahmen der IKPO-INTERPOL, der Arbeitsgruppen im Rahmen der

Europ„ischen Union sowie des Schengener Vertragswerkes und in

regionalen Arbeitsgruppen, aber auch im Rahmen bilateraler Ab-

kommen insbesondere mit den ”stlichen Nachbarl„ndern eine

laufende Verbesserung der internationalen Kooperation erreicht .

 

Im operativen Bereich erfolgt die Bek„mpfung der

Suchtgiftschwerkriminalit„t schwerpunktm„áig durch die

bundesweit t„tige Einsatzgruppe zur Bek„mpfung der Suchtgift-

kriminalit„t - EBS - in st„ndiger Zusammenarbeit mit den je-

weiligen Suchtgiftreferaten der Polizei- und Gendarmeriedienst-

stellen.

Eine besondere Bedeutung bei der Bek„mpfung des Suchtgift-

schmuggels kommt auch einer effizienten sicherheitspolizeilichen

Grenzkontrolle zu. Durch die derzeit im Aufbau befindliche

Grenzgendarmerie wird es zu einer sprbaren Verst„rkung der

Kontrolldichte insbesondere an den Ostgrenzen ™sterreichs

kommen.

 

Durch die von mir angefhrten Maánahmen ist schon jetzt eine

m”glichst erfolgreiche Bek„mpfung der Suchtgiftkriminalit„t in

allen Erscheinungsformen gew„hrleistet . Ich weise jedoch darauf

hin, daá die Ermittlungen im Rahmen der Bek„mpfung der

organisierten Suchtgiftkriminalit„t mit den von mir geforderten

erweiterten rechtlichen Befugnissen zur Bek„mpfung der

organisierten Kriminalit„t , insbesondere der elektronischen

Beweissicherung und der verbesserten M”glichkeiten fr verdeckte

Ermittler, noch effizienter zu gestaltet w„ren.

 

Zu Frage 4 :

 

Die Beantwortung dieser Frage f„llt nicht in meinen Zust„ndig-

keitsbereich .

 

Zu Frage 5 :

 

In Entsprechung des _ 11 Abs . 2 Suchtgiftgesetz werden von den

Sicherheitsbeh”rden alle von ihnen wegen des Verdachts einer

strafbaren Handlung nach dem Suchtgiftgesetz an die Staatsan-

waltschaft erstatteten Anzeigen auch den zust„ndigen Bezirksver-

waltungsbeh”rden als Gesundheitsbeh”rde mitgeteilt . Die weiters

zu treffenden Maánahmen fallen nicht in die Zust„ndigkeit meines

Ressorts .

 

Zu Frage 6 :

 

Schon derzeit werden von den Sicherheitsbeh”rden und

-dienststellen "drogenanf„llige " Veranstaltungen im Rahmen der

personellen M”glichkeiten routinem„áig berwacht. Eine

Intensivierung dieser šberwachung erfolgt in jenen F„llen, wo

konkrete und zielfhrende Hinweise auf einschl„gige Straftaten

vorliegen. Eine weitergehende Verst„rkung der šberwachung

dieser Bereiche wird im Rahmen sogenannter Schwerpunktaktionen

erfolgen.

 

 

Zu Frage 7 :

 

Die Beantwortung dieser Frage f„llt nicht in meinen Zust„ndig-

keitsbereich.