3833/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kopf, Dr. Höchtl und Kollegen haben am

13. März 1998 unter der Nr. 3856/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Überwachungsgebühren bei Sportveranstaltungen gerichtet,

deren Wortlaut der Beilage zu entnehmen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3, 14 und 15:

Überwachungsgebühren sind Kosten, die durch eine Dienstleistung staatlicher

Organe entstehen. Ein Teil dieser Kosten wird im Sinne einer Kostenwahrheit

den Veranstaltern in Rechnung gestellt, die dafür ein hohes Maß an Sicherheit

erhalten. Das Ausmaß der Belastung hängt allerdings von Art und Größe der

Sportveranstaltung ab.

Zu den Fragen 2 und 3:

Selbstverständlich hat Österreich ein vitales Interesse an der Abhaltung von

internationalen Großsportereignissen. Österreich kann auf eine langjährige

Tradition erfolgreicher Sportveranstaltungen zurückblicken.

Der Zusammenhang von internationalen Großsportveranstaltungen und

wirtschaftlichem Nutzen ist evident. Auch aus diesem Grund hat die Bun -

desregierung in der Vergangenheit infrastrukturelle Maßnahmen im Sport -

bereich massiv gefördert. Sie wird dies auch in Zukunft tun.

Zu Frage 4:

Ich halte Kostenwahrheit für ein wichtiges Kriterium für die Bewältigung von

Aufgaben im privaten Bereich wie bei der öffentlichen Hand. Diesem Grundsatz

kommt die derzeitige Regelung entgegen.

Zu Frage 5:

Wie mir der Bundesminister für Inneres dazu mitteilt, ist der durch die Einhe -

bung der Gebühren bewirkte Verwaltungsaufwand verhältnismäßig geringfügig.

Zu den Fragen 6 und 7:

Wie mir der Bundesminister für Inneres mitteilt, sind Einnahmen aus der Über -

wachungsgebühr nicht zweckgebunden und fließen gemäß § 5b Abs. 1 Sicher -

heitspolizeigesetz jener Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand der mit der

Überwachung betrauten Organe zu tragen hat.

Zu Frage 8:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3, 14 und 15.

Zu Frage 9:

Dem hohen öffentlichen Interesse am Breitensport wird durch die verschiede -

nen Sportfördermaßnahmen Rechnung getragen. Die Entwicklung des Breiten -

sportes ist im wesentlichen von anderen Faktoren als von den Überwachungs -

gebühren bestimmt.

Zu den Fragen 10 und 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in meinen Vollzugsbereich.

Zu den Fragen 12 und 13:

Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil optimaler Rahmenbedingungen für

Sportveranstaltungen. Nicht zuletzt deshalb ist Österreich ein international

anerkannter Veranstaltungsort von Sportgroßereignissen.

Zu Frage 16:

Wie ich in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3, 14 und 15 ausgeführt habe,

ergeben sich die Überwachungsgebühren aus einer wichtigen Dienstleistung

der öffentlichen Hand. Eine Abschaffung ist daher nicht beabsichtigt.